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Studium ohne allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife

 

Nachweise

Ohne Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife können Sie in Diplom- und Bachelorstudiengängen zum Studium zugelassen werden, wenn Sie vor Aufnahme des Studiums Folgendes nachweisen:

Angesprochen sind insbesondere Studieninteressierte mit Fachhochschulreife.

Informationen / Ansprechpartner

Näheres über das Verfahren erfahren Sie in der Ordnung für die Feststellung einer den Anforderungen der Hochschule entsprechenden Allgemeinbildung und einer studiengangbezogenen besonderen fachlichen Eignung .

Informieren können Sie sich auch bei folgenden Ansprechpartnern:

Dr. Ulrich von Felbert, Tel. 0271/740 3116, E-Mail: info@studienberatung.uni-siegen.de
Klaus Nürnberg, Tel. 0271/740 4814, E-Mail: klaus.nuernberg@zv.uni-siegen.de
Jochen Eickbusch, Tel. 0271/740 3901, E-Mail: eickbusch@aaa.uni-siegen.de
  • Zum Thema Allgemeinbildung:

Eignungsprüfung

Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2009/2010 war Mittwoch, der 15. Juli 2009 (Eingang bei der Hochschule, Ausschlussfrist).

Bis zu diesem Datum ist der Antrag zur Teilnahme an der Eignungsprüfung zu richten an:

Universität Siegen
Studierendensekretariat

57068 Siegen


 

Eine Bewerbung für eine Eignungsprüfung ist erst wieder zum Wintersemester 2010/2011 möglich. Ab Juni 2010 finden Sie auf dieser Seite konkrete Informationen zur Anmeldung sowie zur Ausschlussfrist.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  1. das Zeugnis bzw. die Zeugnisse über den Schulabschluss in amtlich beglaubigter Kopie,
  2. die Angabe des Studienganges, für den die Zulassung beantragt wird,
  3. eine ausführliche Darstellung des bisherigen Bildungsganges unter Berücksichtigung der schulischen und beruflichen Ausbildung, ggf. einer einschlägigen Fort- und Weiterbildung sowie die Erläuterung, aufgrund welcher Vorbildung sie oder er über studienrelevante Kenntnisse verfügt,
  4. ggf. der Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung und über Art, Dauer und Ort der bisherigen beruflichen Tätigkeit in amtlich beglaubigter Kopie,
  5. ggf. der Nachweis über ein abgeschlossenes Praktikum in amtlich beglaubigter Kopie,
  6. eine Erklärung, ob die Studienbewerberin oder der Studienbewerber bereits einen Antrag auf Feststellung des Nachweises der Studierfähigkeit an einer anderen Hochschule gestellt hat und ob und mit welchem Erfolg sie oder er an einer Eignungsprüfung bisher teilgenommen hat.

Bitte unbedingt beachten:

Bestandene Prüfungen werden auch bei Bewerbungen zu einem nachfolgenden Semester anerkannt.

Wiederholungsprüfungen finden erst wieder im Folgejahr statt.

In den zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen ist zusätzlich eine Onlinebewerbung für das örtliche Auswahlverfahren bis 15. Juli 2010 an die Universität Siegen zu richten. Nur wenn beide Anträge fristgerecht gestellt werden, besteht die Chance auf Zulassung zum Studium. Näheres erfahren Sie im Studierendensekretariat und der Studienberatung .

Das Onlineportal zum örtlichen Auswahlverfahren finden Sie hier .

1.  Eignungsprüfung: Nachweis der Allgemeinbildung

Der Nachweis wird erbracht

  1. durch eine Durchschnittsnote im Zeugnis der Fachhochschulreife gleich oder kleiner als 2,7 oder
  2. durch eine Mindestnote in dem jeweiligen Fach im Zeugnis der Fachhochschulreife von 2 (gut) oder besser oder
  3. im Fach Englisch durch den Nachweis des Niveaus B1 des Europäischen Referenzrahmens (z.B. KMK-Zertifikat) oder
  4. durch das Bestehen einer Eignungsprüfung in den drei Fächern Deutsch und Englisch sowie einem weiteren Fach . Weitere Fächer sind Mathematik, Spanisch, Französisch, Geschichte und Sozialwissenschaften.

Erläuterungen zu Ziffer 4:

Die Eignungsprüfung in den Fächern besteht jeweils aus einer 2-stündigen Klausurarbeit oder einem äquivalenten elektronischen Test, im Fach Deutsch aus einer 4-stündigen Klausurarbeit. Der Nachweis der Eignung ist erbracht, wenn sämtliche Klausurarbeiten mit mindestens „ausreichend“ beurteilt worden sind.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung bietet die Hochschule in den Prüfungsfächern Deutsch, Englisch und Mathematik Kurse an, deren Besuch den Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern dringend empfohlen wird. Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung sind sie nicht. Näheres zu den Kursen und den Prüfungsanforderungen finden Sie hier .

Die folgenden Fächer sind für die genannten Studiengänge als weiteres Fach verbindlich:
Mathematik
  • Architektur (Fachbereich 9)
  • Bauingenieurwesen (Fachbereich 10)
  • Betriebswirtschaftslehre (Fachbereich 5)
  • Chemie (Fachbereich 8)
  • Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht (Fachbereich 5)
  • Elektrotechnik  (Fachbereich 12)   
  • Fahrzeugbau (Fachbereich 11)
  • Informatik (Fachbereich 12)
  • International Project Engineering and Management (Fachbereich 11)
  • Maschinenbau (Fachbereich 11)
  • Maschinenbau (dual) (Fachbereich 11)
  • * Maschinenbau / Mechanical Engineering (binat. Studiengang) (Fachbereich 11)
  • Mathematik (Fachbereich 6)
  • * Medienwissenschaft (Fachbereich 3)
  • Physik (Fachbereich 7)
  • Volkswirtschaftslehre (Fachbereich 5)
  • Wirtschaftsinformatik (Fachbereich 5)
  • Wirtschaftsingenieurwesen (Fachbereich 11)  
Sozialwissenschaften:
  • Bachelorstudiengang Pädagogik: Entwicklung und Inklusion (Fachbereich 2) 
  • Bachelorstudiengang Sozialwissenschaften/Social Science (Fachbereich 1)
  • *Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (Fachbereich 2) 
Geschichte:
  • Bachelorstudiengang Philosophie (Fachbereich 1)
  • Bachelorstudiengang History/Geschichte (Fachbereich 1)
 * zulassungsbeschränkte Studiengänge

2. Eignungsprüfung: Nachweis der studiengangbezogenen Eignung

Der Nachweis der studiengangbezogenen Eignung ist von den Fachbereichen für die einzelnen Studiengänge festgelegt worden. Einzelheiten dazu, welche Nachweise für welche Studiengänge erbracht werden müssen, finden Sie hier .

Bitte prüfen Sie vor der Bewerbung, ob Sie die Voraussetzungen für die studiengangbezogene Eignung erfüllen.