Uni Siegen gibt grünes Licht für Freiversuchsregelungen
Die Prüfungsbedingungen an der Uni Siegen werden verbessert: Ab dem Wintersemester 2025/26 erhalten Bachelor- und Masterstudierende eine begrenzte Anzahl an Freiversuchen für nicht bestandene Prüfungen. Diese „Joker“ sollen vor allem gegen Prüfungsangst helfen.
Es ist ein großer Gewinn für alle Studierenden, die nach der Rahmenprüfungsordnung studieren, und ein Fortschritt in der Prüfungskultur: Ab dem Wintersemester 2025/26 wird es an der Universität Siegen zum ersten Mal Freiversuchsregelungen in allen Bachelor- und Masterstudiengängen der Fachwissenschaften und des Lehramts geben. Diese Neuerungen der Rahmenprüfungsordnung hat der Senat in seiner Sitzung am 16. April mit großer Mehrheit beschlossen. Zuvor hatten die Bildungskommission, der ZLB-Rat (Zentrum für Lehrkräftebildung und Bildungsforschung) und das Rektorat grünes Licht für die neuen Regelungen gegeben.
Ab kommendem Wintersemester haben Studierende, die nach der Rahmenprüfungsordnung studieren, in Bachelorstudiengängen insgesamt drei und in Masterstudiengängen zwei Freiversuche für Prüfungsleistungen zur Verfügung. Das bedeutet, sie können diese flexibel in selbstgewählten Modulen als „Joker“ einsetzen, wenn sie eine Prüfung nicht bestanden haben. Auf diese Weise wird ein vorheriger Fehlversuch gestrichen. „Das sogenannte ,Siegener Modell der Freiversuchsregelungen´ wurde bereits seit mehreren Jahren in der Bildungskommission und in verschiedenen anderen Gremien diskutiert“, sagt Prof. Dr. Hans Merzendorfer, Prorektor für Studium, Lehre und Qualitätsmanagement. In Kooperation mit Dr. Barbara Müller-Naendrup, Prorektorin für Lehrkräfte, Weiterbildung und Nachhaltigkeit, den Studierendenvertretern und dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), den Mitarbeiter*innen der Rechtsabteilung und vielen weiteren Personen ist es nun gelungen, diese einheitliche Lösung für die Freiversuchsregelung zu finden. Auf Antrag der Studierenden hat der Senat außerdem beschlossen, dass die Freiversuchsregelung auch im letzten Prüfungsversuch und ohne Öffnungsklausel übergreifend für alle Studiengänge gelten soll.
Die Freiversuche sollen in erster Linie dazu dienen, den Studierenden die Prüfungsangst zu nehmen und sie zu ermutigen, ihre Prüfungen früher zu absolvieren. Wichtig ist dabei: Die Regelungen gelten pro Kopf und nicht pro Studiengang, d. h., die Freiversuche werden bei einem Studiengangwechsel nicht zurückgesetzt. Zudem können durch die Freiversuche keine Noten verbessert werden, da sie ausschließlich für nicht bestandene Prüfungen eingesetzt werden können.
Den Mehraufwand bei den Prüfungskorrekturen scheint überschaubar, so Prorektor Merzendorfer: „Nur die wenigsten Studierenden werden tatsächlich all ihre Versuche brauchen. Im Vergleich zu den regulären, vielfältigen Wiederholungsmöglichkeiten von Prüfungen kommen durch die flexibel anwendbaren „Joker“ nur wenige weitere Versuche hinzu.