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International Students
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STARTING
Impressum
Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht
Kurzinfo
Zulassungs-
beschränkt |
Regel-
studienzeit | WiSe | SoSe |
---|---|---|---|
nein | 6 Semester | ✔ |
Zulassungsverfahren
zulassungsfrei, keine Bewerbung erforderlich
Bewerbung/Einschreibung 
Abschluss
Bachelor of Laws
Weitere Informationen zum Studiengang
Unterrichtssprache
Deutsch, z.T. Englisch
Termine & Fristen
Der Studiengang
Der 6-semestrige Studiengang besteht zu 70% aus rechtswissenschaftlichen Veranstaltungen, mit einem besonderen Schwerpunkt im europäischen und internationalen Recht, und zu 30% aus betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Inhalten. Dieser Bachelorstudiengang verfolgt das Konzept einer qualitativ hochwertigen und breiten Grundausbildung. Eine erste Spezialisierung erfolgt im Rahmen von Wahlpflichtmodulen. Eine vertiefende Spezialisierung ist anschließend im Masterstudiengang möglich. Für die AbsolventInnen bedeutet dies eine universelle Einsetzbarkeit, wenn sie unmittelbar nach dem Bachelorstudium einen Einstieg in das Berufsleben anstreben. Für die empfohlene Fortsetzung des Studiums im Master stehen durch die breite Grundausbildung eine Vielzahl von Wegen im wirtschaftsjuristischen und betriebswirtschaftlichen Bereich offen.
Studienstruktur
1. - 2. Semester |
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Einführung/Methodik, Arbeitstechnik, Ziviles Wirtschaftsrecht I, Öffentliches Wirtschaftsrecht I, Buchführung und Abschluss für Wirtschaftsjuristen, Kosten- und Erlösrechnung, Investition und Finanzierung, Ziviles Wirtschaftsrecht II, Öffentliches Wirtschaftsrecht II |
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3. - 4. Semester |
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Ziviles Wirtschaftsrecht II, Öffentliches Wirtschaftsrecht II, Unternehmensrecht (Handels- und Gesellschaftsrecht), Interdisziplinärer Wahlpflichtbereich DEWR, Hauptseminar Rechtswissenschaften I, Legal English, Rechtswissenschaftlicher Wahlpflichtbereich, Produktion, Marketing |
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5. Semester |
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Internationales Wirtschaftsrecht, Hauptseminar Rechtswissenschaften II (Wirtschaftswissenschaften, Interdisziplinäre Kompetenzen), Rechtswissenschaftlicher Wahlpflichtbereich, Spezielle Betriebswirtschaftslehre (DEWR) |
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6. Semester |
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Praktikum
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Wichtige Informationen
Obligatorisch im Studium ist ein mindestens dreimonatiges Praktikum in einem geeigneten Wirtschaftsunternehmen, einer geeigneten freiberuflichen Praxis/Kanzlei oder in einer geeigneten öffentlichen Stelle (Behörde, Gericht). Das Praktikum kann mit betriebswirtschaftlichem, juristischem oder interdisziplinärem Bezug absolviert werden. Für diejenigen, die nach dem Bachelor sofort in die Wirtschaft wollen, wird eine deutlich längere Praktikumszeit empfohlen.
Berufsperspektiven
Speziell in den Schnittfeldbereichen, in denen fundierte wirtschaftswissenschaftliche und rechtswissenschaftliche Kenntnisse gefordert werden, bestehen sehr gute Berufsaussichten für WirtschaftsjuristInnen. Hierzu gehören insbesondere Tätigkeiten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, in der Unternehmensberatung, in der Insolvenzverwaltung und bei der Restrukturierung von Unternehmen, im Vertragsmanagement oder im Personalbereich, sowie in Rechtsabteilungen.
Typische Tätigkeiten für WirtschaftsjuristInnen liegen auch im Einkauf, Verkauf, als Assistenz der Geschäftsführung bzw. auch später als GeschäftsführerIn in Industrie- und Handelskammern und Verbänden. Weitere Möglichkeiten bestehen im Bereich der öffentlichen Verwaltungen (z.B. Auswärtiges Amt, Bundeskartellamt etc.), aber auch in rein betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten mit geringem juristischem Anteil (z.B. Marketing, Bank- und Versicherungsbereich).
Studienorganisation
Fachprüfungsordnungen/Studienverlaufspläne/Modulhandbücher/Praktikumsordnung
Fachprüfungsordnungen (FPOs) legen die grundlegenden Strukturen
eines Studiengangs (z.B. Zugangsvoraussetzungen und zu
studierende Inhalte) fest. Für Studierende gilt bei der
Einschreibung ins erste Fachsemester automatisch die aktuelle
Fassung einer FPO. Das bedeutet, selbst bei Änderungen der FPO
im Laufe des Studiums hat die ursprüngliche Fassung nach der
man sich eingeschrieben hat, Gültigkeit (vorausgesetzt diese
FPO läuft nicht aus).
Der jeweilige Studienverlaufsplan stellt den empfohlenen
exemplarischen Studienverlauf in den einzelnen Fächern dar und
ist Teil einer FPO.
Ergänzende Regelungen und Detailangaben für jedes zu
studierende Modul finden sich in den Modulhandbüchern (z.B.
Voraussetzungen zur Ablegung einer schriftlichen Prüfung oder
inhaltliche Angaben der Module/Veranstaltungen, …).
Die Praktikumsordnung definiert die Bedingungen, unter denen
die verpflichtenden oder optionalen Praktika abgeleistet werden
müssen.
Vor Beginn der Vorlesungszeit empfehlen wir Ihnen, zumindest
den Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs anzuschauen, damit
Sie wissen, welche Module für den Studienbeginn vorgesehen
sind.