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Eignungs- und Orientierungspraktikum

Die Informationen im Bereich „Neue Ordnung ab WiSe 2021/22“ sind gültig für alle Studierenden mit Beginn des Bachelor-Studiums ab Wintersemester 2021/22. Für alle anderen Studierenden - auch für Master-Studierende - gelten die Informationen, die unter „Alte Ordnung bis WiSe 2020/21“ zu finden sind. Beachten Sie bitte auch die zusätzlichen Hinweise für Fach-, Studiengangs- und Hochschulwechsler, sofern Sie betroffen sind.

Wichtige Informationen in Kürze

Das Eignungs- und Orientierungspraktikum
1. oder 2. Semester
Blockpraktikum
Mindestzeitraum von 25 Tagen in möglichst 5 Wochen
Workload 180 Stunden (90 Stunden Praxisphase, 90 Stunden Studium)
Universitäres Begleitseminar
Portfolioführung
6 Leistungspunkte
1 Studienleistung (Praktikumsbericht)
Im Ausland möglich

 

Das Eignungs- und Orientierungspraktikum als Modulelement im Studium

Das EOP ist in das bildungswissenschaftliche Modul "Erziehungswissenschaftliche Grundlagen" (Neue Ordnung ab WiSe 2021/22) eingebettet.

Das Eignungs- und Orientierungspraktikum - Ziele und Bedeutung

Das EOP gibt Ihnen die Gelegenheit, das Berufsfeld Schule aus Sicht einer Lehrkraft kennenzulernen. Dazu sollen Sie einerseits bei der Gestaltung von Unterricht mitwirken, indem Sie kleinere Aufgaben einer Lehrkraft übernehmen. Andererseits sollen Sie üben, bildungswissenschaftliche Theorieansätze auf den konkreten Schulalltag zu beziehen. So können Sie schon zu einem frühen Zeitpunkt Ihres Studiums Erfahrungen darin sammeln, Theorie und Praxis zu verbinden.

Mithilfe Ihrer Erfahrungen aus dem EOP sollen Sie außerdem Ihren Berufswunsch und Ihre Eignung erneut kritisch prüfen und über die Ausgestaltung Ihres weiteren Studiums nachdenken.

Die Praktikumsschule

Eine Praktikumsschule suchen Sie vor der Anmeldung in eigener Verantwortung und Ihrer Schulform entsprechend. Bitte beachten Sie, dass Schulen, an denen Sie selbst Schüler*in waren, nicht ausgewählt werden können. Wenn Sie Grundschule mit integrierter Förderpädagogik oder Haupt-, Real, Sekundar- und Gesamtschule mit integrierter Förderpädagogik studieren, müssen Sie das EOP an Förderschulen bzw. an Schulen absolvieren, die über sonderpädagogische Ausbildungsmöglichkeiten verfügen.

Das Begleitseminar

Das EOP wird immer von einem schulformspezifischen Begleitseminar umrahmt, welches ebenfalls zum Modul gehört. Der Besuch des Begleitseminars ist obligatorisch. In diesem Begleitseminar erarbeiten Sie eine individuelle Forschungsaufgabe, die im Zuge des EOPs bearbeitet und in einem Praktikumsbericht schriftlich fixiert wird.

Das EOP als Voraussetzung für das weitere Studium

Einschreibung ab WiSe 2021/22 (Neue Ordnung ab WiSe 2021/22): Der Abschluss des Modulelements "Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) inkl. Begleitseminar" ist Zugangsvoraussetzung für das Modul "Berufsfeldpraktikum (BFP)".
Bitte beachten Sie dies bei der zeitlichen Planung Ihres Praktikums. Evtl. können sich Verzögerungen ergeben, falls das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit des 3. Semesters oder später absolviert wird. Beziehen Sie auch die Korrekturzeit für die Studienleistung (Bericht) ein und halten Sie ggf. frühzeitig Rücksprache mit der*dem Lehrenden Ihres Begleitseminars.

Für alle Studierenden gilt bezüglich der Bachelorarbeit: Die erfolgreiche Absolvierung der Praktika (Eignungs- und Orientierungs- sowie Berufsfeldpraktikum) ist Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit. Der Nachweis kann bis zur Abgabe des Themas der Bachelorarbeit nachgereicht werden.

