..
Suche
Hinweise zum Einsatz der Google Suche
Personensuchezur unisono Personensuche
Veranstaltungssuchezur unisono Veranstaltungssuche
Katalog plus

Wahl ohne Ergebnis

Die Rektor-Wahl an der Universität Siegen ist am 20. Dezember 2018 ergebnislos zu Ende gegangen. Keine Kandidatin und kein Kandidat erreichte die erforderliche Mehrheit der Stimmen.

Das Verfahren zur Besetzung der Stelle als Rektorin / Rektor der Universität Siegen läuft. Die Hochschulwahlversammlung kam am 20. Dezember 2018 zur Wahl zusammen. Mit Prof. Dr. Petra Vogel (Universität Siegen), Prof. Dr. Michael Bongardt (Universität Siegen) und Prof. Dr. Jörg Müller-Lietzkow (Universität Paderborn) standen eine Kandidatin und zwei Kandidaten zur Wahl. Jedoch erzielte keine bzw. keiner von ihnen die erforderliche Mehrheit der Stimmen. Nach zwei Wahlgängen endete die Wahl daher ohne Ergebnis.

„Festzuhalten ist, dass wir drei hervorragende Kandidaten hatten, aber auch unterschiedliche Sichtweisen und Meinungen wahrgenommen haben. Die beiden beteiligten Gremien Senat und Hochschulrat konnten sich nicht auf eine Person verständigen. Das ist kein Beinbruch, das ist Demokratie“, sagte Arndt G. Kirchhoff, Vorsitzender Hochschulwahlversammlung und des Hochschulrats. Während der Senat der Universität mehrheitlich für Prof. Dr. Vogel votierte, sprach sich der Hochschulrat für Prof. Dr. Müller-Lietzkow aus. Da eine Mehrheit in beiden Gremien nötig ist, gab es keinen Sieger. „Ich wünsche mir, dass die Hochschule eine gemeinsame Linie findet – denn darauf kommt es an“, sagte Prof. Dr. Thomas Naumann, Vorsitzender der Findungskommission.

Das Verfahren zur Nachbesetzung der Rektorenstelle war durch eine Findungskommission vorbereitet worden. Sie kann der Hochschulwahlversammlung nun bis zum 20. Januar 2019 einen neuen Wahlvorschlag unterbreiten oder eine neue Ausschreibung vorschlagen. Da der Senat Ende Januar neu gewählt wird, würde im zweiten Fall das Verfahren voraussichtlich von einer neu gewählten Findungskommission vorbereitet und begleitet. Die Amtszeit von Prof. Dr. Holger Burckhart als Rektor der Universität Siegen (seit 2009) endet am 30. September 2019.

Die Hochschulwahlversammlung setzt sich zusammen aus sämtlichen Mitgliedern des Senats und des Hochschulrats der Universität Siegen. Stimmberechtigt sind allerdings nur die Mitglieder des Senats, welche auch im Senat stimmberechtigt sind sowie die fünf externen Mitglieder des Hochschulrats. Die Stimmen von Senat und Hochschulrat stehen im gleichen Verhältnis zueinander, das heißt, die Stimmen der Mitglieder des Hochschulrats werden mit dem Faktor 4,8 multipliziert. Um Rektor oder Rektorin der Universität Siegen zu werden, benötigt eine Kandidatin/ ein Kandidat die Mehrheit der Stimmen der Hochschulwahlversammlung und zugleich die Mehrheit der Stimmen innerhalb der beiden Hälften, Senat und Hochschulrat. Gemäß der Grundordnung der Universität Siegen gibt es maximal zwei Wahlgänge.

Die Findungskommission besteht aus drei Mitgliedern des Senats und drei Mitgliedern des Hochschulrats, Vorsitzender der derzeitigen Findungskommission ist Prof. Dr. Thomas Naumann. Die Kommission hatte zunächst eine Stellenausschreibung erarbeitet, die von der Hochschulwahlversammlung verabschiedet und anschließend veröffentlicht wurde. Anschließend sichteten die Mitglieder eingegangene Bewerbungen, führten Gespräche mit potentiellen Kandidatinnen und Kandidaten und legten einen Wahlvorschlag vor. Vor der Wahl hatten sich die Kandidatin und die Kandidaten am 19. Dezember der Hochschulwahlversammlung vorgestellt und befragen lassen.

 
Suche
Hinweise zum Einsatz der Google Suche