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Planungssicherheit für NRW-Hochschulen bis 2015

Die Landesregierung und die 37 öffentlich-rechtlichen und staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen haben heute in Düsseldorf die „Hochschulvereinbarung NRW 2015“ unterzeichnet. Damit werden die durch den „Qualitätspakt“ und den „Zukunftspakt“ bestehenden finanziellen Rahmenbedingungen für weitere fünf Jahre gesichert.

Die von allen Hochschulrektorinnen und -rektoren, Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, Wissenschaftsministerin Svenja Schulze und Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans unterschriebene Vereinbarung garantiert den Hochschulen und Universitätskliniken finanzielle Planungssicherheit und eine Grundfinanzierung von mindestens 4,5 Milliarden jährlich bis zum Jahr 2015. „Ich freue mich über die garantierte Planungssicherheit für die nächsten Jahre, die unserer Universität Freiräume schafft, die wir verantwortungsbewusst für Forschung, gute Studienbedingungen und soziales Umfeld nutzen müssen. Die Landesregierung bekennt sich mit diesen Vereinbarungen zu ihrer Verantwortung für die Hochschulen und zeigt Vertrauen in deren Leistungsbereitschaft", so Rektor Holger Burckhart.

Zu den zentralen Elementen der jetzt unterzeichneten Vereinbarung gehört neben der Garantie einer gleichbleibenden Grundfinanzierung auf der Basis des Haushaltsjahrs 2010 auch die Zusage, die Hochschulen bis 2015 von globalen Minderausgaben und Ausgabensperren auszunehmen. „Diese Ausnahme von haushaltswirtschaftlichen Restriktionen war uns wichtig", so Kanzler Dr. Johann Peter Schäfer.

Im Gegenzug sagen die Hochschulen u.a. den Auf- und Ausbau ihres Diversity-Managements sowie weitere Anstrengungen zur Verbesserung von Studien- und Lehrbedingungen zu unternehmen sowie die Studienabbrecherquote weiter zu senken. Sie werden sich verstärkt  für beruflich Qualifizierte öffnen und auch ihr Angebot zur wissenschaftlichen und künstlerischen Weiterbildung (Weiterbildungsstudium, Masterstudium) ausbauen.

 

 
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