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Kritik am HZG

Die Universität Siegen bemängelt die hohe Regelungsdichte und den großen Verwaltungsaufwand des neuen Hochschulzukunftsgesetzes (HZG).

Das Hochschulzukunftsgesetzes NRW ist heute vom Landtag verabschiedet worden. Die Landesrektorenkonferenz hat bereits per Pressemitteilung einige Kritikpunkte aufgezeigt. Die Hochschulleitung der Universität Siegen schließt sich dem an und hätte sich gewünscht, dass noch mehr Anregungen aus den Diskussionsprozessen aufgenommen werden.

„Für uns bedeutet das Gesetz eine noch höhere Regelungsdichte und zusätzlichen Verwaltungsaufwand“, erklärt Kanzler Ulf Richter – sowohl im Bereich Finanzen, Controlling als auch Personal. Ein ohnehin schon ausführliches Berichtswesen wird nun noch komplexer. In der Personalverwaltung muss die Universität Siegen beispielsweise weitere Sachbearbeiter-Stellen vorsehen, um die hochschulöffentliche Ausschreibung von studentischen Hilfskraftstellen umzusetzen. Durch eine begrenzte Arbeitszeit der Wissenschaftlichen Hilfskräfte auf die Hälfte der bisherigen Wochenstunden erhöht sich automatisch die Anzahl der Fälle, die von der Personalabteilung bearbeitet werden. Gleicher Effekt stellt sich durch die Begrenzung der Wochenstundenzahlen für Lehraufträge ein. Insgesamt werden im Personalbereich zwei bis drei weitere Sachbearbeiter eingestellt werden, um die Aufgaben zu bewältigen. „Wenn der Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen’ etabliert werden soll – und dem stehen wir positiv gegenüber-, müssen für die Umsetzung auch entsprechende Gelder zur Verfügung gestellt werden“, fordert der Kanzler der Universität Siegen.

Auch die noch nicht konkretisierten Rahmenvorgaben, die das Ministerium erlassen will, lässt Rektor Prof. Dr. Holger Burckhart aufhorchen: „Die Absprachen bezüglich der Hochschulentwicklung sind bisher mit dem Ministerium immer im beiderseitigen Einvernehmen beispielsweise über Ziel- und Leistungsvereinbarungen abgelaufen. Gewisse Freiräume müssen erhalten bleiben, durch die Autonomie der vergangenen Jahre haben wir unser Profil weiter geschärft und für Zukunftssicherheit gesorgt. Mehr Steuerung an dieser Stelle ist ein Rückschritt und nicht angebracht. Insbesondere der drohende Einbehalt von finanziellen Mitteln macht uns skeptisch, denn die Spielräume sind ohnehin schon sehr eng. Eine budgetäre Verantwortung wäre nicht mehr in Gänze möglich. Wir benötigen Planungssicherheit statt drohende Sanktionen.“

Die offizielle Pressemitteilung der Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW (LRK NRW) finden Sie hier.

 
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