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Wahlen zum Senat, zur Gleichstellungskommission und zu den Fakultätsräten

Um persönliche Kontakte zu vermeiden, finden die Wahlen ausschließlich als Briefwahl statt. Wahlvorschläge sind nun im Wahlportal der Universität Siegen veröffentlicht.

Gemäß Beschluss des Senats der Universität Siegen vom 18. November 2020 werden die Wahlen zum Senat, zur Gleichstellungskommission und zu den Fakultätsräten aufgrund der Corona-Pandemie ausschließlich als Briefwahl auf Antrag durchgeführt. Hierdurch werden persönliche Kontakte weitestgehend vermieden und die Wählerinnen und Wähler, aber auch alle anderen an der Wahl beteiligten Personen geschützt. Eine Urnenwahl findet nicht statt.

Die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am 15. Januar 2021, 16:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass Anträgen auf Briefwahl nur stattgegeben werden kann, wenn sie in der vorgesehen Frist eingegangen und nicht fehlerhaft sind. Für die Ausübung Ihres Wahlrechts ist die fristgerechte Einreichung des Antrages zwingend erforderlich.

Die Universität Siegen hat ein neues Wahlportal eingerichtet, dem Sie alle weiteren Informationen entnehmen können. Sie finden das Wahlportal hier: uni-siegen.de/wahlen

Aktualisierung, 11. Januar 2021: Die Wahlvorschläge für die Wahl zum Senat und zur Gleichstellungskommission sind nun im Wahlportal der Universität Siegen veröffentlicht. Sie finden die Wahlvorschläge hier.

 

 
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