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Wahlvorschlag vorgelegt

Am 1. Juli entscheidet die Hochschulwahlversammlung der Universität Siegen über die Besetzung der Rektorenstelle. Rektor Prof. Burckhart kandidiert für dritte Amtszeit.

Die Hochschulwahlversammlung der Universität Siegen entscheidet am 1. Juli 2019 über die Besetzung der Rektorenstelle. Dazu hat die Findungskommission einen Wahlvorschlag unterbreitet, der der Hochschulwahlversammlung den amtierenden Rektor der Universität, Prof. Dr. Holger Burckhart, zur Wahl vorschlägt. Prof. Burckhart wird der Hochschulwahlversammlung zunächst seine Kandidatur präsentieren. Es folgt eine Befragung und anschließend der Wahlvorgang. Die Hochschulwahlversammlung findet im Artur-Woll-Haus der Universität Siegen ab 13.00 Uhr statt und ist öffentlich.

Die Stelle des Rektors war nach der ergebnislosen Wahl vom 20. Dezember 2018 neu ausgeschrieben worden. Die anstehende Wahl wurde von einer Findungskommission vorbereitet. Ihr gehören drei Mitglieder des Senats und drei Mitglieder des Hochschulrats an, Sprecher ist Prof. Martin Herchenröder. Die Findungskommission sichtete nach der Neu-Ausschreibung eingegangene Bewerbungen, führte Gespräche mit potentiellen Kandidatinnen und Kandidaten und hat der Hochschulwahlversammlung jetzt den Wahlvorschlag vorgelegt.

Prof. Burckhart ist seit dem 1. Oktober 2009 Rektor der Universität Siegen. Nach einer erfolgreichen ersten Amtszeit bestätigten Hochschulrat und Senat den Rektor im September 2014 im Amt. Diese Amtszeit läuft bis zum 30. September 2019.

Weitere Informationen zum Verfahren:

  • Die Hochschulwahlversammlung setzt sich zusammen aus sämtlichen Mitgliedern des Senats und des Hochschulrats der Universität Siegen.
  • Stimmberechtigt sind diejenigen Mitglieder des Senats, die auch im Senat stimmberechtigt sind sowie die fünf externen Mitglieder des Hochschulrats. Die Stimmen von Senat und Hochschulrat stehen im gleichen Verhältnis zueinander, d.h. die Stimmen der Mitglieder des Hochschulrats werden mit dem Faktor 4,8 multipliziert.
  • Zur Rektorin oder zum Rektor ist gewählt, wer die Mehrheit der Stimmen des Gremiums und zugleich die Mehrheit der Stimmen innerhalb der beiden Hälften, Senat und Hochschulrat, erreicht.
  • Gemäß der Grundordnung der Universität Siegen gibt es maximal zwei Wahlgänge.

 

 
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