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Bildung und Teilhabe

Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden. Sie erhalten damit zusätzlich Leistungen für Bedarfe aus Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Gefördert werden Schulausflüge/Klassenfahrten, Ausstattung mit Schulbedarf, Kosten für notwendige Schülerbeförderung, Kosten für Lernförderung, Kosten für Mittagsverpflegung und Kosten für Vereins-, Kultur- oder Ferienangeboten.

Voraussetzungen

Kinder und Jugendliche, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.

Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. ihre/seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können.

Antragstellung

Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II) können ihre Anträge in den Anlaufstellen des Jobcenters für den Kreis Siegen-Wittgenstein stellen.

Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII) werden in den Rathäusern beraten, erhalten dort die notwendigen Anträge und können auch dort die Anträge abgeben. Die weitere Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Kreisverwaltung.

Für Kinder, die an der Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten und in Schulen teilnehmen, gelten besondere vereinfachte Regelungen. Diese Anträge sind in der Kindertageseinrichtung und in der Schule erhältlich und können auch dort wieder abgegeben werden.

 
 
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