Uni Siegen wählt neuen Rektor / neue Rektorin
Die Universität Siegen informiert über das Verfahren zur Nachbesetzung der Stelle von Prof. Dr. Holger Burckhart als Rektor. Die Wahl findet am 24. Januar statt, die Findungskommission hat einen Wahlvorschlag vorgelegt. Hier finden Sie den aktuellen Stand (16.01.).
Im September 2023 endet die Amtszeit von Prof. Dr. Holger Burckhart nach dann 14 Jahren als Rektor der Universität Siegen. Die Universität hat frühzeitig das Verfahren zur Nachbesetzung der Rektorenstelle und der Wahl eines neuen Rektors oder einer neuen Rektorin gestartet. Die Wahl wird durch eine Findungskommission vorbereitet, die einen Wahlvorschlag vorlegt. Am 24. Januar 2023 entscheidet die Hochschulwahlversammlung über die Nachfolge und wählt einen neuen Rektor oder eine neue Rektorin.
Der Wahlvorschlag
Die Findungskommission hat den Wahlvorschlag gemäß der Grundordnung der Universität Siegen vorgelegt. Gemäß Hochschulgesetz wird in einer von der Findungskommission festgelegten Reihenfolge abgestimmt. Die Findungskommission schlägt zur Wahl vor:
- Platz 1: Prof. Dr. Andreas Pinkwart (Universität Siegen)
- Platz 2: Prof. Dr. Carola Jungwirth (Universität Passau)
Prof. Dr. Andreas Pinkwart kam 1998 als Professor für Betriebswirtschaftslehre, insbesondre Kleinere und Mittlere Unternehmen an die Universität Siegen und wechselte 2005 als Wissenschaftsminister in die nordrhein-westfälische Landesregierung. Nach einem einsemestrigen Forschungsaufenthalt an der Johns Hopkins University in Washington, DC (USA), leitete er von 2011 bis 2017 als Rektor die HHL Leipzig Graduate School of Management. Von 2017 bis 2022 arbeitete er als Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach einer Phase als Landtagsabgeordneter ist er seit 1. Januar 2023 wieder als Professor an die Universität Siegen zurückgekehrt.
Prof. Dr. Carola Jungwirth wurde 2007 auf einen Lehrstuhl für Internationales Management an die Universität Passau berufen, nachdem sie sich an der Universität Zürich habilitiert und eine Professur an der Universität Liechtenstein innehatte. Neben Gastprofessuren in Indien, der Türkei, Ungarn und den USA war sie in Passau u.a. von 2012-2014 Dekanin ihrer Fakultät und von 2016-2020 Präsidentin der Universität Passau. Über vier Jahre leitete sie das Transferzentrum. Von 2019-2020 wirkte sie als Vizepräsidentin für Studium und Lehre der Hochschulrektorenkonferenz. Seit 2020 hält sie einen Lehrstuhl für Governance an der Universität Passau.
Die Wahl findet am 24. Januar 2023 ab 9 Uhr im Hörsaalzentrum der Universität Siegen (Campus US) statt. Die Vorstellung von Kandidatinnen und / oder Kandidaten und die Wahl sind öffentlich. Der Zeitplan sieht die Vorstellung von Prof. Pinkwart für 10.15 Uhr und von Prof. Jungwirth um 12 Uhr vor. Die Wahl ist für den Nachmittag terminiert.
„Ich danke allen Gremien für die bisher geleistete Arbeit, freue mich über das Interesse an unserer Universität und wünsche dem Verfahren weiterhin einen konstruktiven und zielführenden Verlauf“, erklärte Prof. Dr. Holger Burckhart, Rektor der Universität Siegen.
Details zur Wahl
Das Verfahren zur Wahl eines Rektors / einer Rektorin ist im Hochschulgesetz sowie in der Grundordnung der Universität geregelt.
Die Hochschulwahlversammlung der Universität Siegen entscheidet über die Nachbesetzung der Stelle des Rektors / der Rektorin. Sie setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Senats und des Hochschulrats der Universität Siegen.
- Stimmberechtigt sind 24 Mitglieder des Senats sowie die fünf externen Mitglieder des Hochschulrats. Die Stimmen von Senat und Hochschulrat stehen im gleichen Verhältnis zueinander, sodass eine Gewichtung der Stimmen erfolgt (§ 13Abs. 2 Grundordnung).
- Zur Rektorin oder zum Rektor ist gewählt, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Gremiums und zugleich die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder innerhalb der beiden Hälften, Senat und Hochschulrat, erreicht.
- Es gibt maximal drei Wahlgänge.
Bisher erfolgte Schritte im Verfahren
Die Wahl ist durch eine Findungskommission vorbereitet worden, die aus drei Mitgliedern des Senats und drei Mitgliedern des Hochschulrats besteht. Sprecher der Findungskommission ist Prof. Martin Herchenröder. Die Findungskommission hat eine Stellenausschreibung erarbeitet, die von der Hochschulwahlversammlung verabschiedet und anschließend veröffentlicht wurde. Die Bewerbungsfrist endete am 15. November 2022. Die Findungskommission sichtete eingegangene Bewerbungen, führte Gespräche mit potentiellen Kandidatinnen und Kandidaten und hat der Hochschulwahlversammlung am 16. Januar 2022 einen Wahlvorschlag vorgelegt.