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Katalog plus

März / April

 

21. März bis 10. April 2017:

Papyrus, Pergament, Papier. Von schmutzigen Lumpen und prachtvollen Büchern.

Eine Ausstellung von Studierenden gezeigt in der Passage der Teilbibliothek Unteres Schloss vom 21. März bis zum 10. April 2017       
Die Besucherinnen und Besucher sind eingeladen, sich im Rahmen der Ausstellung an der gemeinschaftlichen Erstellung einer Handschrift des Grundgesetzes zu beteiligen. Weitere Informationen zur Ausstellung unter http://www.ub.uni-siegen.de/index.php?id=ausstellungen


27. April 2017, 18.15 – 19.45 Uhr

Kunstfreiheit vs. Eigentumsfreiheit: Der Streit um die Grenzen der freien Benutzung von bestehenden Werken am Beispiel des Samplings

Der Produzent Moses Pelham verwendete im Jahr 1997 ein etwa zwei Sekunden langes Sample aus dem Musikstück "Metall auf Metall" der Gruppe Kraftwerk. Das Ergebnis war nicht nur Sabrina Setlurs Song "Nur mir", sondern auch ein fast zwei Jahrzehnte dauernder Rechtsstreit, der im vergangenen Jahr durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Urt. v. 31.5.2016 – 1 BvR 1585/13) entschieden wurde. Der Ausgang des Verfahrens wurde angesichts der für die Kulturbranche grundsätzlichen Bedeutung mit Spannung erwartet, denn das Gericht musste eine Entscheidung über den Konflikt zwischen der Kunstfreiheit der Nutzer und der Eigentumsfreiheit der Urheber bzw. Tonträgerhersteller treffen. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass eine Nutzung geschützter Werkteile dort erlaubt sein muss, wo ein Verbot „die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen würde“. Es scheint damit in Deutschland über die Kunstform des Samplings hinaus den Grundstein für eine Rechtsprechung gelegt zu haben, in der die Referenz in der Entscheidungsfindung Beachtung finden muss, wenn diese ein wesentlicher Teil der Kunstform ist. Insofern liegt das höchste deutsche Gericht auch auf einer Linie mit einem Berufungsgericht der USA, das nahezu zeitgleich über die Verwendung eines Samples in dem Song „Vogue“ der Sängerin Madonna entscheiden musste. 

Der Konflikt zwischen der Kunstfreiheit und dem Eigentumsrecht stellt sich im Urheberrecht nicht selten – ähnliche Relevanz hat zum Beispiel die Verwendung literarischer Werke im Rahmen von Fan Fiction-Werken oder die Benutzung von Videomaterial in Mash-ups. Die Vorlesung möchte daher vor diesem Hintergrund die betroffenen Grundrechte vorstellen, ihre Relevanz für Privatrechtsverhältnisse sowie im deutschen Instanzenzug darstellen und nicht zuletzt auch aufzeigen, wie der Konflikt der kollidierenden Grundrechte durch die Rechtsprechung gelöst wurde. Auch soll dargestellt werden, welchen Einfluss das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sampling auf andere Kunstformen haben könnte und wie andere Rechtsordnungen diese rechtliche Problematik beurteilen.

Ass. iur. Sibel Kocatepe, Universität Siegen

Campus Adolf-Reichwein, roter Hörsaal (AR-D 5103)

27. April bis 29. April 2017

Vorstellung der Aktion „Eine Uni – ein Buch | Die Uni Siegen – das Grundgesetz“

im Rahmen der SiWi-EXPO in der City-Galerie in Siegen mit Infostand und Grundgesetz-Quiz
am 29. April ab 16.00 Uhr: Interviewrunde mit Projektbeteiligten auf der Bühne

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