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Praktikum - berufspraktische Tätigkeit

Die Studierenden absolvieren berufspraktische Tätigkeiten von insgesamt 12 Wochen Dauer.

Dauer: Die Studierenden sind für insgesamt 330 Stunden, wahlweise zusammenhängend oder in zwei Teilen, in einem Berufsfeld der Psychologie tätig. Dabei wird von einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 27,5 Stunden pro Woche ausgegangen, so dass sich insgesamt 12 Wochen ergeben. Das Praktikum ist teilbar in maximal zwei Teile, die eine Dauer von 2 Wochen nicht unterschreiten dürfen. Es können entweder zwei inhaltlich verschiedene Praktika zu insgesamt 12 Wochen (z. B. je 6 Wochen) oder ein Praktikum zu 12 Wochen absolviert werden.

Bericht: Weitere 30 Stunden werden für das begleitende Lesen von Literatur und das Erstellen eines Praktikumsberichts veranschlagt. In diesem wird die Praktikumserfahrung durch Reflektion des eigenen Handelns und Auseinandersetzung mit der Anwendbarkeit psychologischer Erkenntnisse zur Lösung berufspraktischer Aufgaben nachbearbeitet.

Zeitpunkt: In der Regel finden die Praktika in der vorlesungsfreien Zeit statt. Die berufspraktische Tätigkeit soll bis zu Beginn der Vorlesungszeit des 4. Fachsemesters abgelegt worden sein. Die Arbeitszeiten richten sich nach den Vorgaben der Praktikumsinstitution.

Betreuung: Die Praktika werden in der Regel von einer/einem in der Praktikumsinstitution tätigen ausgebildeten Psychologen/in (mit Master- oder Diplom-Abschluss in Psychologie) betreut. Sind in der Institution keine Psycholog/Innen tätig, kann mit der Fachstudienberatung über Alternativen gesprochen werden.

Institution:
 Die berufspraktische Tätigkeit kann bei allen privaten und öffentlichen Einrichtungen im In- und Ausland abgeleistet werden, die geeignet sind, dem Studierenden eine Anschauung von berufspraktischer Tätigkeit zu vermitteln. Tätigkeiten als studentische Hilfskraft innerhalb von Forschungsprojekten und praxisbezogenen Lehrveranstaltungen (z. B. Anleitung von Sozialkompetenztrainings) können als Berufspraktikum anerkannt werden. Eine Anerkennung der Tätigkeit als studentische Hilfskraft als Berufspraktikum ist nur bis zu einem Volumen von maximal 6 LP möglich. Wird eine Tätigkeit als PsychotherapeutIn angestrebt, sollte das Praktikum dringend in einer entsprechenden Einrichtung absolviert werden.

Die für das Praktikum relevanten Dokumente finden Sie im Download-Bereich.

 

Ab dem Wintersemester 2023/24 reichen Sie bitte Ihr vollständiges Praktikumsheft (d.h. inklusive Praktikumsbericht(e)) in digitaler Form in einer PDF-Datei per Mail beim Praktikumsbeauftragten Dr. Kristian Kleinke unter der folgende Adresse ein: praktikum@psychologie.uni-siegen.de

Reichen Sie den Bericht bitte im pdf-Format ein und benennen Sie die Datei nach folgendem Muster:

Benennen Sie die Date bitte nach folgendem Muster: Matrikelnummer_Modulnummer.pdf (z.B. 123456_5PSYMA08.pdf)

Falls Sie Ihr Praktikum geteilt haben und mehrere Berichte erstellen müssen, so fassen Sie diese bitte in einer einzelnen pdf-Datei zusammen.

Das Original-Praktikumsheft reichen Sie bitte zusätzlich im Prüfungsamt Psychologie (AR-NB 0136) ein:


Universität Siegen
Fakultät V - Department Psychologie
Prüfungsamt
Adolf-Reichwein-Straße 2a
57068 Siegen


Bitte achten Sie darauf, dass die eingereichten Praktikumsbescheinigungen einen Original-Stempel  der Einrichtung (keine Kopien, Scans, etc.) und eine Original-Unterschrift der betreuenden bzw. approbierten Person enthalten.


Wichtig:

- Die Praktikumsunterlagen gelten formal erst dann als eingereicht, wenn uns auch die Originale vorliegen. Eine Verbuchung der LP kann erst nach Vorlage der Originale erfolgen.

- Ein Original-Praktikumsheft muss bei uns im Archiv verbleiben. Sollten Sie ein weiteres Original für Ihre Unterlagen wünschen, so reichen Sie das Praktikumsheft bitte in zweifacher Ausführung ein.

Eine Anmeldung zur SL des Praktikumsmoduls in Unisono ist nicht erforderlich. Die Leistungspunkte werden nach Prüfung der Unterlagen durch das Prüfungsamt gutgeschrieben.

 

 
 
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