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Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Ob man anspruchsberechtigt ist, und in welcher Höhe man Wohngeld erhält, hängt ab vom Gesamteinkommen, der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung und von der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Eine weitere Grundvoraussetzung ist ein regelmäßiges Einkommen (Plausibilitätserklärung).
Studierende erhalten in der Regel kein Wohngeld, wenn sie dem Grunde nach Anspruch auf BAföG haben. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen.
Befinden sich Studierende im Urlaubssemester, so können sie u.U. für diese Zeit Wohngeld beantragen. Leben Studierende in einem Haushalt mit anderen Familienangehörigen, z.B. Kindern, Ehe-/ Lebenspartner, die keinen Anspruch auf  BAföG haben, dann kann für den gesamten Haushalt ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Außerdem können Studierende Wohngeld beantragen, wenn BAföG ausschließlich als Bankdarlehen bezogen wird.

Antragstellung

Der Antrag auf Wohngeld ist bei der zuständigen Wohngeldstelle der jeweiligen Stadt/ Gemeinde zu stellen.

Wohngeldstelle Siegen

 
 
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