Gegendarstellung
Die Universität Siegen stellt die Falschbehauptung der Siegener Zeitung über die Öffentlichkeit der Hochschulwahlversammlung richtig.
In der Ausgabe vom 3. Mai 2025 behauptet die Siegener Zeitung im Teaser auf Seite 1 durch die Bildunterschrift und visuelle Gestaltung, die amtierende Rektorin der Universität Siegen habe durch eine Änderung der Geschäftsordnung der Hochschulwahlversammlung eine Nichtöffentlichkeit der Wahl herbeigeführt.
Die Universität Siegen stellt hierzu fest: Diese Darstellung ist falsch. Tatsächlich wurde die Geschäftsordnung von der Hochschulwahlversammlung am 14. Februar 2025 selbst beschlossen. Die Rektorin hat auf diese Entscheidung weder Einfluss genommen noch besitzt sie in diesem Gremium ein Stimmrecht. Die Behauptung der Zeitung entspricht daher nicht der Wahrheit. Die Universität behält sich rechtliche Schritte vor.
Universität Siegen, 3. Mai 2025