Mein Studium: LA Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule
BiWi mit int. Förderpädagogik
Deutsch
Sport
Informationen zu Ihrem Studiengang
Auf dieser Seite finden Sie Angaben zu dem von Ihnen gewählten Studiengang. Im Portal Praxiselemente erhalten Sie darüberhinaus Informationen zu in Ihrem Studium vorgesehenen Praxiselementen; das
Portal Prüfungsamt beantwortet Fragen rund um das Thema Prüfungen.
Bildungswissenschaften mit integrierter Förderpädagogik (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule)
Das Fach Bildungswissenschaften mit integrierter Förderpädagogik kann anstatt des Fachs Bildungswissenschaften im Rahmen des Studiums Lehramt an Grundschulen gewählt werden. Aufbauend auf einem 10-semestrigen Studiengang „Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit integrierter Förderpädagogik“ (6 Semester Bachelor und 4 Semester Master) ermöglicht der daran anschließende 2-semestrige Master „Lehramt für sonderpädagogische Förderung“ den zusätzlichen Erwerb der Lehrbefähigung für Sonderpädagogik mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“. Die curriculare Besonderheit dieses Studienganges besteht dabei in der Verschränkung bisher getrennter – allgemein-/schulpädagogischer und sonderpädagogischer – Perspektiven auf Inklusion und eröffnet attraktive Möglichkeiten auf dem Lehrerarbeitsmarkt.
Studienbeginn
Das Studium kann bei einer Einschreibung in das 1. Fachsemester nur zum Wintersemester begonnen werden.
Studiendauer und -umfang
Die Regelstudienzeit beträgt für den Bachelor 6 Semester und für den Master 4 Semester; insgesamt also 10 Semester. Das Fach Bildungswissenschaften hat im Lehramtsbachelor einen Studienumfang von 54 Leistungspunkten, im Lehramtsmaster einen Studienumfang von 29 LP.
Weitere Informationen zum Studienmodell finden Sie hier.
Spezifische Zugangsvoraussetzungen
Für das Fach Bildungswissenschaften sind keine spezifischen Zugangsvoraussetzungen vorgesehen.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen
Zum Bachelorstudiengang erhält Zugang, wer über die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene
Hochschulreife verfügt (§ 49 Absatz 2 HG).
Zugang zum Bachelorstudium hat auch, wer sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat, gemäß § 49 Absatz 6 HG i. V. m.
der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)
vom 08. März 2010 und der „Ordnung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte gemäß § 49 Absatz 6 HG
der Universität Siegen vom 31. Mai 2010.
Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Lehramtsstudierende,
die keine Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (eine davon gegebenenfalls eine Herkunftssprache als Erstsprache; als Nachweis gilt
die Bescheinigung, dass in der betreffenden Sprache das Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
erreicht wird) nachweisen können, sollen sich die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache während des Bachelorstudiums aneignen.
Als Nachweis dieser Fremdsprachenkenntnisse gilt die Bescheinigung eines erfolgreichen Besuchs von aufeinander aufbauenden
universitären Fremdsprachenkursen im Gesamtumfang von insgesamt 6 SWS oder ein Nachweis, dass in der betreffenden Sprache das
Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreicht wurde. Wer eine andere Sprache als Deutsch als
Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer
weiteren Sprache nachzuweisen. Am Ende des Studiums werden für das angestrebte Berufsfeld angemessene Kenntnisse in der deutschen
Sprache erwartet.
Deutsch (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule)
An der Universität Siegen kann das Fach Deutsch als eines der beiden Unterrichtsfächer im Rahmen des Lehramtsstudiums an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen gewählt werden.
Studienbeginn
Das Studium kann bei einer Einschreibung in das 1. Fachsemester nur zum Wintersemester begonnen werden.
Studiendauer und -umfang
Die Regelstudienzeit beträgt für den Bachelor 6 Semester und für den Master 4 Semester; insgesamt also 10 Semester. Das Fach Deutsch hat im Lehramtsbachelor einen Studienumfang von 56 Leistungspunkten, im Lehramtsmaster einen Studienumfang von 23 LP.
Weitere Informationen zum Studienmodell finden Sie hier.
Spezifische Zugangsvoraussetzungen
Für das Fach Deutsch sind keine spezifischen Zugangsvoraussetzungen vorgesehen.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen
Zum Bachelorstudiengang erhält Zugang, wer über die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene
Hochschulreife verfügt (§ 49 Absatz 2 HG).
Zugang zum Bachelorstudium hat auch, wer sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat, gemäß § 49 Absatz 6 HG i. V. m.
der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)
vom 08. März 2010 und der „Ordnung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte gemäß § 49 Absatz 6 HG
der Universität Siegen vom 31. Mai 2010.
Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Lehramtsstudierende,
die keine Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (eine davon gegebenenfalls eine Herkunftssprache als Erstsprache; als Nachweis gilt
die Bescheinigung, dass in der betreffenden Sprache das Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
erreicht wird) nachweisen können, sollen sich die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache während des Bachelorstudiums aneignen.
