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Kindergeld/Kinderzuschlag

Kindergeld

Das Kindergeld ist eine staatliche finanzielle Unterstützung und dient der Förderung der Familie und der Sicherstellung des Existenzminimums des Kindes.

  • Voraussetzungen
    Anspruch auf Kindergeld haben Eltern oder Erziehungsberechtigte, wenn das Kind im Haushalt der Familie lebt und die Familie ihren Wohnsitz in Deutschland hat.
  • Bezugsdauer/Altersgrenzen
    Der Kindergeldanspruch entsteht bereits im Geburtsmonat und besteht uneingeschränkt bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Kindergeld wird höchstens bis zum Alter von 25 Jahren gezahlt, je nach Einkommen des Kindes. Bei einer Erstausbildung des Kindes (z.B. Studium) werden dessen Einkünfte nicht auf das Kindergeld angerechnet.
  • Antragstellung
    Der Antrag auf Kindergeld ist bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit zu stellen.
    Antragsberechtigt sind dabei die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten, nicht das Kind selbst.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag wird Eltern gewährt, die zwar ihren eigenen Bedarf grundsätzlich decken können, nicht jedoch den des Kindes.

  • Voraussetzungen
    Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn:
  • für diese Kinder Kindergeld bezogen wird,
  • die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen,
  • das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt,
  • der Bedarf der Familie durch Zahlung des Kinderzuschlags gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf ALG II/Sozialgeld besteht
  • Antragstellung
    Der Antrag auf Kinderzuschlag ist bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit zu stellen.
 
 
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