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Katalog plus

Das Grundgesetz als Kunstwerk

Ausstellung präsentiert Grundrechte in neu gestalteter Form – Themenabend der Fakultät II schlug Bogen zwischen Kunst und Architektur.

Das Grundgesetz ist normalerweise klein und handlich. Eine reine Textsammlung. Bilder Fehlanzeige. Ganz anders die Version, die jetzt in der Galerie hell am Paul-Bonatz-Campus präsentiert wurde. 21 dunkle, großformatige, gerahmte Seiten, eng gehangen, bilden eine Art dunklen Kosmos. Erst auf den zweiten Blick erkennt man Lichtpunkte, Farbstreifen und – den Text.

Dieses etwas andere Grundgesetz, das auch als Katalog zur Ausstellung erschienen ist, entstand im Rahmen des Programms „Eine Uni - ein Buch“ des Stifterverbandes und der Klaus Tschira Stiftung, an dem sich die Uni Siegen mit dem Grundgesetz beteiligt. Das Buch präsentiert sich hier ganz neu. Basis der Seiten sind Computerzeichnungen. Die Gesetzestexte wurden mit digitalen Spuren hinterlegt, die gestischen Cursor-Bewegungen mit digital programmierten Pinselwerkzeugen entstammen. „Das Grundgesetz ist großartig und ich finde, dass man es als Kunstwerk ansehen kann“, sagt Prof. Dipl.-Ing. Götz Stöckmann, Mitbegründer der Galerie hell.

Vorgestellt wurde das Werk im Rahmen eines Themenabends der Fakultät II (Bildung, Architektur, Künste) zum Grundgesetz. Das Wechselspiel zwischen Kunst und Wort trug die gesamte Veranstaltung. Impulse setzten Universitätsangehörige, die ihre persönlichen Gedanken zum Thema in spannenden Beiträgen vorstellen.

Da war zum Beispiel die Frage, inwiefern Architektur mit dem Grundgesetz in Berührung kommt. Prof. Dr.-Ing. Hildegard Schröteler-von Brandt, Dekanin der Fakultät II, stellte die Bezüge zwischen Grundgesetz und Städtebau heraus. „Für den Städtebau sind vor allem Artikel 14 und Artikel 28 des Grundgesetzes von Bedeutung, die das Eigentums- und Erbrecht sowie die eigene Verantwortung der örtlichen Gemeinschaft regeln. Schon seit Beginn des modernen Städtebaus entstehen nämlich häufig Konflikte zwischen dem Grundbesitzenden und dem Planenden“. Und dafür müssen Lösungen gefunden werden: „Wenn die Stadt das zu bebauende Land kauft und es damit besitzt, wäre diese Art des Konflikts aus dem Weg geräumt“ sagt die Dekanin.

Prof. Dr. Petra Lohmann widmete sich dem Thema Wohnen. „Wohnen ist ein grundlegendes menschliches Bedürfnis. Es steht für Sicherheit und bietet einen Raum für persönliche Gegenstände. Eine Wohnung ist unabdingbar für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Wir kennen die aktuellen Debatten zur Wohnungsnot und den zu hohen Mieten“. Lohmann betonte: „Artikel 13 des Grundgesetzes unterstreicht zwar die überragende Bedeutung des Wohnens. Trotz alledem ist das Grundrecht auf Wohnen nicht im Grundgesetz formuliert“.

Prof. Dr. Michael Bongardt, Prorektor der Universität, lobte das Grundgesetz-Projekt: „Ich finde es großartig, dass wir an der Uni gemeinsam mal über etwas anderes reden, als über Studienordnungen und Anwesenheitspflichten.“ Bongardt findet vor allem eine Aussage des Grundgesetzes sehr wichtig: „Der erste Satz bleibt für mich der zentrale Punkt meines Nachdenkens. Es ist unverzichtbar, dass der Satz ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar’ als Aussagesatz am Anfang unserer Verfassung steht, denn daraus leiten sich alle Normen ab“, betont er.

In Zusammenarbeit mit universi, dem Verlag der Universität Siegen, entstand der Katalog „GrundGesetz“ zur Ausstellung. Es ist der 2. Band aus der Reihe Ausstellungskataloge, Galerie hell. Es handelt sich um eine limitierte Auflage, die für 9,90 Euro bestellt werden kann.

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Alessa Risse

 
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