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Wahlen zur Gleichstellungsbeauftragten

Im Wintersemester 2020/21 sind an der Universität Siegen die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen neu zu wählen.

An der Universität Siegen sind im Wintersemester 2020/21 die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen neu zu wählen. Die Gleichstellungsbeauftragte, ihre zwei Stellvertreterinnen, die unterschiedlichen Mitgliedergruppen angehören sollen, und die studentische Vertreterin werden vom Senat auf Vorschlag der Gleichstellungskommission gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre, die Amtszeit der studentischen Vertreterin zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig (vgl. Grundordnung der Universität Siegen, § 22). 

Die hochschulöffentliche Ausschreibung der Wahlen zur Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen inklusive aller Informationen finden Sie hier.

 
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