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Finanzielle Hilfe für Studierende

Das BMBF unterstützt Studierende im gesamten Wintersemester weiter mit BAföG, Zuschüssen und zinsfreien Studienkrediten. Beantragung ab 20. November 2020 möglich.

Ab dem 20. November können Studierende, die sich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, wieder eine Überbrückungshilfe des Bundes in Form eines Zuschusses beantragen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Hilfe ab November für das gesamte Wintersemester, also bis 31. März 2021, wieder eingesetzt. Auch bei der zweiten Komponente der Überbrückungshilfe für Studierende – dem KfW-Studienkredit – gibt es eine Erweiterung. Er wird für das komplette Jahr 2021 zinsfrei gestellt.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erklärte: „Wir lassen die Studierenden in dieser Pandemie nicht allein. Wir werden die bereits aus dem Sommer bekannten Zuschüsse als Teil der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage erneut anbieten – und das bis zum Ende des Wintersemesters. Damit wollen wir Studierenden helfen, deren Erwerbsmöglichkeiten oder die Unterstützung ihrer Eltern durch die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie vorübergehend wegfallen. Das Instrument der Überbrückungshilfe hat sich in den Monaten von Juni bis September bewährt. Ich danke dem Deutschen Studentenwerk und den Studierenden- bzw. Studentenwerken, dass sie wieder die Umsetzung übernehmen. Wir haben für die Beantragung und die Prüfung in den Studierenden- und Studentenwerken Anpassungen mit Blick auf die Dauer der Pandemiesituation und einige Erleichterungen vorgesehen. So können alle, auch Erstsemester, bei Bedarf unbürokratisch ihre pandemiebedingte Notlage nachweisen.“

Die Beantragung des Zuschusses erfolgt, wie auch schon in den Monaten Juni bis September, wieder ausschließlich über das Online-Tool: https://www.überbrückungshilfe-studierende.de

Über das Portal werden die Anträge der Studierenden automatisch an das für sie zuständige Studenten- oder Studierendenwerk weitergeleitet. Für Studierende an der Universität Siegen ist also das Studierendenwerk Siegen zuständig.

Antragsberechtigt sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, in Deutschland wohnen und nicht beurlaubt sind. Dies gilt für Studierende aus dem In- und Ausland, ohne Altersbegrenzung. Der Zuschuss wird monatlich zugesagt bis zu einer Höhe von 500 Euro, je nach nachgewiesener Bedürftigkeit.

Detlef Rujanski, Geschäftsführer des Studierendenwerks Siegen, erklärt: „Wir haben in Siegen extra ein Team zusammengestellt, damit wir die Anträge auf Überbrückungshilfe möglichst rasch bearbeiten können. Die Studierenden sollen ihr Geld schnell auf dem Konto haben, um ihren notwendigen Lebensunterhalt bestreiten zu können.“

Das wichtigste Instrument zur Studienfinanzierung bleibt, das erklärte Bundesbildungsministerin Karliczek, das BAföG: „Wir haben in dieser Legislaturperiode und in der Pandemie schon viele Verbesserungen und Erleichterungen vorgenommen, mit dem Ergebnis, dass die Studierenden im Schnitt höhere Förderung erhalten. Daher empfehle ich Betroffenen, zunächst mögliche BAföG-Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls einen Antrag auf BAföG zu stellen, bevor sie auf unsere Überbrückungshilfen oder den KfW-Studienkredit zurückgreifen.“

FAQ des BMBF zu den Überbrückungshilfen: https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe (nach Lektüre der FAQ beantwortet die Hotline flankierend die wichtigsten Fragen):
Telefon: 0800 26 23 003
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de

Kontakt beim Studierendenwerk Siegen (für individuelle Fragen zu Anträgen):
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@studierendenwerk.uni-siegen.de

 
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