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Ausgleichszahlung ausreichend?

Von den insgesamt 249 Millionen Euro, die die Landesregierung als Ausgleich für die zum kommenden Wintersemester wegfallenden Studienbeiträge den Hochschulen als Ausgleich zur Verfügung stellen will, soll die Universität Siegen 4.246.908 Euro erhalten. So steht es in der vom Wissenschaftsausschuss beschlossenen Rechtsverordnung, die aber den Landtag noch passieren muss.

"Wir freuen uns über die Sicherstellung der Zuwendung der Mittel", so Rektor Holger Burckhart, "sie erweitern unsere Möglichkeiten, Qualität und Vielfalt im Studienangebot im gegebenen Rahmen im Sinne aller Studierenden weiter zu entwickeln und Bewährtes fortzusetzen." Allerdings entspricht die im Gesetz garantierte Mindestsumme dem Studienbeitragsaufkommen im Jahr 2009, was der Rektor kritisiert: "Ich bin wenig zufrieden damit, dass die Basiszahl von 2009 für die Zuwendungshöhe angenommen wird, denn in Siegen liegen die Studierendenzahlen heute deutlich über den Zahlen von 2009 und dürften sich in den kommenden beiden Jahren nochmals erheblich erhöhen." Bleibt es bei dieser Berechnungsgrundlage, stehen der Universität Siegen für die kommenden drei Semester insgesamt zwei Millionen Euro weniger zur Verfügung. Die Pro-Kopf-Mittel für den einzelnen Studierenden sinken damit deutlich.

Der Rektor sieht einen weiteren Wermutstropfen, denn die Rechtsverordnung besagt auch, dass auch jene Hochschulen einen vollen Ausgleich der wegfallenden Studienbeiträge erhalten, die bisher weniger als 500 Euro pro Semester oder gar keine Studienbeiträge erhoben haben.

Die Ausfallzahlungen berechnet die Landesregierung nach der Anzahl der Studierenden in der 1,5-fachen Regelstudienzeit. Die Mittel müssen zweckgebunden für Verbesserungen der Qualität von Studium und Lehre eingesetzt werden.

 
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