Förderung des Praxissemesters für Lehramtsstudierende
Stipendium im Praxissemester
Mit diesem Stipendium sollen Studierende unterstützt werden, die ihr Praxissemester aufgrund der online gestützten Zuteilung der Praxissemesterplätze an einer weit vom Studienort Siegen entfernten Schule absolvieren. Insbesondere soll eine daraus resultierende finanzielle Mehrbelastung abgemildert werden. Über die Anzahl der Stipendien wird durch das Rektorat jährlich nach Verfügbarkeit der Mittel entschieden.
Voraussetzung für eine Bewerbung
Voraussetzung für die Bewerbung um ein Stipendium ist:
- eine Einschreibung in einen Masterstudiengang im Lehramt mit dem Abschlussgrad „Master of Education“ an der Universität Siegen,
- die verbindliche Anmeldung zum Praxissemester gemäß § 5 Absatz 3 und 4 Praxissemesterordnung (AM 19/2022) in der jeweils geltenden Fassung und die Zuweisung an eine Ausbildungsschule gemäß § 5 Absatz 6 und 7 Praxissemesterordnung sowie
- das Vorliegen eines Förderkriteriums gemäß § 3 Absatz 2:
Die zur Verfügung stehenden Stipendien werden auf Antrag in folgender Reihenfolge vergeben:
1. Als erstes erhalten diejenigen Studierenden ein Stipendium, deren zugewiesene Ausbildungsschule mehr als eine Stunde Fahrzeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr (einfache Strecke Siegen Hauptbahnhof) entfernt liegt und die entweder mindestens ein gewerblich‐technisches Fach im Lehramt an Berufskollegs (Modell A, B und C in der nicht dualen Variante), Wirtschaftswissenschaften im Lehramt an Berufskollegs (Modell A und B), das roßfach Kunst im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen oder das Großfach Musik im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen studieren.
2. Weitere zur Verfügung stehende Stipendien erhalten Studierende, deren zugewiesene Ausbildungsschule mehr als eine Stunde Fahrzeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr einfache Strecke ab Siegen Hauptbahnhof) entfernt liegt und die eine Zuweisung gemäß Zweitwunsch, Drittwunsch, Viertwunsch, Fünftwunsch oder Ortspunkt erhalten haben. (Bitte beachten Sie: Dies heißt, Sie sind nicht antragsberechtigt, wenn Sie eine Zuweisung gemäß Erstwunsch erhalten haben!)
Umfang des Stipendiums
Das Stipendium beträgt einmalig 750,00 Euro. Dieser Betrag wird in einer Summe zeitnah zu Beginn des Praxissemesters ausgezahlt. Eine Verlängerung des Stipendiums ist nicht möglich. Das Absolvieren des Praxissemesters ist nach dessen Ende im Studierendenservice nachzuweisen. Sollte das Praxissemester nicht komplett über den vorgesehenen Zeitraum absolviert werden, kann das Stipendium anteilig zurückgefordert werden.
Antragstellung
Den Antrag stellen Sie bitte im Online-Portal (Frist 23. Juni 2025 bis einschließlich 29. Juni 2025 (Ausschlussfrist! d.h. danach ist keine Bewerbung mehr möglich!)
Bitte senden Sie außerdem innerhalb der Ausschlussfrist (29. Juni 2025) alle zur Begründung notwendigen Bescheinigungen an: praxissemester-stipendium@zv.uni-siegen.de
- einen Ausdruck aus PVP des Dokuments über die verbindliche Anmeldung zum Praxissemester gemäß § 5 Absatz 4 Praxissemesterordnung
- einen Ausdruck aus PVP des Dokuments über die Zuweisung an eine Ausbildungsschule gemäß § 5 Absatz 7 Praxissemesterordnung
Danach eingehende Anträge und Unterlagen können n i c h t berücksichtigt werden!
Weitere Informationen zur Antragstellung sowie zum Vergabeverfahren und dem Umfang der Förderung finden Sie in der Förderrichtlinie für die Vergabe eines Stipendiums im Praxissemester der Universität Siegen vom 9. Januar 2025