..
Suche
Hinweise zum Einsatz der Google Suche
Personensuchezur unisono Personensuche
Veranstaltungssuchezur unisono Veranstaltungssuche
Katalog plus

Bachelor- und Masterarbeit

Alle rechtlichen Vorgaben bez. Bachelor- und Masterarbeiten finden Sie in den entsprechenden Ordnungen.

 

Zeitplanung

Zeitplanung Ihrer Bachelorarbeit

Beachten Sie bitte folgendes:

  • Die Zulassung zur Bachelorarbeit sollte spätestens vier Wochen vor dem von Ihnen angegebenen Schreibbeginn beantragt werden.
  • Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt in der Regel maximal 8 Wochen (bei empirischen Arbeiten kann dieser Zeitraum durch Antrag der Erstgutachter*innen um 4 Wochen verlängert werden).
  • Für die Bewertung der Bachelorarbeit haben Erst- und Zweitgutachter*innen insgesamt 6 Wochen Zeit.

Von der Anmeldung der Bachelorarbeit im Prüfungsamt bis zur Mitteilung des Ergebnisses werden daher in der Regel 18 Wochen, bei empirischen Arbeiten bis zu 20 Wochen vergehen. Sofern Sie mit der Bachelorarbeit auch das Bachelorstudium abschließen und in den Master of Education übergehen wollen, beachten Sie für Ihre zeitlichen Planungen, dass die Abgabe der Bachelorarbeit im Sommersemester spätestens bis zum 30.09. bzw. im Wintersemester spätestens bis zum 31.3. abgegeben werden muss.

Weitere Informationen zum Übergang in den Master of Education

Zeitplanung Ihrer Masterarbeit

Beachten Sie bitte folgendes:

  • Die Zulassung zur Masterarbeit sollte spätestens vier Wochen vor dem von Ihnen angegebenen Schreibbeginn beantragt werden.
  • Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt in der Regel maximal 15 Wochen (bei empirischen Arbeiten kann dieser Zeitraum durch Antrag der Erstgutachter*innen um 4 Wochen verlängert werden).
  • Für die Bewertung der Masterarbeit haben Erst- und Zweitgutachter*innen insgesamt 6 Wochen Zeit.

Von der Anmeldung der Masterarbeit im Prüfungsamt bis zur Mitteilung des Ergebnisses werden daher in der Regel 25 Wochen, bei empirischen Arbeiten bis zu 29 Wochen vergehen.

Voraussetzungen für die Zulassung

Bachelor

  • min. 120 Leistungspunkte (LP) Ihre Leistungsübersicht in unisono gibt Auskunft über die erreichten Leistungspunkte.

  • Erfüllung der fachspezifischen Voraussetzungen Hinweise zu fachbezogenen Voraussetzungen finden Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen bzw. Fachprüfungsordnungen.

  • Erfolgreiche Absolvierung aller Praktika Der Nachweis der Praktika kann bis zur Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit nachgereicht werden.

  • Nachweis der Sprachkenntnisse Nachweis von Sprachkenntnissen gem. der entsprechenden Ordnungen.

  • Informationen über bisherige Versuche Informationen über ggf. bereits begonnene, abgebrochene oder nicht bestandene Ba- und Ma-Arbeiten. (Vgl. Antragsformular)

Master

  • min. 60 Leistungspunkte (LP) Ihre Leistungsübersicht in unisono gibt Auskunft über die erreichten Leistungspunkte.

  • Erfüllung der fachspezifischen Voraussetzungen Hinweise zu fachbezogenen Voraussetzungen finden Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen in § 8.

  • Erfolgreiche Absolvierung des Praxissemesters wird empfohlen Es wird empfohlen, das Praxissemester vor der Bearbeitung der Masterarbeit zu absolvieren.

  • HINWEIS: Für alle Studierende, die sich zum Wintersemester 2011/2012 in den Bachelorstudiengang für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität Siegen eingeschrieben haben: Nachweis von Sprachkenntnissen gem. § 4 Absatz 4 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium für Lehrämter.

  • Informationen über bisherige Versuche Informationen über ggf. bereits begonnene, abgebrochene oder nicht bestandene Ba- und Ma-Arbeiten. (Vgl. Antragsformular)

Antrag auf Zulassung

Der Antrag auf Zulassung kann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, jederzeit gestellt werden, spätestens aber vier Wochen vor dem von Ihnen angegebenem Schreibbeginn der Bachelor- bzw. Masterarbeit.

Die Beantragung der Zulassung zu Abschlussarbeiten erfolgt per Mail. Bitte übersenden Sie die vollständigen, vollständig ausgefüllten sowie unterschriebenen Unterlagen als pdf per Mail an das Zentrale Prüfungsamt für Lehrämter.

Für Erst- und Zweitgutachter*innen haben Sie ein Vorschlagsrecht, das Sie in Anspruch nehmen sollten. Sprechen Sie insbesondere die Erstgutachter*in zuvor an und klären Sie, ob die Betreuung Ihrer Arbeit sowie die Themenstellung übernommen werden kann und lassen Sie das Bestätigungsformular unterschreiben. Alternativ kann der/die Erstgutachter*in die Betreuung Ihrer Arbeit auch in einer direkten Mail an das Prüfungsamt bestätigen. Dies darf keine weitergeleitete Mail oder ähnliches sein.

