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Internationale Tagung zum Medienrecht

Am 18.5.2017 fand an der Universität Siegen im Unteren Schloss das 9. International Media Law Forum (IMLF) der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung (DAJV) statt.

In Zusammenarbeit mit dem Institut für Medien- und Kommunikationsrecht (IMKR) an der Universität Siegen diskutierten die Teilnehmer nach Begrüßung durch den Dekan Prof. Dr. Volker Wulf und Moderation durch Prof. Dr. Hannes Rösler, LL.M. (Harvard) über transatlantische Fragen des Datenschutzes. Aus den USA kam Prof. Dr. Felix Wu, A.B. (Harvard), Ph.D (Berkeley), J.D. (Berkeley) von der Cardozo School of Law aus New York nach Siegen. Er sprach über die Unterschiede, aber auch Potenziale der Annäherung, die die neue EU-Datenschutzgrundverordnung und das US-amerikanische Datenschutzrecht bieten.

Im Anschluss berichtete Julie Wahrendorf, LL.M. (Sydney), Syndikusrechtsanwältin bei der Google Germany GmbH, über das „Recht auf Vergessenwerden“, das nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (EuGH) vom 13. Mai 2014 für Suchmaschinenbetreiber von zentraler Bedeutung ist. Sie betonte das Bestreben von Google, im Rahmen des rechtlich Zulässigen über Suchergebnisse freien Zugang zu im Internet frei verfügbaren und für Suchmaschinen zugelassene Informationen zu vermitteln. Google versuche in Umsetzung der Rechtsprechung sorgfältig abzuwägen, welchen Anträgen durch Betroffene auf Löschung von Suchergebnissen nachzukommen sei. Ein solches „delisting“ in den Suchergebnislisten komme nur in Betracht, wenn die persönlichen Interessen des Betroffenen das öffentliche Interesse an der Auffindbarkeit der Informationen über die Suchergebnisse überwiege, zum Beispiel wenn auf einen älteren Presseartikel mit nicht mehr aktueller und bedeutsamer Informationen verwiesen werde, die Interessen des Betroffenen aber überwögen.

Dabei komme gerade auch der Unterscheidung zwischen Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens Bedeutung zu. Bei Personen des öffentlichen Lebens spreche das öffentliche Interesse zumeist gegen ein „delisting“. Es habe bislang rund 98.900 Löschanträge in Bezug auf über 355.000 einzelne Internetseiten gegeben, denen Google in 47,8 % der Internetseiten nachgekommen sei.

 
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