Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
Die Psychotherapeutische Hochschulambulanz der Universität Siegen erweitert ab März ihr Angebot. Auch Kinder und Jugendliche können dann therapeutisch behandelt werden.
Ab dem kommenden Monat bietet die Psychotherapeutische Hochschulambulanz der Universität Siegen auch ambulante Therapien für Kinder und Jugendliche vom Kindergartenalter bis zum 21. Lebensjahr an. Behandelt werden alle psychischen Störungen und Probleme – von starken Ängsten über Traurigkeit und Einsamkeit bis hin zu Essstörungen, Schlafproblemen oder Konzentrationsschwierigkeiten und Unruhe. Möglich wird das neue Angebot durch eine neu angestellte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit langjähriger Berufserfahrung. Interessierte können ab sofort über die telefonische Sprechstunde der Hochschulambulanz Termine vereinbaren.
„Wir freuen uns sehr, künftig auch Kindern und Jugendlichen Therapien anbieten zu können. Unsere Hochschulambulanz deckt damit nun die gesamte Lebensspanne ab, vom Kleinstkind-Alter bis zu Erwachsenen“, sagt der Leiter der Ambulanz, Prof. Dr. Tim Klucken. Er sieht das Angebot als Ergänzung zu bestehenden Möglichkeiten der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie in der Region: „Mit einer Therapeutin handelt es sich natürlich um ein vergleichsweise kleines Angebot. Gerade in der aktuellen Zeit, in der viele Kinder und Jugendliche durch die Corona-Pandemie stark belastet sind, sind wir aber froh, diese zusätzliche Unterstützung anbieten zu können.“
Neben Verhaltenstherapie bietet die Psychotherapeutische Hochschulambulanz auch Sprechstundentermine für Diagnostik an. Gleichzeitig zeichnet sich die Hochschulambulanz durch eine enge Verknüpfung von Psychotherapie und wissenschaftlicher Forschung aus. Ziel ist die kontinuierliche Evaluation und Weiterentwicklung psychotherapeutischer Angebote. Darüber hinaus werden regelmäßig Studien zu spezifischen psychologischen Fragestellungen wie Angststörungen oder Suchterkrankungen durchgeführt.
Die Terminvergabe für ein Erstgespräch erfolgt über die telefonische Sprechstunde. Jugendliche ab 15 Jahren können sich auch eigenständig melden, ohne ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten um Erlaubnis zu fragen. Die Therapeutin unterliegt der Schweigepflicht, Anonymität wird gewährleistet. Nach dem Erstgespräch erfolgen zwei bis vier Probesitzungen, nach denen ggf. über einen Antrag auf eine langfristige Therapie entschieden wird. Die Kosten für Sprechstunden, Diagnostik und Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen.
Weitere Informationen und die Sprechzeiten der Psychotherapeutische Hochschulambulanz finden Sie hier.