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Zusatzförderung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

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Erasmus+ Teilnehmende  mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung können einen Erasmus+ Zuschuss beantragen.

Förderraten und Zuschuss 

Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung erhalten die jeweilige monatliche Erasmus+ Förderrate (siehe Ländergruppe für Erasmus+ Studium bzw. Erasmus+ Praktikum) und einen monatlichen Aufstockungsbetrag von 250 Euro.

Beantragung des monatlichen Aufstockungsbetrags 

Bitte geben Sie im Rahmen Ihrer Erasmus+ Bewerbung über MoveON im Online-Formular an, dass Sie eine Zusatzförderung über Erasmus+ Geringere Chancen beantragen.

Reichen Sie eine Kopie Ihres Behindertenausweises oder eines ärztliches Attestes über die chronische Erkrankung mit äquivalenter Angabe des GdB ein. Es werden keine weiteren Nachweise eingefordert. Bitte legen Sie keine Diagnosen offen.

Planung und Umsetzung 

Die folgenden Informations- und Servicestellen bieten Beratungen zu Auslandsaufenthalten von Studierenden, Graduierten und Personal mit Behinderung oder chronischer Erkrankung an:

Erfahrungsberichte geförderter Studierender mit Behinderung finden Sie auf den Webseiten der Nationalen Agentur.

Realkostenantrag

Berechtigt sind Studierende mit chronischer Erkrankung oder Behinderung, die einem Grad der Behinderung von 20 oder mehr entspricht. Die Zusatzförderung dient der Deckung der auslandsbedingten Mehrkosten als Realkosten.

Studierende mit chronischer Erkrankung oder Behinderung haben bei Erfüllung der Förderfähigkeitskriterien die Wahl zwischen finanzieller Zusatzförderung über Aufstockungsbetrag oder Erstattung der Realkosten.
Die Förderung über Aufstockungsbetrag und Realkosten ist kombinierbar sofern zwei unterschiedliche Merkmale für den Erhalt des Aufstockungsbetrages und den Erhalt von Realkosten vorliegen (z. Bsp. Aufstockungsbetrag für erwerbstätige Studierende und zusätzlich Realkosten für Studierende mit einer Behinderung).

Die Beantragung erfolgt direkt bei der Nationalen Agentur (NA DAAD) über das Formular „Realkosten“. Der Antrag muss vor Antritt des Aufenthalts gestellt und von der NA DAAD genehmigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung mehrere Wochen umfassen kann.Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts über die Abteilung International Student Affairs bei der EU Kommission eingereicht werden. Den Realkostenantrag für Aufenthalte ab Wintersemester 2022/23 finden Sie unter Downloads

Die maximale Förderhöhe beträgt 15.000 EUR pro Semester und Mobilität bzw. 30.000 EUR pro Studienjahr und Mobilität. Die Maximale Förderhöhe wird unabhängig von der Anzahl der Kinder ausgezahlt. 70% der bewilligten Mittel werden vor Beginn des Aufenthalts in Form der ersten Rate ausgezahlt.

Weitere Dokumente

  • Dem Antrag ist eine Kopie des Behindertenausweises oder ein ärztliches Attest mit Angabe des GdB sowie ein Kostenvoranschlag beizufügen.
  • Originalbelege (z.B. Mietverträge, Werkverträge mit Betreuungspersonal) sind von der Abteilung International Student Affairs zu Prüfzwecken aufzubewahren.
 
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