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Studierendenaustausch der Studiengänge Sozialwissenschaften

Bewerbungsverfahren - Schritt 3

Anmeldung beim ERASMUS-Programm

Nachdem Sie von Herrn Prof. Lahusen die Zusage für einen Studienplatz erhalten haben, folgt in einem zweiten Schritt die offizielle Anmeldung beim ERASMUS-Programm. Hierzu müssen i.d.R. folgende Formulare ausgefüllt werden: 

1. Bewerbung und Immatrikulation bei der Gastuniversität:

Sie müssen sich nun offziell bei der Gastuniversität bewerben.
Die Student Application ist das offizielle Bewerbungsformular für die Gastuniversität.
Dieses wird von den jeweiligen Gastuniversitäten nach der Nominierung durch das International Office Siegen direkt per Email an die Erasmusbewerber verschickt.

Bitte genau beachten welche zusätzlichen Dokumente von der Universität gefordert werden.

Bitte die Deadline zur Abgabe der Application im Augen behalten und einhalten, sonst verfällt die Nominierung und damit der Erasmusplatz.

2. Learning Agreement

Das Learning Agreement beinhaltet alle Veranstaltungen, die Sie an der Gastuni besuchen möchten.
Wichtig: dem International Office der Universität Siegen muss das dreifach unterzeichnete Learning Agreement vor Ankunft im Gastland vorliegen. Änderungen am ursprünglichen Learning Agreements müssen spätestens vier Wochen nach Ankunft dreifach unterzeichnet werden.
Andernfalls kann kein ERASMUS-Stipendium ausgezahlt werden.

  • Die Studierenden müssen alle notwendigen Informationen zu den ausgewählten Kursen dem Erasmusbüro bzw. den Fachkoordinator*innen vorlegen
  • Es werden keine Kurse durch das Erasmusbüro bzw. durch die Fachkoordinator*innen ausgewählt, sondern die Auswahl muss durch die Studierenden stattfinden. Die benannten Stellen willigen den Vorschlägen entweder ein oder bitten um Überarbeitung. 
  • Es muss keine Eins-zu-Eins-Äquivalenz der Kurse vorliegen
  • Es gibt ein Änderungsformular (Changes to the Learning Agreement), sodass das LA innerhalb von vier Wochen nach Semesterbeginn an der Gasthochschule noch geändert werden kann
  • Nach Abschluss des Auslandsstudiums erhalten die Studenten ein Transcript of Records von der Partnerhochschul, welche die im Learning Agreement vereinbarten Kurse belegt. 
  • Die Learning Agreements werden Online durch die MoveOn-Plattform erstellt (OLA = Online Learning Agreements).
  • Nutzen Sie unterstützend folgenden Guide, um die Handhabung des Systems zu verbessern

Tipps zum Ausfüllen

  • Zunächst ist nur before the mobility relevant. Die during the mobility ist für eventuelle Änderungen, die sich im Laufe des Semesters noch ergeben können.
  • Das Erasmusbüro wird aktuell von Tim Handick geleitet, welcher mit Ihnen die Vorschläge zum Learning Agreement begleitet
  • Bitte mindestens vier Wochen für die Erstellung des Learning Agreements inklusive der Unterschriften der Heimatuni einplanen!
    Der Abschluss des LA während der Vorlesungszeit ist dringend angeraten.
  • Auf das Kurs-Niveau achten (z. B. BA/MA sowie sprachliche Niveaustufen!)
  • Auf die fachliche Passung achten (Was passt zum Kern- oder Ergänzungsfach, was zum SG-Bereich etc.?)
  • Ein Vergleich mit dem Modulhandbuchs Ihres Studiengangs ist hierfür sinnvoll.
  • Abgleich mit bereits in Siegen absolvierten Veranstaltungen, um Überschneidungen bzw. Doppelbelegungen zu vermeiden
    (prüfen Sie Ihren regulären Studienverlaufsplan)!
  • Veranstaltungen mit (Fach-)Studienberatung der Fakultät 1 oder Lehramt und/oder Ansprechperson für Anrechnung vorbesprechen
    (Weblink zum Online-Vorlesungsverzeichnis der Partnerschule und Kursbeschreibungen der ausgewählten Veranstaltungen bereithalten).
  • Empfohlen wird, pro Semester 30 ECTS zu erwerben (minimal 15 ECTS pro Semester). Dies ist aber oftmals recht viel für ein Auslandssemester. Realistisch sind 4-6 Kurse an der Gastuni (je nach Aufwand).
  • Wenn die ECTS deutlich höher als 30 sind, wird dies durch den Fachlichen Prüfungsauschuss nicht eingewilligt, da es unrealisitisch ist. 

