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Auslandsaufenthalt - Erasmus+ Zusatzförderung Geringere Chancen

Die Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 zielt darauf ab, Chancengleichheit, Inklusion, Vielfalt und Fairness in allen Bereichen zu fördern. Die Zusatzförderung für Geringere Chancen wird an der Universität Siegen derzeit in begrenztem Umfang für Praktikums- und Kurzzeitaufenthalte im akad. Jahr 2022/23 und in vollem Umfang für Studienaufenthalte ab dem akademischen Jahr 2023/24 angeboten. Neben Studierenden mit Behinderung(en) oder chronischer Erkrankung, Erwerbstätige Studierende (Erasmus+ Studium 2023/24) und Erstakademiker*innen (Studium 2023/24) können  auch Studierende mit Kind(ern) bei Verfügbarkeit ausreichender Fördermittel, eine Erasmus+ Zusatzförderung beantragen. Genauere Informationen dazu erhalten Sie bei den Mitarbeitenden des International Office oder beim Familienservicebüro.

Zielgruppe: Förderung für Studierende mit Kind

Studierende, die mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können eine Erasmus+ Zusatzförderung beantragen.

Erasmus+ Förderung

Studierende und Graduierte, die von ihren Kindern für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthalts begleitet werden, können zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate (siehe Förderraten für Erasmus+ Studium bzw. Erasmus+ Praktikum) einen monatlichen Aufstockungsbetrag von 250 Euro beantragen.

Beantragung des Aufstockungsbetrags

Bitte geben Sie im Online-Formular an, dass Sie eine Zusatzförderung für Studierende mit Kind/ern beantragen möchten. Die Mitnahme des Kindes/der Kinder wird durch Reiseunterlagen oder Kinderbetreuungsnachweise belegt.
Die Zusatzförderung wird auch für Paare gewährt. Die Doppelförderung eines Kindes ist dann auszuschließen. Studierende mit Kind/ern können statt des Auftockungsbtrags auch die Förderung von Realkosten beantragen.

Planung und Umsetzung

Die folgenden Informations- und Servicestellen bieten Beratungen zu Auslandsaufenthalten mit Kind(ern) an:

 

Realkostenantrag

Berechtigt sind Studierende, die ihr/e Kind/er für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthalts mitnehmen. Die Zusatzförderung dient der Deckung der auslandsbedingten Mehrkosten als Realkosten.

Studierende mit Kind/ern haben bei Erfüllung der Förderfähigkeitskriterien die Wahl zwischen finanzieller Zusatzförderung über Aufstockungsbetrag oder Erstattung der Realkosten. Die Förderung über Aufstockungsbetrag und Realkosten ist kombinierbar sofern zwei unterschiedliche Merkmale für den Erhalt des Aufstockungsbetrages und den Erhalt von Realkosten vorliegen (z. Bsp. Aufstockungsbetrag für erwerbstätige Studierende und zusätzlich Realkosten für Studierende mit Kind/ern).

Die Beantragung erfolgt direkt bei der Nationalen Agentur (NA DAAD) über das Formular „Realkosten“. Der Antrag muss vor Antritt des Aufenthalts gestellt und von der NA DAAD genehmigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung mehrere Wochen umfassen kann und mind. 2 Monate vor Beginn des Aufenthalts in der Abteilung International Student Affairs eingereicht werden muss. Den Realkostenantrag für Aufenthalte ab Wintersemester 2024/25 finden Sie unter Downloads.  

Die maximale Förderhöhe beträgt 15.000 EUR pro Semester und Mobilität bzw. 30.000 EUR pro Studienjahr und Mobilität. Die Maximale Förderhöhe wird unabhängig von der Anzahl der Kinder ausgezahlt. 70% der bewilligten Mittel werden vor Beginn des Aufenthalts in Form der ersten Rate ausgezahlt. 

Weitere Dokumente

  • Kopie der Geburtsurkunde für jedes mitreisende Kind
  • Reisedokumente für jedes mitreisende Kind
  • Originalbelege (z.B. Mietverträge, Werkverträge mit Betreuungspersonal) sind von der Abteilung International Student Affairs zu Prüfzwecken aufzubewahren.

 

 
 
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