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Elterngeld

Elterngeld ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Auch Studierende haben Anspruch auf Elterngeld und müssen ihr Studium dafür nicht unterbrechen. Es gibt auch keine zeitliche Grenze für die Stunden, die sie pro Woche für das Studium aufwenden müssen.

Voraussetzungen

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, wenn:

  • sie ihr Kind selbst betreuen
  • sie mit ihrem Kind in einem Haushalt leben
  • sie in Deutschland leben
  • sie entweder gar nicht oder höchstens 30 Stunden/Woche erwerbstätig sind

 Mütter und Väter können Elterngeld beantragen für:

  • ihr leibliches Kind
  • das Kind der/des Ehegatt*in
  • das Kind der/des Lebenspartner*in
  • ihr Adoptivkind
Elterngeld bekommen:

  • Elternpaare
  • Alleinerziehende
  • Getrennt Erziehende
Elterngeld bei ausländischen Eltern:

  • Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der EU, des EWR und der Schweiz haben Anspruch auf Elterngeld
  • bei allen anderen Staatsangehörigen hängt der Anspruch vom Aufenthaltsstatus ab

Höhe des Elterngeldes

Studierende ohne eigenes Einkommen erhalten einen Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat. Dieser Mindestbetrag wird beim Bezug von BAföG nicht angerechnet.
Wird neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgegangen, bemisst sich die Höhe des Elterngeldes nach dem wegfallenden Einkommen. Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche Netto-Einkommen aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt. Aber auch in diesem Fall erhalten Studierende einen Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat.

Bei Mehrlingsgeburten gibt es einen Zuschlag, der sich je weiteres Kind noch erhöht. Mit dem Zuschlag erhöht sich auch der Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes.

Bei weiteren Kindern im selben Haushalt erhalten Familien ggf. einen Geschwisterbonus

Weitere Details (wie Verdienstgrenzen in Bezug auf die Höhe oder Voraussetzungen für den Geschwisterbonus etc.) sind in der Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit“ des BMFSFJ sehr umfangreich und verständlich veranschaulicht.

Mit dem „Elterngeldrechner“ des BMFSFJ lässt sich recht zuverlässig ermittelt, wie hoch der Betrag im individuellen Fall ist.

Antragstellung

Der Antrag auf Elterngeld wird bei der Elterngeldstelle des Kreises Siegen-Wittgenstein, bzw. der zuständigen Elterngeldstelle des Wohnortes gestellt. Auf dem "Familienportal" des BMFSFJ kann nach der zuständigen Elterngeldstelle gesucht werden.
Jeder Elternteil kann nur einen Antrag pro Kind beantragen, auch bei Mehrlingsgeburten.
Das Antragsformular gibt es in Papierform an vielen unterschiedlichen Stellen (Elterngeldstelle, Krankenkassen, Gemeinde, Krankenhäuser etc.) oder online auf dem "Familienportal" des BMFSF.
Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, da Elterngeld maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt wird.
Eine Checkliste zum Elterngeld-Antrag ist in der Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit“ des BMFSFJ enthalten.
Der Antrag kann nachträglich für jeden künftigen Lebensmonat geändert werden. Rückwirkende Änderungen für vergangene Lebensmonate sind meistens nur in Härtefällen möglich.
Sofern sich ab Antragsabgabe noch für den Elterngeldbezug relevante Angaben ändern, muss dies unverzüglich der Elterngeldstelle mitgeteilt werden.

Hinweis, wenn beide Elternteile studieren:

Wenn beide Elternteile studieren und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, hat nur ein Elternteil Anspruch auf Elterngeld.
Sofern bei einem Elternteil eine Erwerbsminderung durch die Kinderbetreuung entsteht, können beide Elternteile einen Anspruch auf Elterngeld haben. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Elternteil eine Berufstätigkeit neben dem Studium hätte und durch die Kinderbetreuung dieser nicht mehr in dem üblichen Maße oder gar nicht mehr nachgehen könnte.

Elterngeld und Krankenversicherung

Während des Elterngeldbezugs bleibt die Art der Krankenversicherung wie bisher. Teilweise können sich Änderungen bei den Beiträgen ergeben. Hierzu berät die jeweilige Krankenkasse.

Elterngeld und Steuern

Das Elterngeld ist steuerfrei, steht allerdings unter dem Progressionsvorbehalt. Daher zählt es zum Einkommen bei der Errechnung des Steuersatzes. Elterngeld muss in der Steuererklärung angegeben werden.

Mehr zum Elterngeld – Nützliche Links

Weitere interessante und wichtige Aspekte (z.B. die Berechnung des Elterngeldes, eine Checkliste für den Antrag auf Elterngeld, oder wie andere Sozialleistungen auf das Elterngeld angerechnet werden etc.) zum Elterngeld, sind in der Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit – Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu finden. Diese Broschüre ist üblicherweise auch im Familienservicebüro in gedruckter Form erhältlich.

Beratung zum Elterngeld und zur Elternzeit wird von der regionalen Elterngeldstelle des Kreises Siegen-Wittgenstein angeboten.

Elterngeldrechner

Informationen und Erklärvideos des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)

 

 
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