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Bereitstellung digitaler Semesterapparate gesichert

Einigung zwischen HRK, KMK und VG Wort bewirkt, dass Plattformen wie Moodle bis zum 30.09.2017 wie bisher genutzt werden können.

Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Kultusministerkonferenz (KMK) und Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) haben eine Lösung für die Handhabung des Urheberrechts (§ 52 a UrhG) im Bereich der Hochschulen gefunden. Digitale Semesterapparate und Online-Plattformen wie Moodle können wie bisher genutzt werden, um urheberrechtlich geschützte Werke, Skripte, Handapparate etc. zur Verfügung zu stellen.

Die Beteiligten haben vereinbart, die pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG Wort nach § 52 a UrhG zunächst bis zum 30. September 2017 fortzuführen. „Dies ist eine Lösung zum Wohle aller Studierenden und Lehrenden. Nun steht die Entwicklung einer dauerhaften Regelung der Vergütung im Hochschulbereich an“, sagte der Siegener Rektor Prof. Dr. Holger Burckhart, der als HRK-Vizepräsident an den Verhandlungen beteiligt war. In den nächsten Monaten soll eine für alle Beteiligten praktikable und sachgerechte Lösung entwickelt werden.

Vorausgegangen waren intensive Gespräche der drei Beteiligten und der Beschluss, eine gemeinsame Arbeitsgruppe für eine einvernehmliche Lösung zu gründen. Der Arbeitsgruppe gehören an: Für die VG Wort die Geschäftsführer Dr. Robert Staats und Herr Rainer Just. Für die Hochschulrektorenkonferenz Prof. Dr. Holger Burckhart und Generalsekretär Dr. Jens-Peter Gaul. Für die Kultusministerkonferenz die Staatssekretäre Gert-Rüdiger Kück (Bremen) und Dr. Thomas Grünewald (Nordrhein-Westfalen).

Hintergrund

Die HRK hatte sich wie die Landesrektorenkonferenz NRW gegen einen Beitritt zum neuen Rahmenvertrag zwischen Kultusministerkonferenz und VG WORT zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG ab dem 1. Januar 2017 ausgesprochen. Dieser sah eine Ablösung des bisherigen pauschalen Vergütungsverfahren von urheberrechtlich geschützten Texten nach § 52 a UrhG durch eine auf das Einzelwerk bezogene Meldung vor. Die Universität Siegen unterstützte ausdrücklich die Position der HRK zur geplanten Reform des Urheberrechts und lehnte einen Beitritt ab.

Nach Auffassung der Landesrektorenkonferenz ist der damit den Hochschulen – und insbesondere den Lehrenden – aufgebürdete Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig. Diese Auffassung wird gestützt durch die Erfahrungen aus einem Pilotprojekt über die Einzelabrechnung an der Universität Osnabrück.

 
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