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Sonderausschreibung für Studienreisen ins Ausland

Deutsche Studierende und eingeschriebene Doktoranden können eine finanzielle Förderung für Studienreisen ins Ausland erhalten. Der Antrag ist durch den begleitenden Hochschullehrer bis zum 5. März oder 30. Juni 2012 beim International Office einzureichen.

Es können Studienreisen ins Ausland gefördert werden, die im Jahr 2012 stattfinden und maximal zwölf Tage umfassen. An der Reise müssen mindestens fünf Studierende oder Doktoranden teilnehmen, die einen Eigenanteil zur Finanzierung einbringen.

Die Ausschreibung wird durch eine Erhöhung der Projektförderung des Siegener Studierenden-Mobilitätsprogramms (SiSMo/DAAD-PROMOS) aus Mitteln des BMBF ermöglicht.

Weitere Informationen stehen auf der Website des International Office zur Verfügung.

Rückfragen beantwortet Markus Berkenkopf vom International Office, Haustelefon 3907, E-Mail: markus.berkenkopf@zv.uni-siegen.de.

 
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