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Uni und Stadt planen die Zukunft

Auf der 1. Hochschulkonferenz diskutiert die Uni Siegen über die bauliche Entwicklung auf dem Haardter Berg und in der Stadt.

Premiere auf dem Haardter Berg. Die Uni Siegen hat am 20. Januar 2016 zum ersten Mal zur Hochschulkonferenz geladen. Das Rektorat der Universität informierte gemeinsam mit Bürgermeister Steffen Mues und Landrat Andreas Müller über die bauliche Entwicklung der Uni und den Landeshochschulentwicklungsplan in Nordrhein-Westfalen. Als erste Hochschule in NRW hat die Uni Siegen gemäß des neuen Hochschulgesetzes eine solche Hochschulkonferenz einberufen. „Es ist ein Element der Partizipation und ein Moment der Transparenz. Wir möchten die gesamte Hochschule einbinden“, sagte Rektor Prof. Dr. Holger Burckhart.

Eingeladen waren alle Angehörigen der Uni – alle Studierenden, alle Professorinnen und Professoren, alle wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, alle Beschäftigten in Technik und Verwaltung, die Mitglieder des Hochschulrats und des Senats. Das Rektorat nutzte das neue Format, um über die Ideen, Pläne und Möglichkeiten im Hinblick auf die bauliche Entwicklung der Uni zu informieren und mit den Hochschulangehörigen darüber zu diskutieren.

Was steht zur Diskussion?

Mit dem neuen Campus Unteres Schloss ist die Uni in der Stadt angekommen. Doch dabei soll es nicht bleiben. „Auf dem Ortsschild soll nicht nur Universitätsstadt stehen, es soll auch Universitätsstadt drin sein. In der Mitte Siegens nehmen die Studierenden schon aktiv teil. Darauf stellen wir uns als Stadt ein und gehen offen auf die Uni zu. Eine Fakultät ist schon in der Stadt – es können gerne noch mehr werden. Das ist mein Appell“, sagte Bürgermeister Steffen Mues. „Universitäre Bauten haben immer auch eine bedeutende gesellschaftliche Relevanz. Das ist eine Aufgabe, der sich Stadt und Universität stellen. Möchten die Menschen in Siegen die Uni als Teil des Stadtlebens oder am Rand?“, sagte Prof. Burckhart. Der Rektor betonte, dass die Uni nur vom Standort Unteres Schloss aus wachsen könne. „Die Fakultäten in der ganzen Stadt verteilt – das geht nicht.“

Was ist sicher?

Im Sommer 2016 wird die Universität das historische Untere Schloss beziehen. Das angrenzende Gebäude des Warenhauses Karstadt wird wie geplant einen Teil des neuen Campus im Herzen der Stadt bilden. Die Universität wird das oberste Geschoss nutzen können. Hier sollen drei Hörsäle und mehrere Seminarräume entstehen. Geplant ist außerdem, das Dach im Hinblick auf die Einrichtung eines großen Hörsaals zu öffnen. „Wir können hier deutlich größer bauen und die Etage optimal nutzen“, sagte Kanzler Ulf Richter.

Das Warenhaus Karstadt wird im Gebäude bleiben. „Das ist eine gute Nachricht, der Standort Siegen bleibt erhalten“, sagte Bürgermeister Mues. In der neuen Planung ist vorgesehen, eine Mensa in unmittelbarer Nähe zum Campus Unteres Schloss einzurichten. Die Universität prüft außerdem die Möglichkeit, interimsweise Gebäude für Veranstaltungen bis zur Fertigstellung des Karstadt-Umbaus anzumieten.

Sicher ist auch der nächste Schritt in der baulichen Entwicklung der Uni. Die Sanierung der Gebäudeteile AR-K und H, der Mensa und der Universitätsbibliothek auf dem Campus Adolf-Reichwein-Straße steht bevor. 65 Millionen Euro stehen der Universität dafür zur Verfügung. 2017 sollen die Bauarbeiten beginnen. Im Rahmen der Baumaßnahmen werden für die Mensa, die Bibliothek und alle Büros Interimsflächen geschaffen. Bis Ende 2019 soll die Sanierung abgeschlossen sein.

Die Universität wird das Gebäude am Herrengarten auch weiterhin nutzen, nachdem im Januar 2016 ein Teil der Verwaltung in das neue Allgemeine Verfügungszentrum (AVZ) auf den Haardter Berg gezogen ist. Forscherinnen und Forscher des neu eingeworbenen DFG-Sonderforschungsbereichs „Medien der Kooperation“ werden hier arbeiten. „Wir werden ein Forschungszentrum Medien hier einrichten“, sagte Prof. Burckhart.

Was ist geplant?

