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FAQ zu Lehramt auf Staatsexamen

Rund um das Thema „Auslaufen der Lehramts-Studiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen“ gibt es derzeit viele Fragen. Die Universität Siegen möchte Aufklärung leisten und einen Überblick bieten.

Wie viele Studierende studieren an der Uni Siegen noch auf Staatsexamen?

Im „alten System“ nach LPO 2003 sind an der Uni Siegen 1650 Lehramts-Studierende in den Schulformen Grundschule, Haupt- und Realschule/Gesamtschule, Gymnasium/Gesamtschule und Berufskolleg eingeschrieben. Davon sind für 1550 Studierende Leistungen in der online-Prüfungsakte erfasst.

Wie viel Zeit bleibt, um das Studium abzuschließen?

Mit dem Lehrerausbildungsgesetz von 2009 wurde die Umstellung der Lehramtsstudiengänge vom Staatsexamen auf Bachelor-/Masterstrukturen beschlossen. Die Umstellung erfolgte auf Beschluss des Landtags NRW. Das neue System wurde an der Uni Siegen im Wintersemester 2011/12 eingeführt. Die Uni Siegen gestaltete alle Regelungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Neu-Einschreibungen in das alte Lehramt waren zuletzt möglich im Sommersemester 2011. Die Universität Siegen hat 2011 in einer Ordnung das Auslaufen der Studiengänge geregelt. Die Ordnung wurde in den "Amtlichen Mitteilungen" der Universität Siegen veröffentlicht.

Das Kabinett von NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann hat am 29. September einen Entwurf zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes beschlossen. Der Entwurf sieht eine Verlängerung der Fristen für alle Studierenden um ein Jahr bis Herbst 2017 bzw. 2018 vor.

Bis zur Verabschiedung des Gesetztes gelten folgende Fristen: 

Der Studiengang für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (GHRGe) läuft nach der bislang noch geltenden gesetzlichen Regelung mit Ablauf des Sommersemesters 2016 aus. Der Studiengang für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (GyGe) sowie Lehramt an Berufskollegs (BK) läuft nach der bislang noch geltenden gesetzlichen Regelung mit Ablauf des Sommersemesters 2017 aus.


Was passiert, wenn innerhalb der Fristen der Übergangsordnung das Studium nicht abgeschlossen wird?
Kann ich in den aktuellen Lehramtsstudiengang (LABG 2009) wechseln?"

Nach Ablauf der Fristen der Übergangsordnung ist ein Weiterstudium in den Lehramtsstudiengängen nach LPO 2003 und eine Rückmeldung leider nicht mehr möglich. Es besteht aber die Möglichkeit in das konsekutive Bachelor- und Masterstudium im Lehramt zu wechseln. Bitte beachten Sie hierzu die Termine und Fristen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Eine Einschreibung in einen Masterstudiengang setzt einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss voraus. Ein Wechsel aus einem Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Staatsexamen kann daher in der Regel nur in einen Bachelorstudiengange für ein Lehramt erfolgen. Erst nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiengangs ist eine Fortsetzung des Studiums in einem Masterstudiengang für ein Lehramt möglich. Nur in Ausnahmefällen – bei Vorliegen eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses, mit dem die Vorgaben des LABG und der LZV erfüllt werden können – kann eine Einschreibung direkt in einen Masterstudiengang für ein Lehramt erfolgen.
  • Nicht alle Fächerkombinationen, die nach der LPO 2003 studiert werden konnten, werden auch im Bachelor- und Masterstudium für das Lehramt nach LABG 2009 angeboten. Informationen zu den Kombinationsmöglichkeiten, die die Universität Siegen im neuen Lehramt anbietet, finden Sie hier.

Werden bei einem Wechsel Leistungen anerkannt?

Grundsätzlich können Leistungen, die in den Staatsexamensstudiengängen erbracht wurden, bei einem Wechsel in das konsekutive Bachelor- und Masterstudium im Lehramt anerkannt werden. In der Regel wird – bei einem weiter fortgeschrittenen Studienverlauf - auch eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgen können.

Zuständig für Empfehlungen zu Anrechnung und Einstufung sind die Fachstudienberater der jeweiligen Fächer. Alle Informationen zum Anrechnungsverfahren, zur Einstufung in ein höheres Fachsemester und den Ansprechpartnern in den Fächer sind unter dem nachstehenden Link auf den Seiten es Zentralen Prüfungsamts für Lehrämter verfügbar.

Bitte beachten Sie, dass mit der Einführung des konsekutiven Lehramtsstudiums gegenüber den Staatsexamensstudiengängen neue obligatorische Strukturelemente vorgesehen werden, die Sie in der Regel unabhängig davon, wie weit Sie bereits in Ihrem bisherigen Staatsexamensstudiengang fortgeschritten waren, bei einem Wechsel in die konsekutive Studienstruktur nachholen werden müssen. Es handelt sich um das im Bachelorstudium obligatorische Eignungspraktikum im Umfang von vier Wochen, das Modul „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DSSZ) im Umfang von 6 LP und das Praxissemester im Master of Education. Darüber hinaus ist im konsekutiven Bachelor- und Masterstudium eine Bachelorarbeit im Umfang von 8 LP und eine Masterarbeit im Umfang von 20 LP vorgesehen. Sofern Sie bereits eine Staatsarbeit geschrieben haben, kann diese als Bachelorarbeit oder alternativ als Masterarbeit anerkannt werden.

Müssen Langzeit-Studierende Gebühren zahlen? Wenn ja, ab wann?

Nein, es fallen keine Studiengebühren an. Studierende müssen zur Fortführung ihres Studiums den Semesterbeitrag zahlen. Ein Studium ist natürlich nur bis zu dem Zeitpunkt möglich, bis zu dem das Lehr- und Prüfungsangebot garantiert ist.

Wer hilft bei weiteren Fragen?

Hendrik Coelen (Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung) steht für eine individuelle Beratung zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die offene Sprechstunde dienstags 10.30-12.00 Uhr (AR-SSC 209) oder vereinbaren Sie per Mail oder telefonisch einen Beratungstermin: coelen@zlb.uni-siegen.de, 0271-740-2188.

 
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