Neuer Hochschulrat gewählt
Der Hochschulrat berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Das Gremium ist jetzt in neuer Zusammensetzung gewählt worden.
Der Senat der Universität Siegen hat die Neubestellung des Hochschulrats auf den Weg gebracht. In der Sitzung am 20. September 2023 bestätigte der Senat die vorgelegte Liste der Mitglieder des neuen Hochschulrats.
Den neuen Hochschulrat bilden
als externe Mitglieder (alphabetische Reihenfolge)
- Marianne Demmer,
- Prof. Dr. Barbara M. Kehm,
- Arndt G. Kirchhoff,
- Bernd Reichelt,
- Prof. Dr. Nikolaus Risch und
- Dagmar Schulze-Lange
sowie als interne Mitglieder
- Prof. Dr. Peter Haring Bolívar (Fakultät IV),
- Prof. Dr. (i.R.) Hildegard Schröteler-von Brandt (Fakultät II),
- Prof. Dr. Friederike Welter (Fakultät III) und
- Prof. Dr. Niels Werber (Fakultät I).
Die Liste war von einem Auswahlgremium erarbeitet worden, dem zwei Mitglieder des Senats, zwei Mitglieder des Hochschulrats sowie eine Vertreterin/ein Vertreter des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) angehörten. Den Vorsitz hatte Prof. Giuseppe Strina. Der Hochschulrat besteht aus zehn Mitgliedern, davon müssen mindestens fünf Externe sein.
Die Universität informiert im nächsten Schritt das Ministerium und erbittet die Zustimmung. Stimmt das MKW ebenfalls zu (§ 21 Abs. 4 S. 5 HG), erfolgt die Ausstellung der Bestellungsurkunden durch das Ministerium. Über die Aushändigung stimmt sich die Universität mit dem MKW ab. Nach der Bestellung durch das MKW ist der neue Hochschulrat im Amt. Die Amtszeit läuft bis zum 29. Januar 2028.
Hintergrund
Der Hochschulrat ist ein zentrales Organ der Universität Siegen. Er berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Mitwirkung an der Wahl der Mitglieder des Rektorats in der Hochschulwahlversammlung, die Zustimmung zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, zum Entwurf der Zielvereinbarung und zum Wirtschaftsplan sowie die Abgabe von Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.