Bearbeitung und Abgabe der Arbeit

Umfang der Bachelorarbeit

Der Umfang der Bachelorarbeit soll ohne Anhänge 30 Seiten in der Regel nicht überschreiten. Unter- bzw. Überschreitungen der Seitenzahlen von mehr als ca. 10% sollten Sie mit der Erstgutachter*in abstimmen.

Umfang der Masterarbeit

Der Umfang der Masterarbeit soll ohne Anhänge 60 Seiten in der Regel nicht überschreiten. Unter- bzw. Überschreitungen der Seitenzahlen von mehr als ca. 10% sollten Sie mit der Erstgutachter*in abstimmen.

Schriftliche Versicherung

Der Arbeit ist folgende unterschriebene und datierte schriftliche Versicherung als letzte Seite beizufügen:

„Ich versichere, dass ich die schriftliche Ausarbeitung selbständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach (inkl. Übersetzungen) anderen Werken entnommen sind, habe ich in jedem einzelnen Fall unter genauer Angabe der Quelle (einschließlich des World Wide Web sowie anderer elektronischer Datensammlungen) deutlich als Entlehnung kenntlich gemacht. Dies gilt auch für angefügte Zeichnungen, bildliche Darstellungen, Skizzen und dergleichen. Ich nehme zur Kenntnis, dass die nachgewiesene Unterlassung der Herkunftsangabe als versuchte Täuschung gewertet wird.“

Bestandteile der Arbeit

  • Titelblatt
    • Universität Siegen
    • Fakultät und Fach (in dem die Masterarbeit geschrieben wird)
    • Studiengang
    • Thema der Arbeit
    • Erstgutachter*in: Name
    • Zweitgutachter*in: Name
    • Name und Matrikelnummer
    • Datum
  • Inhaltsübersicht
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • O.g. schriftliche Versicherung (fest eingebunden)

Empfehlungen zur Formatierung

  • Schriftart: Arial
  • Schriftgröße: 11pt, Fußnoten 9pt
  • Zeilenabstand: 1,5
  • Rand: 2,5 cm links, 3,5 rechts; 2,5 oben, 2,5 unten

Abweichungen von den Formatierungsempfehlungen sollten vorher mit der Betreuerin / dem Betreuer der Masterarbeit abgesprochen werden.

Bindung und Abgabe der Arbeit

Die Arbeit muss fest gebunden sein (keine Spiral- oder Klemmheftung!) Bitte schicken Sie die Abschlussarbeiten in

  • zweifacher gedruckter Fassung per Post UND
  • als Datei im pdf-Format per Mail an das Zentrale Prüfungsamt für Lehrämter
  • ZUSÄTZLICH ist die Arbeit als PDF-Datei auf CD ohne Passwortschutz abzugeben.
Als Tag der Abgabe gilt das Datum der Übersendung der digitalen Abschlussarbeit per Mail.

Erkrankung/ Rücktritt/ Rückgabe

  • a) Erkrankung während der Bearbeitungszeit:

    Bei Erkrankung der Kandidatin oder des Kandidaten kann die Frist zur Einreichung der Bachelorarbeit um bis zu zwei Wochen, bei der Masterarbeit um bis zu 4 Wochen verlängert werden. Die Erkrankung ist unverzüglich schriftlich (innerhalb von drei Werktagen, es gilt das Datum des Poststempels) mitzuteilen und durch eine ärztliche Bescheinigung zu belegen.

  • b) Rückgabe des Themas:

    Das Thema von Bachelor – oder Masterarbeit kann einmal und nur innerhalb 1 Woche nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Die Rückgabe des Themas muss dem Zentralen Prüfungsamt schriftlich und bis spätestens eine Woche nach Beginn der Bearbeitungszeit, nicht per Mail, mitgeteilt werden. In diesem Fall ist eine neue Zulassung zur Bachelor- oder Masterarbeit zu beantragen.

  • c) Rücktritt von der Bachelor- oder Masterarbeit:

    Ist die Einhaltung der Abgabefrist aus triftigen Gründen nicht möglich, müssen diese dem Zentralen Prüfungsausschuss unverzüglich (innerhalb von drei Werktagen, es gilt das Datum des Poststempels) über das Zentrale Prüfungsamt schriftlich angezeigt und durch entsprechend detaillierte Nachweise glaubhaft gemacht werden. Dieser schriftliche Antrag auf Rücktritt von der Abschlussarbeit muss dem Prüfungsausschuss spätestens einen Tag vor Ablauf der Frist vorgelegt werden. Erkennt der Prüfungsausschuss diese Gründe an, gilt die Bachelor- oder Masterarbeit als nicht unternommen. Hierüber erhält die Kandidatin oder der Kandidat einen schriftlichen Bescheid.

Einsicht in die Gutachten

Nach Mitteilung der Note für die Bachelor- oder Masterarbeit haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat Einsicht in die Gutachten zu beantragen (siehe § 25 Rahmenprüfungsordnungen). Verwenden Sie hierzu bitte das Formular zur Akteneinsicht und senden uns dies ausgefüllt und unterschrieben per Mail zu.