Praktikum in Europa mit Erasmus+
Du wünschst dir Einblicke in die Arbeitswelt und möchtest internationale Erfahrungen sammeln? Dann ist ein Praktikum in einem der 27 EU-Länder oder einem teilnehmenden Programmland genau das Richtige.
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Europa entdecken
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im Ausland arbeiten
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Förderung erhalten
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Karrierestart
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neue Erfahrungen
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neue Abenteuer
Dein Weg zum Erasmus-Praktikum
Finde deinen Wunsch-Praktikumsplatz
Am Anfang steht die eigenständige Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz – sie ist ein zentraler Bestandteil deiner Erasmus+-Erfahrung und bietet dir die Chance, dich aktiv mit deinen Interessen und beruflichen Zielen auseinanderzusetzen. Bitte beachte, dass die Bewerbung und Organisation des Praktikums in deiner eigenen Verantwortung liegen und keine Vermittlung durch unsere Einrichtung erfolgt.
Die Praktikumssuche ist dabei sehr individuell: Manche Studierende haben bereits eine ganz klare Vorstellung davon, in welchem Bereich oder in welchem Land sie ihr Praktikum absolvieren möchten. Andere befinden sich noch in der Orientierungsphase und entwickeln ihre Ideen erst im Laufe der Recherche. Beide Wege sind völlig in Ordnung und Teil des Prozesses.
In unserer Sprechstunde unterstützen wir dich gern mit allgemeinen Hinweisen und Orientierungshilfen. Wir geben dir Tipps zu möglichen Suchwegen und zum Bewerbungsprozess, damit du gut vorbereitet in die Suche starten kannst.
Wir empfehlen dir, frühzeitig mit der Recherche zu beginnen und mit Eigeninitiative und etwas Ausdauer findest du so einen Praktikumsplatz, der gut zu dir und deinen Zielen passt.
Du hast einen Praktikumsplatz gefunden? Dann melde dich online an
Die Anmeldung ist ganz einfach: Du erstellst ein Benutzerkonto im MoveON Outgoing-Portal, füllst das Online-Formular Erasmus+ Outgoing SMP aus und lädst deine Unterlagen hoch. Fertig.
Notwendige Unterlagen
- Studienbescheinigung (unisono)
- Leistungsübersicht (unisono)
Wichtige Dokumente
Sollte dein Praktikumsplatz die formalen und akademischen Anforderungen erfüllen, erhälst du eine Erasmus-Förderung. Voraussetzung für dein Erasmus-Praktikum und die Auszahlung deiner Erasmus-Förderung ist die fristgerechte Abgabe wichtiger Programmdokumente. Im Folgenden zeigen wir dir, welche Dokumente du einreichen musst.
Vor dem Aufenthalt
Dokumente für die 1. Rate
Falls deine Bewerbung im vorhergehenden Semester eingereicht hast, musst du aktuelle Studienbescheinigung zur Bestätigung deines Studierendenstatus über unisono erstellen.
Ausnahme: Wenn du ein Erasmus-Graduiertenpraktikum absolvieren möchtest, dann musst du zum Zeitpunkt der Bewerbung um das Erasmus-Stipendium noch an der Universität Siegen immatrikuliert und dann zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandspraktikums exmatrikuliert sein.
Der Spracheinstufungstest über den Online Language Support (OLS) ist verpflichtend. Den Test muss du für die vorrangige Arbeitssprache im Ausland über die Plattform der eu|academy abschließen (außer du bist Muttersprachler*in). Nach Abschluss des Tests kannst du ein Zertifikat herunterladen.
Die Ehrenwörtlichen Erklärung ist nur notwendig, wenn du eine Zusatzförderung (Social Top-up oder Grünes Reisen) beantragen möchtest. Einen Scan der handschriftlich unterzeichneten Ehrenwörtlichen Erklärung reichst du bei uns ein, das Original bewahrst für den Fall einer späteren Prüfung auf.
Beantragst du das Social Top-up, musst du zusätzlich zur Ehrenwörtlichen Erklärung auch einen entsprechenden Nachweis einreichen. Bei Grünem Reisen prüfen wir Reisunterlagen (Bus- oder Bahntickets, etc.) in Stichproben.
• Vorlage Ehrenwörtlichen Erklärung für Studierende
• Vorlage Ehrenwörtliche Erklärung für Eltern (Top-up Erstakademiker:innen)
• Weitere Infos zu Erasmus+ Top-ups, Zielgruppen & belegenden Dokumenten
Mit ihrer Unterschrift im Learning Agreement for Traineeships bestätigen die Studierenden, das in Tabelle A beschriebene Praktikum an der Gastinstitution zu absolvieren.
Mit ihrer Unterschrift bestätigt die Gastinstitution, das in Tabelle A beschriebene Praktikum mit den Studierenden durchzuführen. Mit ihrer Unterschrift bestätigt die Universität Siegen, das in Tabelle A beschriebene Praktikum an der Gastinstitution auf die in Tabelle B beschriebene Weise anzuerkennen.
Lehramt: Praktikumsamt
Fakultät I: Praktikumsbüro
Fakultät II: Fachstudienberatung
Fakultät III: Beauftragte für Internationales
Fakultät IV: Fachkoordinationen
Änderungen müssen innerhalb eines Monats nach Praktikumsbeginn in Tabelle A2 dokumentiert und unterzeichnet werden.
Nach dem Aufenthalt
Dokumente für die 2. Rate
Die Confirmation of Stay muss von der Partnerhochschule am letzten Tag deines Erasmus-Studiums oder später ausgefüllt werden und enthält das tatsächliche Start- und Enddatum des Aufenthalts zu akademischen Zwecken.
Verkürzt sich der Aufenthalt jedoch um mehr als 5 Tage, wird die Förderhöhe und damit auch die 2. Rate neu berechnet. Bei einer sehr starken Verkürzung kann es zu einer Rückforderung des zu viel gezahlten Förderbetrags kommen.
Confirmation of Stay
Im Praktikumszeugnis wird von der Gastinstitution bestätigt:
1. Detailliertes Programm für den Praktikumszeitraum, einschließlich der von der Praktikantin/vom Praktikanten ausgeführten Aufgaben.
2. Erworbene Kenntnisse, Fähigkeiten (intellektuell und praktisch) sowie Kompetenzen (erzielte Lernergebnisse).
3. Bewertung der Praktikantin/des Praktikanten.
Der selbstverfasste Erfahrungsbericht sollte 1 bis 2 Seiten umfassen und Informationen zur Planung, Vorbereitung und Durchführung des Aufenthalts enthalten. Tipps zu Unterkunft, Leben im Ausland und Studium helfen anderen Studierenden bei der Auswahl einer passenden Partnerhochschule.
Info-Blatt zum Erfahrungsbericht
Falls du ein Pflichtpraktikum absolvierst, beantragst du nach dem Erasmus-Praktikum die Anerkennung der Leistung und reichst eine Kopie des Transcripts sowie des Learning Agreements im zuständigen Prüfungsamt ein. Sind alle Leistungen verbucht, gilt die aktuelle Leistungsübersicht als Anerkennungsnachweis.
Bei freiwilligen Praktika kann der Aufenthalt durch das Prüfungsamt als sog. "Freiwillige Zusatzleistung" in unisono dokumentiert werden.