Zentrale Studienberatung
im SSC-Gebäude
Adolf-Reichwein-Str. 2
57076 Siegen
Anfahrt
Erreichbarkeit der
studentischen Hotline:
0271 740-2712
Mo - Do: 9 - 16 Uhr
Fr: 9 - 12 Uhr
Mail:
info.studienberatung[at]
zsb.uni-siegen.de
Terminvereinbarung für eine Beratung über:
0271 740-2712
International Students
You find information about the admission procedure here:
STARTING
Impressum
Maschinenbau (dual)
Kurzinfo
Zulassungsbeschränkt | Regelstudienzeit | WiSe | SoSe |
---|---|---|---|
nein | 7 Semester | ✔ |
Zulassungsverfahren
zulassungsfrei, keine Bewerbung erforderlich
Hier gelangen Sie zur Einschreibung
Abschluss
Bachelor of Science
Weitere Informationen zum Studiengang
s.u.
Unterrichtssprache
Deutsch
Termine und Fristen
Einschreibungsvoraussetzungen
praxisintegriert
Ein Vertragsmuster des Arbeitsvertrages (Beginn des
Vertrages: meist 01.08.) sowie ergänzende Informationen zum
dualen Studium finden Sie auf der Webseite der IHK
Siegen: www.ihk-siegen.de(unter der Rubrik "Duales
Studium"). Firmen, die
in der Region und darüber hinaus die Möglichkeit des dualen
Studiums anbieten oder bereits angeboten haben, finden Sie auf
der folgenden Seite: ausbildungsmesse57.de.
Studieninteressierte können für ein duales Studium darüber
hinaus auch selbstständig nach Unternehmen suchen, die auf der
Webseite nicht gelistet sind. Zwischen dem Unternehmen und den
angehenden Studierenden wird eine Fördervereinbarung
(Studienbeihilfe) getroffen und ein Arbeitsvertrag zur
Studienförderung abgeschlossen. Zudem ist eine
Kooperationsvereinbarung zwischen dem beteiligten Unternehmen
und der Universität notwendig. Die Vorlage für diese Vereinbarung
finden sie hier.
Die Kooperationsvereinbarung muss in 3-fach ausgedruckter und
von der/dem Studierenden und dem Unternehmen unterschriebenen
Ausfertigung an folgende Adresse zur Unterschrift durch den
Kanzler der Universität Siegen geschickt werden:
Universität Siegen
Dezernat 3
Adolf-Reichwein-Str. 2
57076 Siegen
Weitere Infos zum Dualen Studium Maschinenbau
Studienaufbau
praxisintegriert
Die Studierenden stehen von Beginn an in einem Beschäftigungsverhältnis mit einem Unternehmen. Während der Regelstudienzeit von 7 Semestern besuchen sie in den Vorlesungszeiten Veranstaltungen des Studiums und durchlaufen in der vorlesungsfreien Zeit Praxisphasen im Unternehmen. Parallel zum theoretischen Studium an der Universität soll die praktische Arbeit und Ausbildung in den Unternehmen erfolgen, um auf diese Weise eine Dualität zwischen betrieblicher Arbeit und wissenschaftlicher Ausbildung zu erzielen.
Auszüge aus dem Arbeitsvertrag:
„…Die Parteien gehen davon aus,
dass der Student / die Studentin nach erfolgreichem Abschluss
des Studiengangs für mindestens 3 Jahre in einer Betriebsstätte
der Firma tätig sein wird. Dabei verpflichtet sich die Firma
dem Studenten / der Studentin ein dem Studienabschluss
entsprechenden Anstellungsvertrag zu den in der Firma üblichen
Einstellungsbedingungen anzubieten. Pro Jahr der entsprechenden
Betriebszugehörigkeit gilt 1/3 des ausgezahlten Darlehens als
getilgt...“
„…Die Firma gewährt dem Studenten / der Studentin ein zinsloses
Darlehen für die Dauer der Studienzeit und zahlt aus diesem
gewährten Darlehen monatlich einen Betrag in Höhe von 250,- €
an den Studenten / die Studentin…“
Studieninhalt
Weitere Informationen zum Studiengang Maschinenbau finden
Sie unter
http://www.uni-siegen.de/zsb/studienangebot/bachelor/maschinenbau.html
Studienorganisation
Fachprüfungsordnungen/Studienverlaufspläne/Modulhandbücher/Praktikumsordnung
Prüfungsordnungen (FPOs) legen die grundlegenden Strukturen
eines Studiengangs (z.B. Zugangsvoraussetzungen und zu
studierende Inhalte) fest. Für Studierende gilt bei der
Einschreibung ins erste Fachsemester automatisch die aktuelle
Fassung einer FPO. Das bedeutet, selbst bei Änderungen der FPO
im Laufe des Studiums hat die ursprüngliche Fassung nach der
man sich eingeschrieben hat, Gültigkeit (vorausgesetzt diese
FPO läuft nicht aus).
Der jeweilige Studienverlaufsplan stellt den empfohlenen
exemplarischen Studienverlauf in den einzelnen Fächern dar und
ist Teil einer FPO.
Ergänzende Regelungen und Detailangaben für jedes zu
studierende Modul finden sich in den Modulhandbüchern (z.B.
Voraussetzungen zur Ablegung einer schriftlichen Prüfung oder
inhaltliche Angaben der Module/Veranstaltungen, …).
Die Praktikumsordnung definiert die Bedingungen, unter denen
die verpflichtenden oder optionalen Praktika abgeleistet werden
müssen.
Vor Beginn der Vorlesungszeit empfehlen wir Ihnen, zumindest
den Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs anzuschauen, damit
Sie wissen, welche Module für den Studienbeginn vorgesehen
sind.