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Kein Gender Pay Gap bei Professorinnen und Professoren

Untersuchung zeigt: An der Universität Siegen gibt es bei der Vergabe von Leistungsbezügen an Professorinnen und Professoren keine geschlechtsspezifischen Unterschiede.

Professorinnen und Professoren können aufgrund besonderer Leistungen neben ihrer Besoldung weitere Zulagen erhalten: Sei es für das erfolgreiche Einwerben von Forschungsmitteln, aufgrund gewichtiger Publikationen – oder wegen besonderer Leistungen in der Lehre. Die Bewilligung dieser Mittel, auch in Bezug auf die Höhe des Betrags, obliegt jeder Universität selbst. Anlässlich des Equal Pay Day am 18. März 2019 wurde an der Universität Siegen untersucht, ob es zwischen Professorinnen und Professoren der Hochschule statistisch signifikante Unterschiede bezüglich der individuellen Zulagen nach Geschlecht gibt. Ein Gender Pay Gap zwischen Professorinnen und Professoren konnte dabei NICHT festgestellt werden.

„Über Geschlechtergerechtigkeit bei Leistungsbezügen von Professorinnen und Professoren wissen wir bisher wenig. Umso mehr freue ich mich, dass wir für die Universität Siegen nun ein klares Ergebnis haben“, sagt die Gleichstellungsbeauftragte der Universität, Dr. Elisabeth Heinrich. Da in Deutschland gerade Frauen in Führungspositionen oft deutlich weniger Gehalt bekommen als ihre männlichen Kollegen mit gleicher Tätigkeit und Verantwortung, kann Geschlechtergleichheit in dieser Frage als deutliches Zeichen guter Gleichstellungspolitik gewertet werden.

Das Personaldezernat der Uni Siegen hatte die Leistungsbezüge für die Untersuchung zur Verfügung gestellt. Mögliche Verzerrungen durch Ausreißer und ungleiche Verteilungen im Allgemeinen wurden durch entsprechende Testverfahren ausgeschlossen. Erfasst wurden alle Leistungsbezüge an W2- oder W3-Professorinnen und Professoren –  in der Besoldungsgruppe W1 können von Gesetzes wegen keine Leistungsbezüge gewährt werden. Bei den Zulagen handelt es sich um befristete sowie unbefristete Berufungsleistungsbezüge, befristete und unbefristete besondere Leistungsbezüge sowie Funktionsleistungsbezüge.

 
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