Anmeldung

  • Das Praktikum muss fristgerecht in unisono angemeldet werden.
  • Das in unisono auszudruckende Anmeldeformular muss vollständig ausgefüllt und fristgerecht dem ZLB-Praktikumsbüro per E-Mail (praxisphasen@zlb.uni-siegen.de) als PDF zugesandt werden.
  • Die Zulassung in einem Begleitseminar erfolgt erst nach Abgabe der vollständigen Anmeldeformulare. Sollte Ihr priorisiertes Begleitseminar belegt sein, erfolgt die Zulassung nach Möglichkeit in Ihrem nächst priorisierten Begleitseminar.
  • Für die einzelnen Schritte der Planung, Anmeldung und Absolvierung nutzen Sie bitte diese für Sie gültige Checkliste zum EOP inkl. Klickanleitung zur unisono-Anmeldung.
  • Die Anmeldung zur Studienleistung (Bericht) in unisono muss fristgerecht erfolgen.

Begleitseminare zum Praktikum

Termine und Fristen

Ausklappen

Beginn des Eignungs- und Orientierungspraktikums im Wintersemester (Praxisphase Februar/März)

Anmeldefrist Praktikum

01. Oktober - 15. Dezember um 12 Uhr (gilt für unisono und die Zusendung des Anmeldeformulars (Scan, PDF-Format) an das ZLB-Praktikumsbüro praxisphasen@zlb.uni-siegen.de)
Anmeldefrist Studienleistung (Bericht) 01. Oktober - 15. Januar in unisono
Abgabefrist Bericht Die Frist zur Abgabe des Berichtes wird von dem*r Lehrenden Ihres Begleitseminares festgelegt.
Abgabe Portfolio und Bescheinigung über die Ableistung des EOPs Zusendung (Scan, PDF-Format) an das ZLB-Praktikumsbüro praxisphasen@zlb.uni-siegen.denach dem letzten Veranstaltungstermin des Begleitseminars
Voraussetzung: Verbuchung der SL Bericht
Ausklappen

Beginn des Eignungs- und Orientierungspraktikums im Sommersemester (Praxisphase August/September)

Anmeldefrist Praktikum 01. April - 15. Juni um 12 Uhr (gilt für unisono und die Zusendung des Anmeldeformulars (Scan, PDF-Format) an das ZLB-Praktikumsbüro praxisphasen@zlb.uni-siegen.de)
Anmeldefrist Studienleistung (Bericht)

01. April - 15. Juni in unisono

Abgabefrist Bericht Die Frist zur Abgabe des Berichtes wird von dem*r Lehrenden Ihres Begleitseminares festgelegt.
Abgabe Portfolio und Bescheinigung über die Ableistung des EOPs Zusendung (Scan, PDF-Format) an das ZLB-Praktikumsbüro praxisphasen@zlb.uni-siegen.denach dem letzten Veranstaltungstermin des Begleitseminars
Voraussetzung: Verbuchung der SL Bericht

Hinweis bezüglich des Bescheinigungsformulars

Das Bescheinigungsformular erhalten Sie nach Abgabe Ihres Anmeldeformulars und erfolgter Zuweisung zu einem Begleitseminar vom ZLB Praktikumsbüro per E-Mail. Es steht nicht zum Download zur Verfügung; eine Weitergabe ist nicht gestattet.

