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Wahlvorschlag liegt vor

Die Universität Siegen informiert über das Verfahren zur Rektor*innenwahl. Die Wahl findet am 8. August statt, die Findungskommission schlägt Prof. Dr.-Ing. Stefanie Reese zur Wahl als Rektorin vor. Aktueller Stand: 26. Juli 2023.

Im September 2023 endet die Amtszeit von Prof. Dr. Holger Burckhart nach dann 14 Jahren als Rektor der Universität Siegen. Die Universität hat frühzeitig das Verfahren zur Nachbesetzung der Rektorenstelle und der Wahl eines neuen Rektors oder einer neuen Rektorin gestartet. Nachdem bei der Wahl am 24. Januar keiner der vorgeschlagenen Bewerber*innen eine Mehrheit fand, hat die neu eingesetzte Findungskommission am 10. Juli einen neuen Wahlvorschlag vorlegt. Am 8. August 2023 entscheidet die Hochschulwahlversammlung erneut über die Nachfolge.

Der Wahlvorschlag

Die Findungskommission hat den Wahlvorschlag gemäß der Grundordnung der Universität Siegen vorgelegt. Die Findungskommission schlägt einstimmig zur Wahl auf einer Einerliste vor:

  • Frau Prof. Dr.-Ing. Stefanie Reese (RWTH Aachen)

prof_stefanie_reeseFrau Prof. Dr.-Ing. Stefanie Reese (58) studierte von 1984 bis 1990 Bauingenieurwesen an der Leibniz Universität Hannover und promovierte 1994 an der TU Darmstadt. Nach ihrer Tätigkeit als Hochschulassistentin an der TU Darmstadt und Oberingenieurin an der Leibniz Universität Hannover, unterbrochen durch Forschungsaufenthalte an der University of California (Berkeley, CA, USA) und an der University of Cape Town (Kapstadt, Südafrika), folgte 2000 die Habilitation im Fach Mechanik. Im gleichen Jahr wurde sie als erste Frau in Deutschland auf eine Professur für Mechanik an der Ruhr-Universität Bochum berufen. 2005 wechselte Frau Prof. Reese an die TU Braunschweig. Seit 2009 hat sie die Professur für Angewandte Mechanik an der RWTH Aachen inne. Zwei weitere Rufe ins Ausland, unter anderem an die ETH Zürich, lehnte sie ab.

Frau Prof. Reese beabsichtigt, zur Vorbereitung ihrer Vorstellung in der Hochschulwahlversammlung zeitnah Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Gremien und Einrichtungen der Universität aufzunehmen. Sie möchte sich in diesen Gesprächen insbesondere aus dem Inneren der Universität heraus informieren lassen. Ihr Ziel ist es, in der Sitzung der Hochschulwahlversammlung am 8. August nicht nur ihre Vorstellungen zur Weiterentwicklung der Universität Siegen zu erläutern, sondern bereits mit einem konkreten Vorschlag zur personellen und strukturellen Ausrichtung eines von ihr als Rektorin geführten Rektorats anzutreten.

„Ich danke der Findungskommission, namentlich der Sprecherin und ihrem Vertreter, Kollegin Jutta Wiesemann und Kollege Nikolaus Risch, für ihr umsichtiges und sorgsames Agieren. Nicht vergessen möchte ich auch die Vorarbeiten der ersten Findungskommission. Der aktuelle Vorschlag bietet unserer Universität die Möglichkeit, ein weiteres Kapitel in ihrer jungen Geschichte zu schreiben, ohne ihre Wurzeln zu vernachlässigen. Ich wünsche dem weiteren Prozess den für unsere Uni bestmöglichen Verlauf“, erklärte Prof. Dr. Holger Burckhart, Rektor der Universität Siegen.

Nächste Schritte

Die Hochschulwahlversammlung (13. Sitzung) findet am 8. August 2023 um 9 Uhr in der Aula des Kulturhauses Lÿz (St.-Johann-Str. 18, 57074 Siegen) statt. 

Der Zeitplan sieht vor:

  • 09.00 Uhr: Nichtöffentlicher Teil, Eröffnung
  • 09.30 Uhr: Öffentlicher Teil, Vorstellung und Austausch Prof. Dr.-Ing. Stefanie Reese (RWTH Aachen)
  • Für die Vorstellung und den Austausch sind 90 Minuten vorgesehen, danach folgt eine nichtöffentliche Aussprache
  • 13.00 Uhr: Öffentlicher Teil, Wahl

Die Einladung zur Hochschulwahlversammlung finden Sie hier.

Details zur Wahl

Das Verfahren zur Wahl eines Rektors / einer Rektorin ist im Hochschulgesetz sowie in der Grundordnung der Universität geregelt.

Die Hochschulwahlversammlung der Universität Siegen entscheidet über die Nachbesetzung der Stelle des Rektors / der Rektorin. Sie setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Senats und des Hochschulrats der Universität Siegen.

Stimmberechtigt sind 24 Mitglieder des Senats sowie die fünf externen Mitglieder des Hochschulrats. Die Stimmen von Senat und Hochschulrat stehen im gleichen Verhältnis zueinander, sodass eine Gewichtung der Stimmen erfolgt (§ 13 Abs. 2 Grundordnung).

Zur Rektorin oder zum Rektor ist gewählt, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Gremiums und zugleich die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder innerhalb der beiden Hälften, Senat und Hochschulrat, erreicht. Es gibt maximal drei Wahlgänge.

Bisher erfolgte Schritte

Die Wahl wird durch eine Findungskommission vorbereitet, die aus je drei Mitgliedern des Senats und drei Mitgliedern des Hochschulrats besteht. Zudem ist Dr. Elisabeth Heinrich als Gleichstellungsbeauftragte der Universität beratendes Mitglied der Findungskommission. Sprecherin der Findungskommission ist Prof. Dr. Jutta Wiesemann.

Die Findungskommission hat eine Stellenausschreibung erarbeitet, die von der Hochschulwahlversammlung verabschiedet und anschließend veröffentlicht wurde. Die Bewerbungsfrist endete am 15. Mai 2023. Die Findungskommission sichtete 19 eingegangene Bewerbungen, führte Gespräche mit sieben Kandidatinnen und Kandidaten und legte nun der Hochschulwahlversammlung am 10. Juli 2023 einen Wahlvorschlag vor.

 
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