Mehr Uni in der Stadt – das betrifft auch den neuen Masterplan der Universität Siegen. Der Masterplan soll die baulichen Entwicklungen der Universität bündeln. Bereits 2011 hatte die Uni begonnen, einen Hochschulstandortentwicklungsplan (HSEP) aufzustellen. Die Empfehlung der Gutachter damals lautete, die zahlreichen Uni-Standorte zu bündeln. 2015 führte die Universität ein Werkstattverfahren durch, in dem mehrere Teams mit Architekten und Stadtplanern mögliche Entwicklungsoptionen aufzeigten. Bis zum Ende des Jahres 2016 soll der Entwurf des Masterplans stehen. „Das ist eine große Herausforderung. Es gibt attraktive Möglichkeiten, dass sich die Uni weiter in die Stadt entwickeln kann, das werden wir genau prüfen und in den Masterplan integrieren“, sagte Kanzler Ulf Richter.

Zum Masterplan gehört auch der Bau eines neuen Science Campus im Norden des Haardter Bergs. Hier soll ein Forschungsgebäude mit einer Größe von 9.000 Quadratmetern entstehen. „Wir können so noch gezielter interdisziplinär forschen und arbeiten, vor allem an unseren Schwerpunkten Sensorik und Nano-Analytik. Die Infrastruktur für Forschung ist hier zusammengefasst“, sagte Prof. Dr. Peter Haring Bolívar, Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs. Außerdem sollen vier Gebäude auf einer Fläche von 25.000 Quadratmetern entstehen, in denen mehrere universitätsnahe Unternehmen angesiedelt werden. Die Kosten dafür tragen die Unternehmen. Es handelt sich um Ausgründungen der Universität Siegen. „Wir möchten eine Symbiose entstehen lassen zwischen Unternehmen, Laboren und Forschungseinrichtungen“, sagte Kanzler Richter.

Was wäre möglich?

Den Blick in eine mögliche Zukunft am Haardter Berg zeigte Jörg Wessendorf, als er einen Entwurf der Architekturbüros Loidl und Wessendorf vorstellte. Die Uni könnte den Campus Adolf-Reichwein-Straße erweitern – mit neuen Gebäuden, einer Grünfläche als „grüne Mitte“ und unterirdischen Parkflächen. Die Idee ließ die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer im Audimax aufhorchen. Reicht der Platz überhaupt? Würde es dann auch vernünftige Fuß- und Radwege zu diesem Bergcampus geben? Wie wäre es mit einer mit regenerativer Energie betriebenen Seilbahn? Es gab reichlich Fragen und Diskussionsbedarf. Rektor Burckhart stellte klar: „Es geht erst einmal darum, zu entscheiden in welche Richtung man weiterdenken soll.“

Was ist der Landeshochschulentwicklungsplan?

Rektor Prof. Burckhart stellte außerdem den Landeshochschulentwicklungsplan (LHEP) zwischen dem Land NRW und den Hochschulen vor. Der Plan erfasst eine Zeitspanne der nächsten fünf Jahre und enthält sieben Grundsätze des Landes und der Hochschulen. Diese lauten:

  1. Differenzierung der Hochschulen nach Aufgaben und Schwerpunkten
  2. Stärkung der Fachhochschulen
  3. Bewahrung der Fächervielfalt an den Hochschulen
  4. Verbesserung der strukturellen Voraussetzungen für den Studienerfolg
  5. Steigerung der Studienqualität; Stärkung von Studium & Lehre
  6. Ausrichtung der Forschung an zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen
  7. Vertiefung der Zusammenarbeit der Hochschulen

Zum Grundsatz „Stärkung der Fachhochschulen“ erläuterte Prof. Burckhart, dass das Verhältnis der Mittelzuteilung auf Universitäten und Hochschulen verändert wird. Künftig erhalten Fachhochschulen 40 Prozent der Mittel, Universitäten 60 Prozent. Der Rektor warnte mit Blick auf den Grundsatz „Ausrichtung der Forschung an zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen“ vor einem Instrument der Steuerung durch das Land. „Ich wünsche mir, mit Ihnen allen über diese Grundsätze zu diskutieren“, sagte Prof. Burckhart. Dazu hat die Universität Siegen einen Blog online gestellt. Alle Interessierten können hier kommentieren.

Hier geht’s zum Blog.

Infomationen zur Hochschulkonferenz:

  • § 22b Hochschulkonferenz (HG NRW)
    • (1) Die Grundordnung kann eine Hochschulkonferenz vorsehen, die mindestens einmal im Jahr über den gegenwärtigen Stand und die künftige Entwicklungsperspektive sowie das Leitbild der Hochschule berät.
  • § 18 Hochschulkonferenz (Grundordnung der Universität Siegen)
    • (1) Es wird eine Hochschulkonferenz gemäß § 22b HG gebildet.
    • (2) Für die Vertretung der Gruppe der Studierenden entsenden die Studierenden aus der Mitte des jeweiligen Fakultätsrates jeweils ein Mitglied.
    • (3) Den Vorsitz der Hochschulkonferenz hat die Rektorin/der Rektor inne.

 
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