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Neuausschreibung auf den Weg gebracht

An der Universität Siegen wird die Stelle eines Rektors / einer Rektorin neu ausgeschrieben. Die Hochschulwahlversammlung hat die Ausschreibung jetzt auf den Weg gebracht.

An der Universität Siegen geht die Suche nach einer neuen Rektorin oder einem neuen Rektor in die nächste Runde: Die Stelle wird noch einmal neu ausgeschrieben. Das hat die Hochschulwahlversammlung jetzt formal beschlossen. Hintergrund ist die ergebnislose Wahl vom 20. Dezember 2018. Keine Kandidatin und kein Kandidat konnte dabei die erforderliche Mehrheit der Stimmen in beiden beteiligten Gremien (Senat und Hochschulrat) erzielen. Die Findungskommission hatte sich anschließend für eine Neuausschreibung ausgesprochen. Dieser Empfehlung ist die Hochschulwahlversammlung nun mit ihrem Beschluss gefolgt. Die neue Ausschreibung soll zeitnah erfolgen.

Zum Vorsitzenden der Hochschulwahlversammlung wurde erneut Arndt G. Kirchhoff gewählt, der das Amt auch bisher schon innehatte und gleichzeitig Vorsitzender des Hochschulrates ist. Zu seinem Stellvertreter wählten die Mitglieder den Senatssprecher Prof. Dr. Stephan Habscheid.

Vorbereitet und begleitet wird die anstehende Wahl von einer neu gewählten Findungskommission. Der im Januar 2019 gewählte Senat der Universität entsendet Prof. Dr. Martin Herchenröder, Prof. Dr. Klaudia Witte und Dieter Gebauer in die Kommission. Hinzu kommen als Mitglieder des Hochschulrates Dagmar Schulze-Lange, Marianne Demmer und Prof. Dr. Erhard Schüttpelz. Zum Sprecher der Findungskommission wurde Prof. Herchenröder gewählt, zu seiner Stellvertreterin Dagmar Schulze-Lange.

Die Amtszeit von Prof. Dr. Holger Burckhart als Rektor der Universität Siegen (seit 2009) läuft noch bis zum 30. September 2019.

Hintergrund:
Die Hochschulwahlversammlung setzt sich zusammen aus sämtlichen Mitgliedern des Senats und des Hochschulrats der Universität Siegen. Stimmberechtigt sind allerdings nur die Mitglieder des Senats, welche auch im Senat stimmberechtigt sind sowie die fünf externen Mitglieder des Hochschulrats. Die Stimmen von Senat und Hochschulrat stehen im gleichen Verhältnis zueinander, das heißt, die Stimmen der Mitglieder des Hochschulrats werden mit dem Faktor 4,8 multipliziert. Um Rektor oder Rektorin der Universität Siegen zu werden, benötigt eine Kandidatin/ ein Kandidat die Mehrheit der Stimmen der Hochschulwahlversammlung und zugleich die Mehrheit der Stimmen innerhalb der beiden Hälften, Senat und Hochschulrat. Gemäß der Grundordnung der Universität Siegen gibt es maximal zwei Wahlgänge.

 
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