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Wie Sozialräume inklusiv werden können

Beim Projektforum des Inklusionskatasters NRW der Uni Siegen haben mehr als 170 TeilnehmerInnen über das Thema "Bundesteilhabegesetz und Sozialraum" diskutiert.

Was ist ein Sozialraum? Wo können bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes Probleme auftreten? Mit solchen und vielen weiteren Fragen haben sich 173 TeilnehmerInnen beim Projektforum des Inklusionskatasters NRW beschäftigt. Im inklusiven Tagungs- und Kongresszentrum in Bad Sassendorf drehte sich alles um das Thema „Bundesteilhabegesetz (BTHG) und Sozialraum“. Zunächst erhielten die Gäste einen Überblick darüber, was ein Sozialraum ist - also etwa ein Stadtviertel oder Quartier mit all seinen Funktionen für die BewohnerInnen. Auch ging es darum, welche Fragen sich beim Verwirklichen des Gesetzes ergeben. Im zweiten Teil wurde in Workshops und World Cafés die Thematik weiter vertieft. ExpertInnen und TeilnehmerInnen diskutierten darüber, wie Menschen in inklusiven Sozialräumen zusammenleben und -arbeiten und diese weiterentwickeln können.

Das Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in NRW sieht vor, dass örtliche VertreterInnen Menschen mit Beeinträchtigungen und LeistungserbringerInnen beim Ausbau inklusiver Sozialräume miteinbeziehen. Leistungsberechtigte sollen ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Dies gelingt nur, wenn der Sozialraum und damit auch die Lebensverhältnisse inklusiv sind, so eine Erkenntnis des Projektforums. Um den Sozialraum inklusiv zu gestalten müssen Träger der Eingliederungshilfe und Kommunen eng miteinander zusammenarbeiten. Die Organisation der Leistungen gestaltet sich allerdings sehr schwierig. Inklusive Sozialräume brauchen eine starke Verknüpfung zwischen guter Hilfe und guter Planung.
 
Die Gesamtdokumentation zur Veranstaltung wird demnächst auf der Webseite des Inklusionskatasters veröffentlicht. Das  Inklusionskataster NRW  ist ein Projekt des Zentrums für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen im Rahmen der Landesinitiative NRW inklusiv. Es wird vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) gefördert.

 
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