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Bewerbungsfrist UK
Für Praktika im UK ist seit dem Brexit ein Visum (T5 – Government Authorised Exchange Scheme) erforderlich. Insgesamt kostet das Visum ca. 200 GBP. Vor dem tatsächlichen Visumsantrag muss ein sogenanntes Certificate of Sponsorship (CoS) beantragt werden. Das CoS kann frühestens 3 Monate (90 Tage) vor Praktikumsbeginn offiziell beantragt werden.
Das gesamte Visumsverfahren ist zweistufig: Die Bearbeitungszeit für das CoS beträgt bis zu 5 Wochen, die Bearbeitungszeit für das Visum bis zu 4 Wochen.
Alle Studierenden sollten die Outgoing-Beratung für die Planung des Praktikums und zur Klärung aller Fragen nutzen. CoS-Anträge werden nach sehr strengen Vorgaben geprüft, auch kleine Abweichungen können zu einer Ablehnung führen.
Tipp: Studierende sollten 4-5 Monate vor Praktikumsbeginn im UK mit dem CoS-Verfahren beginnen, um die nötigen Dokument zusammenzustellen und die Bearbeitungszeiten abzuwarten.
Brauche ich ein CoS?
Für alle Praktika im UK zwischen 2-12 Monaten Dauer ist ein CoS erforderlich. Ausgenommen sind Forschungspraktika zwischen 2-6 Monaten. Die Erasmus-Koordination der Universität Siegen kann das CoS beim Britisch Council für Studierende offiziell beantragen.
Bei einem Auslandssemester beantragt die aufnehmende Gasthochschule das CoS. Bei Fragen kann das International Office der Gastuniversität weiterhelfen.
Was muss ich vor dem CoS-Antrag beachten?
• Ggf. Reisepass neu beantragen, falls noch nicht vorhanden.
Wichtig: Kosten für Reisepass und Wartezeit einplanen. Achtung: Der Reisepass muss nach Ende des Praktikums noch min. 6 Monate gültig sein.
• Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beim zuständigen Bürgerbüro beantragen
Wichtig: Das Dokument muss englischsprachige Angaben enthalten (z.B. "Keine Eintragung/No Record").
• Das Learning Agreement for Traineeship vollständig und korrekt ausfüllen und von allen Parteien unterzeichnen lassen. Hinweis: Bei Praktika in den Bereichen Bildung oder Pflege, bei der Arbeit mit Patient:innen oder Kindern, muss der Praktikumsgeber im UK noch ein weiteres Prüfverfahren (Disclosure and Barring Service (DBS)) vor Ort durchführen.
Welche Unterlagen muss ich bei der Abt. ISA einreichen?
• T5 Antragsformular komplett ausfüllen und unterschreiben.
Achtung: Alle Angaben im Formular müssen mit dem Reisepass, den Bestätigungen und den Learning Agreement übereinstimmen. Die Abt. ISA füllt die "No. 36 Project Reference Number" aus und unterzeichnet das vollständige Formular.
• Hinweis: Wer zusätzlich zur Förderung von Erasmus+ eine Praktikumsvergütung erhält, muss einen Beitrag zur britischen Krankenversicherung, dem National Health Service (NHS), entrichten.
• Aktuelle, englischsprachige Leistungsübersicht vom Studium
Hinweis: Bei Beginn des Masterstudiums muss die Leistungsübersicht vom Bachelorstudium eingereicht werden.
• Lesbarer Scan des kompletten Reisepasses (inkl. beide Deckel und allen Seiten, auf Dateigröße achten)
• Ausgefülltes Learning Agreement SMP
• Bestätigung des Praktikumsgebers (s. Hinweise in nächster Frage)
• Ggf. Praktikumsvertrag, falls eine Vergütung gezahlt wird
Was muss die Bestätigung (Letter of Acceptance) des Praktikumsgebers enthalten?
• Letter of Acceptance auf Geschäftspapier des Unternehmens/ der Organisation (Briefkopf)
• Mit Unterschrift und Stempel (s. Hinweis unten) des Praktikumsgebers
• Job title /Funktion
• Beschreibung der Aufgaben vor Ort
• Start- und Enddatum des Praktikums
• Folgender Satz muss wortwörtlich enthalten sein: I, the undersigned, confirm that this work placement/ mobility is supernumerary, i.e. it is not part of normal staffing requirements and not filling a job vacancy.
• Hinweis: Sollte der Praktikumsgeber keinen Stempel nutzen, muss folgender Satz wortwörtlich enthalten sein: Please note that this letter is not stamped, because the company does not own or use a company stamp.
Was passiert mit meinen Unterlagen?
Die Abt. ISA erstellt die Bestätigung der entsendenden Hochschule (Letter of Confirmation) und reicht die vollständigen Unterlagen beim British Council ein, um das CoS zu beantragen.
Nach intensiver Prüfung und einer Bearbeitungszeit von bis zu 5 Wochen sollte eine CoS-Nummer erteilt werden. Mit dieser CoS-Nummer können Studierenden dann bei UK Visa and Immigration das eigene Visum für den geplanten Aufenthalt beantragen.
Der englischsprachige Leitfaden vom British Council enthält ebenfalls eine Übersicht der einzelnen Schritte.