Das Eignungs- und Orientierungspraktikum im Ausland

  • Das Eignungs- und Orientierungspraktikum kann im Ausland absolviert werden.
  • Um Sie bei der Planung Ihres Eignungs- und Orientierungspraktikums im Ausland bestmöglich zu unterstützen, absolvieren Sie zu Beginn Ihrer Planung, spätestens drei Monate vor Antritt Ihrer Praxisphase am ZLB ein Beratungsgespräch (Kontaktaufnahme über: ZLB-Praktikumsbüro unter praxisphasen@zlb.uni-siegen.de).
  • Eine Praktikumsschule im Ausland suchen Sie in eigener Verantwortung und Ihrer Schulform entsprechend. Bitte beachten Sie, dass Schulen, an denen Sie selbst Schüler*in waren, nicht ausgewählt werden können.
  • Der Besuch der universitären Begleitveranstaltungen, durchgeführt an der Universität Siegen, ist auch im Falle eines Eignungs- und Orientierungspraktikums im Ausland obligatorisch. In jedem Semester sind zu diesem Zweck Seminare speziell gekennzeichnet.
  • Die Bearbeitung des Portfolios zum Eignungs- und Orientierungspraktikum ist ebenfalls obligatorisch.
  • Bei einem Eignungs- und Orientierungspraktikum im Ausland bestehen gegebenenfalls Fördermöglichkeiten. Informieren Sie sich hierzu auf den Seiten der Abteilung ISA (International Student Affairs).
  • Beachten Sie: Wenn Sie Ihr Eignungs- und Orientierungspraktikum im Ausland absolvieren, tragen Sie eigenverantwortlich für einen ausreichenden Versicherungsschutz Sorge.
  • Ein Eignungs- und Orientierungspraktikum im Ausland kann gegebenenfalls für die verpflichtenden Auslandsaufenthalte im Lehramtsstudium moderner Fremdsprachen anerkannt werden. Dabei sind die Vorgaben der jeweiligen Sprache zu beachten und zu erfüllen. Informieren Sie sich zu diesen im Vorfeld Ihrer Praktikumsplanung auf den jeweiligen Internetseiten der Anglistik und des Romanischen Seminars. Führen Sie außerdem mit der*m für Sie zuständigen Lehrenden der von Ihnen studierten Sprache ein Beratungsgespräch.

Anerkennung

Bitte nutzen Sie zur Selbsteinschätzung hinsichtlich einer gegebenenfalls möglichen Anerkennung gleichwertiger Praktika diese Einschätzungshilfe mit Informationen zu den notwendigen Unterlagen und zuständigen Kontaktpersonen.

Hinweis: Das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) in der Prüfungsordnungsversion 16160 (alte Ordnung) wurde im SoSe 2023 letztmalig angeboten. Ab dem WiSe 2023/24 wird das EOP ausschließlich in der Prüfungsordnungsversion 2021-1 (neue Ordnung) angeboten. Eine Anmeldung zum Praktikum in unisono ist nur für in die Prüfungsordnungsversion 2021-1 eingeschriebenen Studierenden möglich. Studierende, die nach der Prüfungsordnungsversion 16160 (alte PO) studieren und noch kein EOP absolviert haben, werden gebeten, sich umgehend bezüglich eines Wechsels in die Prüfungsordnungsversion 2021-1 (neue Ordnung) und einer Anerkennung bereits erbrachter Leistungen auf der entsprechenden Webseite des Zentralen Prüfungsamtes für Lehrämter zu informieren.

Wichtige Informationen in Kürze

Das Eignungs- und Orientierungspraktikum
1. oder 2. Semester
Blockpraktikum
Mindestzeitraum von 25 Tage in möglichst 5 Wochen
Workload 180 Stunden (90 Stunden Praxisphase, 90 Stunden Studium)
Universitäres Begleitseminar
Portfolioführung
7 Leistungspunkte
1 Studienleistung (Begleitseminar)
1 Prüfungsleistung (Praktikumsbericht)
Im Ausland möglich

Das Eignungs- und Orientierungspraktikum als Modulelement

Das EOP ist in das bildungswissenschaftliche Modul B1: "Pädagogische Arbeitsfelder" eingebettet (Alte Ordnung bis SoSe 2021).

Das Eignungs- und Orientierungspraktikum - Ziele und Bedeutung

Das EOP gibt Ihnen die Gelegenheit, das Berufsfeld Schule aus Sicht einer Lehrkraft kennenzulernen. Dazu sollen Sie einerseits bei der Gestaltung von Unterricht mitwirken, indem Sie kleinere Aufgaben einer Lehrkraft übernehmen. Andererseits sollen Sie üben, bildungswissenschaftliche Theorieansätze auf den konkreten Schulalltag zu beziehen. So können Sie schon zu einem frühen Zeitpunkt Ihres Studiums Erfahrungen darin sammeln, Theorie und Praxis zu verbinden..