Als Nachweis dieser Fremdsprachenkenntnisse gilt die Bescheinigung eines erfolgreichen Besuchs von aufeinander aufbauenden
universitären Fremdsprachenkursen im Gesamtumfang von insgesamt 6 SWS oder ein Nachweis, dass in der betreffenden Sprache das
Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreicht wurde. Wer eine andere Sprache als Deutsch als
Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer
weiteren Sprache nachzuweisen. Am Ende des Studiums werden für das angestrebte Berufsfeld angemessene Kenntnisse in der deutschen
Sprache erwartet.
Sport (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule)
An der Universität Siegen kann das Fach Sport als eines der beiden
Unterrichtsfächer im Rahmen des Lehramtsstudiums an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen gewählt werden.
Das Fach Sport wird an der Deutschen Sporthochschule in Köln studiert.
Seit dem Jahr 2008 gibt es zwischen der Deutschen Sporthochschule Köln und der Universität Siegen eine
Vereinbarung zur Organisation eines standortübergreifenden Lehramtsstudiums. Sie haben die Möglichkeit,
an einem der beiden Standorte ein Studienfach zu studieren und abzuschließen, das an dem jeweils anderen
Standort nicht angeboten wird. Für Lehramtsstudierende der Universität Siegen eröffnet sich die Möglichkeit,
das Fach Sport in ihre Studienfachwahl einzubeziehen. Als Lehramtsstudierende/r der Deutschen
Sporthochschule Köln können Sie im Rahmen dieser Vereinbarung von der anerkannt guten und praxisnahen
Lehramtsausbildung in Siegen profitieren.
Als Studierende/r der Schulformen Grundschule, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule sowie Berufskolleg müssen
Sie im Bachelor- und Masterstudium das Fach Bildungswissenschaften an der Universität Siegen absolvieren.
Als Studierende/r der Schulform Gymnasium und Gesamtschule können Sie im Bachelorstudium frei entscheiden,
an welchem der beiden Standorte Sie die Bildungswissenschaften absolvieren möchten. Im Masterstudium müssen
Sie die Bildungswissenschaften an der Universität Siegen absolvieren.
Das Modul DSSZ (Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte) müssen Sie unabhängig von
der Schulform stets im Bachelorstudium an der Universität Siegen studieren.
Studienbeginn
Das Lehramtsstudium der Sportwissenschaften kann an der DSHS Köln zunächst auch ohne Zweitfach begonnen werden.
Spätestens mit Ablauf des zweiten Fachsemesters muss aber ein kompatibles Zweitfach nachgewiesen werden.
Studiendauer und -umfang
Die Regelstudienzeit beträgt für den Bachelor 6 Semester und für den Master 4 Semester; insgesamt also 10 Semester. Das Fach Sport hat im Lehramtsbachelor einen Studienumfang von 56 Leistungspunkten, im Lehramtsmaster einen Studienumfang von 23 LP.
Weitere Informationen zum Studienmodell finden Sie hier.
Spezifische Zugangsvoraussetzungen
Zum Bachelor im Unterrichtsfach Sport kann nur zugelassen werden, wer den Nachweis über die besondere Eignung für das Sportstudium vorlegen kann. Das Verfahren und die Leistungsanforderungen regelt die „Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für die Studiengänge Sport der Deutschen Sporthochschule Köln“.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen
Zum Bachelorstudiengang erhält Zugang, wer über die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene
Hochschulreife verfügt (§ 49 Absatz 2 HG).
Zugang zum Bachelorstudium hat auch, wer sich in der beruflichen Bildung qualifiziert hat, gemäß § 49 Absatz 6 HG i. V. m.
der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)
vom 08. März 2010 und der „Ordnung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte gemäß § 49 Absatz 6 HG
der Universität Siegen vom 31. Mai 2010.
Es sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung. Lehramtsstudierende,
die keine Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (eine davon gegebenenfalls eine Herkunftssprache als Erstsprache; als Nachweis gilt
die Bescheinigung, dass in der betreffenden Sprache das Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
erreicht wird) nachweisen können, sollen sich die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache während des Bachelorstudiums aneignen.
Als Nachweis dieser Fremdsprachenkenntnisse gilt die Bescheinigung eines erfolgreichen Besuchs von aufeinander aufbauenden
universitären Fremdsprachenkursen im Gesamtumfang von insgesamt 6 SWS oder ein Nachweis, dass in der betreffenden Sprache das
Niveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreicht wurde. Wer eine andere Sprache als Deutsch als
Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer
weiteren Sprache nachzuweisen. Am Ende des Studiums werden für das angestrebte Berufsfeld angemessene Kenntnisse in der deutschen
Sprache erwartet.
Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DSSZ)
Das Modul „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DSSZ)“ ist obligatorischer Bestandteil des Lehramtsstudium. Es hat einen Umfang von insgesamt 6 Leistungspunkten.
Ansprechpartner
Die folgenden Ansprechpartner stehen Ihnen bei allen Fragen gerne zur Verfügung:
Allgemeine BeratungBildungswissenschaften mit int. FörderpädagogikDeutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DSSZ)DeutschSportModulhandbücher und Fachspezifische Bestimmungen
Die folgenden Links und Downloads liefern Ihnen weitere Informationen zu Ihrem Studiengang:
DeutschSportDeutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DSSZ)Bildungswissenschaften