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Madeleine Höfer

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Tue & Wed 9 - 11

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0271/740-3819
AR-SSC 121
 

Förderung

Das Programm steht allen Lehrenden der Universität Siegen für Gastdozenturen im Ausland offen, sofern:

  • die Tätigkeit seit mindestens einem halben Jahr im Rahmen einer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung andauert,
  • das Beschäftigungsverhältnis nach dem geplanten Aufenthalt noch mindestens 4 Monate besteht,
  • die Auswahl des Aufenthalts im Vorfeld innerhalb des Lehrstuhls abgesprochen wurde.

Förderraten

Die jeweiligen Stipendienraten können auf der Übersichtsseite zu Erasmus-Fördersätzen eingesehen werden.

Bewerbung

Bei der Bewerbung sind die unten genannten Unterlagen online über das MoveON Portal einzureichen. 

Bitte beachten Sie, dass Anträge nur dann bearbeitet werden können, wenn sie fristgerecht und vollständig 4 Wochen vor geplanter Ausreise eingehen.

Bewerbungsunterlagen

1) Lehrplanung

- Inhalte des Lehrprogramms
- Lernergebnisse/Kompetenzen
- Lernaktivitäten und Lehrmethoden
- Geplanter Zeitraum der Mobilität

2) Kurzer Lebenslauf

3) Schriftliches Einverständnis des/der Vorgesetzten

Auswahlverfahren

Bei der Auswahl berücksichtigt werden das geplante Lehrvorhaben und einschlägige Sprachkenntnisse (Englisch B1 oder höher). Erstmobilitäten werden vorrangig gefördert.

Die Auswahlkommission tritt innerhalb von zwei Wochen nach Antragsfrist zusammen. Zusagen/Absagen werden innerhalb von zwei Wochen nach der Auswahl versendet.

 

Förderrelevante Dokumente

Für den Erhalt der ersten und zweiten Rate der Erasmus-Förderung sind folgende Unterlagen vor Aufenthaltsbeginn bzw. nach Aufenthaltsende einzureichen: 

Vor Aufenthaltsbeginn

1) Dienstreisegenehmigung

Die Lehrenden füllen den Antrag auf Dienstreisegehmigung aus und lassen ihn von dem/der Vorgesetzten unterschreiben.
Das unterschriebene Originaldokument wird per Hauspost an das International Office gesendet.

2) Mobility Agreement

Mit ihrer Unterschrift im Mobility Agreement for Teaching bestätigen die Lehrenden, das beschriebene Lehrprogramm an der Gastinstitution zu absolvieren.

Mit seiner/ihrer Unterschrift bestätigt der/die Vorgesetzte sein Einverständnis. Mit ihrer Unterschrift bestätigt die Gastinstitution, das beschriebene Lehrprogramm mit den Lehrenden durchzuführen.

Das von allen drei Parteien unterschriebene Dokument wird per E-Mail bzw. per Hauspost an das International Office gesendet.

3) Grant Agreement

Die Lehrenden erhalten den Fördervertrag per E-Mail und drucken ihn aus. Sie überprüfen ihre persönlichen Daten und nehmen die vereinbarten Bedingungen sorgfältig zur Kenntnis.

Das unterschriebene Originaldokument wird per Hauspost an das International Office gesendet.

Nach Aufenthaltsende

1) Reisekostenabrechnung

Die Lehrenden füllen die Reisekostenabrechnung aus und unterschreiben ihre Angaben.
Bei Aufenthalten im Rahmen des Erasmus-Programms müssen keine Belege angefügt werden.

Das unterschriebene Originaldokument wird zusammen mit der originalen Dienstreisegenehmigung an das International Office gesendet.

2) Confirmation of Stay

Bestätigung der aufnehmenden Institution über die Mobilität. Ein Scan ist ausreichend.

3) Participant Report (EU)

Alle Lehrenden erhalten den Link per E-Mail. Der Fragebogen wird sorgfältig und verantwortungsbewusst ausgefüllt.

4) Erfahrungsbericht

Die Lehrenden verfassen einen Erfahrungsbericht, evtl. mit Fotos und auf Wunsch anonym. Die Erfahrungsberichte werden auf der Website interessierten Lehrenden zur Verfügung gestellt.

 

Hinweise zur Auszahlung

Die Dauer des Aufenthalts beträgt zwischen 2 und 5 Tagen. Die Förderung wird taggenau berechnet.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Raten:
 1) Die 1. Rate (70 Prozent) wird vor Beginn des Aufenthalts ausgezahlt.
 2) Die 2. Rate (30 Prozent) wird nach Ende des Aufenthalts ausgezahlt.

Rückzahlungsfälle

Wenn die erforderlichen Dokumente nicht oder nicht rechtzeitig wie im Grant Agreement vereinbart vorgelegt werden, muss die Förderung zurückgezahlt werden.

Wenn der Aufenthalt nicht wie im Grant Agreement vereinbart angetreten oder vorzeitig abgebrochen wird, muss die Förderung zurückgezahlt werden.

Rückzahlungsverfahren

Die Abteilung International Student Affairs versendet einen Rückforderungsbescheid, der vier Wochen Zeit für die Rückzahlung der Summe einräumt.

Wenn keine Rückzahlung erfolgt, wird die Gefördertenakte an Dezernat 3: Recht und Akademisches übergeben, das entsprechende rechtliche Schritte einleitet.

Bitte beachten Sie, dass der sogenannte geldwerte Vorteil individuell versteuert werden muss. Sollten Sie im Rahmen Ihrer Personalmobilität geringere Ausgaben haben als die Pauschalen vorsehen, müssen Sie diese Differenz ggf. individuell versteuern.

 

 
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