Mithilfe Ihrer Erfahrungen aus dem EOP sollen Sie außerdem Ihren Berufswunsch und Ihre Eignung erneut kritisch prüfen und über die Ausgestaltung Ihres weiteren Studiums nachdenken.

Die Praktikumsschule

Eine Praktikumsschule suchen Sie vor der Anmeldung in eigener Verantwortung und Ihrer Schulform entsprechend. Bitte beachten Sie, dass Schulen, an denen Sie selbst Schüler*in waren, nicht ausgewählt werden können. Wenn Sie Grundschule mit integrierter Förderpädagogik oder Haupt-, Real, Sekundar- und Gesamtschule mit integrierter Förderpädagogik studieren, müssen Sie das EOP an Förderschulen bzw. an Schulen absolvieren, die über sonderpädagogische Ausbildungsmöglichkeiten verfügen.

Das Begleitseminar

Das EOP wird immer von einem schulformspezifischen Begleitseminar umrahmt, welches ebenfalls zum Modul gehört. Der Besuch des Begleitseminars ist obligatorisch. In diesem Begleitseminar erarbeiten Sie eine individuelle Forschungsaufgabe, die im Zuge des EOPs bearbeitet und in einem Praktikumsbericht schriftlich fixiert wird.

Das EOP als Voraussetzung für das weitere Studium

Einschreibung bis einschl. SoSe 2021 (Alte Ordnung bis SoSe 2021): Der Abschluss des bildungswissenschaftlichen Moduls B1 ist Zugangsvoraussetzung für das Modul B3.
Bitte beachten Sie dies bei der zeitlichen Planung Ihres Praktikums. Evtl. können sich Verzögerungen ergeben, falls das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit des 3. Semesters oder später absolviert wird. Beziehen Sie auch die Korrekturzeit für die Prüfungsleistung (Bericht) ein und halten Sie ggf. frühzeitig Rücksprache mit der*dem Lehrenden Ihres Begleitseminars.

Für alle Studierenden gilt bezüglich der Bachelorarbeit: Die erfolgreiche Absolvierung der Praktika (Eignungs- und Orientierungs- sowie Berufsfeldpraktikum) ist Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit. Der Nachweis kann bis zur Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit nachgereicht werden.

Anmeldung

  • Das Praktikum muss fristgerecht in unisono angemeldet werden.
  • Das in unisono auszudruckende Anmeldeformular muss vollständig ausgefüllt und fristgerecht dem ZLB-Praktikumsbüro per E-Mail (praxisphasen@zlb.uni-siegen.de) als PDF zugesandt werden.
  • Die Zulassung in einem Begleitseminar erfolgt erst nach Abgabe der vollständigen Anmeldeformulare. Sollte Ihr priorisiertes Begleitseminar belegt sein, erfolgt die Zulassung nach Möglichkeit in Ihrem nächst priorisierten Begleitseminar.
  • Für die einzelnen Schritte der Planung, Anmeldung und Absolvierung nutzen Sie bitte diese für Sie gültige Checkliste zum EOP inkl. Klickanleitung zur unisono-Anmeldung.
  • Die Anmeldung zur Prüfungsleistung (Bericht) in unisono muss fristgerecht erfolgen.

Begleitseminare zum Praktikum

Termine und Fristen

Ausklappen

Beginn des Eignungs- und Orientierungspraktikums im Wintersemester (Praxisphase Februar/März)

Anmeldefrist Praktikum

01. Oktober - 15. Dezember um 12 Uhr (gilt für unisono und die Zusendung des Anmeldeformulars (Scan, PDF-Format) an das ZLB-Praktikumsbüro praxisphasen@zlb.uni-siegen.de)
Anmeldefrist Prüfungsleistung (Bericht) 01. Oktober - 15. Januar in unisono
Abgabefrist Bericht Die Frist zur Abgabe des Berichtes wird von dem*r Lehrenden Ihres Begleitseminares festgelegt.
Abgabe Portfolio und Bescheinigung über die Ableistung des EOPs Zusendung (Scan, PDF-Format) an das ZLB-Praktikumsbüro praxisphasen@zlb.uni-siegen.de nach dem letzten Veranstaltungstermin des Begleitseminars
Ausklappen

