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Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung und wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Mutterschutzfrist (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) sowie für den Entbindungstag gezahlt.

Gesetzlich Krankenversicherte

Studentinnen erhalten Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse, wenn sie selbst freiwillig- oder pflichtversichertes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, und während des Studiums in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Hinzu kommt ggf. ein Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz zwischen 13 Euro und dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt.

Privat- oder Familienversichterte

Studentinnen, die privatversichert oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind, und zu Beginn der Schutzfrist (sechs Wochen vor der Geburt) in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von 210€ vom Bundesversicherungsamt. Hinzu kommt ggf. ein Arbeitgeberzuschuss.

Antragstellung

Der Antrag auf Mutterschaftsgeld wird bei der Krankenkasse, frühestens 7 Wochen vor Entbindungstermin (Attest des Frauenarztes notwendig), gestellt.
Privat- oder Familienversicherte stellen ihren Antrag beim Bundesversicherungsamt.

Mehr zum Mutterschaftsgeld- Nützliche Links

Weitere interessante und wichtige Aspekte (z.B. Berechnung und Bedingungen, oder was passiert, wenn das Beschäftigungsverhältnis während der Mutterschutzfristen endet etc.) zum Mutterschaftsgeld sind in dem „Leitfaden zum Mutterschutz“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu finden.

Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes

§ 24i SGB V Mutterschaftsgeld

Informationen und Erklärvideos des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

weitere Informationen des BMFSFJ zum Mutterschaftsgeld

 

 
 
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