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„Ausbildung bekommen wir nur gemeinsam hin“

Bachelor Soziale Arbeit: Beim Austausch mit den Trägern der Sozialen Arbeit stand der Gesetzentwurf zur staatlichen Anerkennung von Sozialarbeitern im Blickpunkt.

Zu einem Plädoyer für die Beibehaltung des Berufseinmündungsjahrs für Bachelor-AbsolventInnen des Studiengangs Soziale Arbeit ließ sich Prof. Dr. Wolf im Senatssaal hinreißen. Sein Publikum bestand aus rund 50 Vertreterinnen und Vertretern sozialer Träger aus dem Dreiländereck. Diese werden mindestens einmal pro Jahr an die Universität Siegen eingeladen, um neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialen Arbeit kennenzulernen. Aus Sicht der Universität ist das Feedback aus der Praxis sehr wertvoll. Wolf: „Ausbildung bekommen wir nur gemeinsam hin.“ Zumal es sich bei der Sozialen Arbeit um ein Spagat zwischen einem wissenschaftlichen Studium und einer praxisorientierten Berufsausbildung handelt.
Die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/in war ein zentraler Punkt des jüngsten Austausches. Aus dem Sommer 2014 stammt ein Gesetzentwurf, der diese staatliche Anerkennung landesweit regeln soll, bislang aber noch nicht in Kraft getreten ist. Bisher handhaben die Hochschulen die staatliche Anerkennung nach eigenen Regelungen. Im Studium an der Universität Siegen sind zwei Praxismodule mit je 30 Stunden vorgesehen. Die staatliche Anerkennung kann durch den Abschluss eines Master-Studiums oder für Bachelor-Absolventen mittels des Berufseinmündungsjahres oder nach dreimonatiger Bewährung in der Berufstätigkeit erworben werden. Wolf mit Blick auf den Gesetzesentwurf: „Wir wollen rechtzeitig überlegen und das Gespräch mit den Studierenden und deren künftigen Arbeitgebern suchen.“
Künftig sollen mindestens 100 Arbeitstage während des Studiums oder nach dem Studium unter Betreuung für die staatliche Anerkennung notwendig sein. Sobald das Gesetz wirksam wird, muss die Universität Siegen den Praxisanteil entsprechend erhöhen – durch längere Praktika oder praktische Lehranteile. Für die Arbeitgeber bleibt das Praktikum weiterhin kostenfrei. Allerdings, so Wolf, darf durch diese landesweite Neuregelung das sehr erfolgreiche Berufseinmündungsjahr nicht beschädigt werden. Der Sozialpädagoge: „Wir wollen das Berufseinmündungsjahr so lange aufrechterhalten wie möglich. Es handelt sich um einen systematisch begleiteten Berufseinstieg für Bachelor-Absolventen, von der alle profitieren.“
Zu Beginn der Veranstaltung hatten Prof. Wolf und Stefanie Moos (Praxisamt) den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit sowie aktuelle Herausforderungen in der Sozialen Arbeit vorgestellt. Der Studiengang wird überwiegend von weiblichen Studierenden gewählt. Seit 2009 haben 728 Absolventen die Universität verlassen. 440 erwarben die staatliche Anerkennung. 29 erhielten diese aufgrund des Master-Abschlusses, 123 auf der Grundlage der Drei-Monats-Regelung, 33 durch eine vorherige Ausbildung und 255 durch das Berufseinmündungsjahr.

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Foto: Prof. Dr. Klaus Wolf (rechts) beim Austausch mit Trägern der Sozialen Arbeit im Senatssaal der Universität Siegen.

Text: Katja Knoche

 
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