Beginn des Eignungs- und Orientierungspraktikums im Sommersemester (Praxisphase August/September)

Anmeldefrist Praktikum 01. April - 15. Juni um 12 Uhr (gilt für unisono und die Zusendung des Anmeldeformulars (Scan, PDF-Format) an das ZLB-Praktikumsbüro praxisphasen@zlb.uni-siegen.de)
Anmeldefrist Prüfungsleistung (Bericht)

01. April - 15. Juni in unisono

Abgabefrist Bericht Die Frist zur Abgabe des Berichtes wird von dem*r Lehrenden Ihres Begleitseminares festgelegt.
Abgabe Portfolio und Bescheinigung über die Ableistung des EOPs Zusendung (Scan, PDF-Format) an das ZLB-Praktikumsbüro praxisphasen@zlb.uni-siegen.denach dem letzten Veranstaltungstermin des Begleitseminars

Hinweis bezüglich des Bescheinigungsformulars

Das Bescheinigungsformular erhalten Sie nach Abgabe Ihres Anmeldeformulars und erfolgter Zuweisung zu einem Begleitseminar vom ZLB Praktikumsbüro per E-Mail. Es steht nicht zum Download zur Verfügung; eine Weitergabe ist nicht gestattet.

Das Eignungs- und Orientierungspraktikum im Ausland

  • Das Eignungs- und Orientierungspraktikum kann im Ausland absolviert werden.
  • Um Sie bei der Planung Ihres Eignungs- und Orientierungspraktikums im Ausland bestmöglich zu unterstützen, absolvieren Sie zu Beginn Ihrer Planung, spätestens drei Monate vor Antritt Ihrer Praxisphase am ZLB ein Beratungsgespräch (Kontaktaufnahme über: ZLB-Praktikumsbüro unter praxisphasen@zlb.uni-siegen.de).
  • Eine Praktikumsschule im Ausland suchen Sie in eigener Verantwortung und Ihrer Schulform entsprechend. Bitte beachten Sie, dass Schulen, an denen Sie selbst Schüler*in waren, nicht ausgewählt werden können.
  • Der Besuch der universitären Begleitveranstaltungen, durchgeführt an der Universität Siegen, ist auch im Falle eines Eignungs- und Orientierungspraktikums im Ausland obligatorisch. In jedem Semester sind zu diesem Zweck Seminare speziell gekennzeichnet.
  • Die Bearbeitung des Portfolios zum Eignungs- und Orientierungspraktikum ist ebenfalls obligatorisch.
  • Bei einem Eignungs- und Orientierungspraktikum im Ausland bestehen gegebenenfalls Fördermöglichkeiten. Informieren Sie sich hierzu auf den Seiten der Abteilung ISA (International Student Affairs).
  • Beachten Sie: Wenn Sie Ihr Eignungs- und Orientierungspraktikum im Ausland absolvieren, tragen Sie eigenverantwortlich für einen ausreichenden Versicherungsschutz Sorge.
  • Ein Eignungs- und Orientierungspraktikum im Ausland kann gegebenenfalls für die verpflichtenden Auslandsaufenthalte im Lehramtsstudium moderner Fremdsprachen anerkannt werden. Dabei sind die Vorgaben der jeweiligen Sprache zu beachten und zu erfüllen. Informieren Sie sich zu diesen im Vorfeld Ihrer Praktikumsplanung auf den jeweiligen Internetseiten der Anglistik und des Romanischen Seminars. Führen Sie außerdem mit der*m für Sie zuständigen Lehrenden der von Ihnen studierten Sprache ein Beratungsgespräch.

Anerkennung

Bitte nutzen Sie zur Selbsteinschätzung hinsichtlich einer gegebenenfalls möglichen Anerkennung gleichwertiger Praktika diese Einschätzungshilfe mit Informationen zu den notwendigen Unterlagen und zuständigen Kontaktpersonen.