Internationales
Internationale Studierende mit Kind(ern) erhalten in vielen Fällen nicht dieselbe finanzielle Unterstützung wie deutsche studierende Eltern.
Vor allem die Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG schließt die meisten staatlichen Leistungsansprüche aus. Internationale Studierende mit diesem Aufenthaltsgrund müssen stattdessen bei Einreise einen Finanzierungsnachweis vorlegen.
Es wird empfohlen sich schon vor der Einreise nach Deutschland darüber zu informieren, welche Förderungsmöglichkeiten bestehen.
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Die Abteilung International Student Affairs (ISA) ist Ansprechpartner*in für Fragen des internationalen Studiums
Studierendenwerk Siegen/Internationales
Öffnungszeiten der Stadt Siegen samt Ausländerbehörde Stadt Siegen
Abteilung für Ausländerangelegenheiten Kreis Siegen-Wittgenstein
Broschüre „Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Einreise und Aufenthalt von ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern“ des DAADs
Deutsches Studentenwerk – Informationen für internationale Studierende
Beratung und Information - Kooperationsverbund der Migrationsdienste und der Stadt Siegen