Zudem ist anschließend eine weitere Unterschrift durch den Vorsitzenden des Fachlichen Prüfungsausschusses Sowi (Prof. Potthast) erforderlich.

Aktuelle Formulare für und Informationen über den Prozess zum Abschluss des Online Learning Agreements finden Sie hier.

3.  Immatrikulation bei der Gastuniversität

Nach erfolgreicher Nominierung durch die Gastuni sollten Sie sich entsprechend der von der Gastuni festgelegten Fristen bei dieser immatrikulieren. Für diese Immatrikulation benötigen Sie das Anmeldeformular (siehe Punkt 1) und das Learning Agreement (siehe Punkt 2).

Nachdem Sie sich immatrikuliert haben, erhalten Sie einen Acceptance Letter bzw. eine Immatrikulationsbescheinigung (diese ist für Nicht-Europäer vor allem für das Visum wichtig).

Sonstiges

  • Auslandsbafög beantragen
  • Internationaler Studentenausweis
  • Der ISIC (Internationaler Studierendenausweis) kostet 15,00 € und kann im ASTA-Shop beantragt und abgeholt sowie auch jährlich verlängert werden.
  • Krankenversicherung
  • Ggf. Urlaubssemester beantragen. Ein Urlaubssemester sollte nur genommen werden, wenn die Fachsemesterzahl sich nicht erhöhen soll (wichtig für das Inlands-BAföG).
  • VISA Card

Weitere Unterlagen

Damit das International Office der Universität Siegen den Mobilitätzuschuss auszahlen kann, sind einige weitere Dokumente nötig:

Vor der Abreise:

a) Acceptance Letter bzw. Immatrikulationsbescheinigung (der Gastuni). Anmeldefristen der Gastuniversität gegenchecken und beachten!

b) Unterzeichnetes Grant Agreement
Das “Grant Agreement" regelt zwischen Gefördertem und entsendender Einrichtung u. a. den Förderzeitraum, die finanzielle Erasmus-Förderung und die Berichtspflichten. Ausstellung und Unterzeichnung erfolgt im International Office (Ansprechpartner*innen: siehe hier)

c) Unterzeichnetes Learning Agreement
Mit Unterschriften der Studierenden, des Fachlichen Prüfungsausschusses (Prof. Potthast) sowie den Erasmus- bzw. Fachkoordinatoren der Partneruniversität.

Nach der Rückkehr:

a) Bescheinigung über die Dauer des Aufenthalts

Diese Bescheinigung ist nach der Rückkehr vom Erasmusaufenthalt als Beleg für das International Office erforderlich
Taggenau, d.h. mit Ankunfts- und voraussichtlichem Abfahrtstag. Es genügt ein formloses Schreiben.

BEISPIEL: „Hereby it is certified that … will study as an ERASMUS student at the department of … at the University of … from … to …”

Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres Auslandsaufenthalts an der Gastuniversität, dass dieser nach Vorgaben der EU mindestens 90 Tage dauern muss, damit sie Anspruch auf das Erasmusstipendium haben. 

b) Erfahrungsbericht

c) Feedbackformular

Weitere Hinweise zur Bescheinigung über die Dauer des Aufenthalts, zum Erfahrungsbericht und Feedbackformular sind beim Referat International Office zu finden.

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