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FAQ

Allgemeine Fragen zum Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie 

Welchen Abschluss habe ich nach dem Master?

Master of Science (M.Sc.).

Wie lang ist die Regelstudienzeit?

Vier Semester (zwei Jahre).

Ist der Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinischer Psychologie und Psychotherapie berufsrechtlich anerkannt?

Aktuell befindet sich der Master im Prozess der berufsrechtlichen Anerkennung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die Prüfung wird voraussichtlich zu Beginn 2024 beendet sein und die berufsrechtliche Anerkennung ausgesprochen werden.

Qualifiziert mich der Masterabschluss zur Weiterbildung zum/zur Psychotherapeut:in?

Unter der vorbehaltlichen Anerkennung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erlaubt der Master die Weiterbildung.

Bietet die Universität Siegen eine Weiterbildung zum/zur Psychotherapeut:in an?

Nein, aktuell bieten wir die Weiterbildung nach neuer Gesetzeslage nicht an.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

Bitte beachten Sie zuerst die nachstehenden FAQ! Sollten dennoch Fragen zum Bachelor Psychologie offen bleiben, wenden Sie sich bitte an die Studienkoordination: studienkoordiantion@psychologie.uni-siegen.de. Bei Fragen hinsichtlich Prüfungen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt: prüfungsamt@psychologie.uni-siegen.de.


Fragen zum Bewerbungsprozess, Wechsel / Anerkennung von Leistungen

Wann kann ich mich für den Master bewerben?

Eine Bewerbung ist idR ab Mitte Juni über unser online-Bewerbungsportal unisono möglich. Frist ist in der Regel der 15.07.

Wie bewerbe ich mich für den Master?

Sie müssen sich im unisono Portal ein Bewerberprofil anlegen.
Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung finden sie hier.
Bitte beachten Sie die zusätzlich notwendigen Dokumente bei einer Bewerbung mit 144 Creditpoints. Weitere Informationen finden Sie in unserer Auswahlsatzung

Was ist der Studierfähigkeitstest und muss ich an diesem teilnehmen?

Der lokale Studierfähigkeitstest findet jährlich im Frühjahr in Siegen statt und bietet Ihnen die Möglichkeit, Bonuspunkte für Ihre Bewerbung zu erhalten. Er geht anteilig in der Berechnung der Notenpunkte für Ihre Bewerbung ein, kann Ihre Rangposition jedoch niemals verschlechtern. Der Test ist für drei Jahre gültig und aktuell ausschließlich für die Universität Siegen nutzbar.

Ich habe bereits ein Studium der Sozialpädagogik / Soziale Arbeit o. ä. begonnen.

Aufgrund der inhaltlichen Vorgaben eines Studiums durch die PsychThApprO 2020 ist der Wechsel von anderen Studiengängen, die kein grundständiges Studium gem. PsychThApprO vorweisen, in einen berufsrechtlich und konformen Masterstudiengang nicht möglich.

Kann ich in ein höheres Fachsemester wechseln?

Ein Wechsel ist zunächst abhängig von freien Plätzen im höheren Fachsemester. Bitte erkundigen Sie sich hierüber beim Prüfungsamt für Psychologie: prüfungsamt@psychologie.uni-siegen.de.
Sollte ein Wechsel möglich sein, finden Sie hier eine Anleitung, um sich bereits erbrachte Leistungen anerkennen zu lassen und in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können.

 

Fragen zu Praktika

Wie viele Praktika muss ich im Master absolvieren?

Im Rahmen des Masters sind 4 berufspraktische Einsätze in der Praxis vorgesehen. Im Modul 5KLIMA08 erwerben Sie 15 LP durch eine berufsqualifizierende Tätigkeit in der (teil-)stationären Versorgung. Im Modul 5KLIMA09 sind weitere 6 LP für die Tätigkeit in der ambulanten Versorgung vorgesehen.
Die Module 5KLIMA06 – Praxis in der Psychotherapie (BQT II) und 5KLIMA07 – Praktikum in der Psychotherapieforschung werden an der Universität Siegen als Veranstaltungen besucht und absolviert.

Was ist die berufsqualifizierende Tätigkeit III (BQT III)?

Die berufsqualifizierende Tätigkeit III unterteilt sich in die Module 5KLIMA08 – Praktikum in der (teil-) stationären Versorgung und 5KLIMA09 – Praktikum in der ambulanten Versorgung. Die Module schließen mit insgesamt 21 LP ab.

Was ist das Praktikum in der (teil-)stationären Versorgung?

Gem. §18 PsychThApprO wirken Studierende an psychotherapeutischen Behandlungen in stationären oder teilstationären Versorgungsstrukturen und in den unterschiedlichen Therapiephasen mit und lernen die jeweiligen Besonderheiten kennen.
Die Studierenden sind für 450 Stunden in einer entsprechenden Einrichtung unter Anleitung von approbierten Psychotherapeut:innen tätig (§18, Abs. 4, Nr. 1 PsychThApprO; §18, Abs. 5 PsychThApprO).
Die Universität Siegen hat bisher 15 deutschlandweite Kooperationsvereinbarungen geschlossen und bietet somit den Einblick in alle Richtlinienverfahren, sowie in die psychotherapeutische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, an (Stand 11/23).

Wie wird das Praktikum in der (teil-)stationären Versorgung absolviert?

Das Praktikum in der (teil-)stationären Versorgung wird entweder im dritten oder vierten Semester absolviert. Sie bewerben sich nach der Koordinationsphase durch die Studienkoordination selbstständig bei unseren Kooperationspartnern. Bitte beachten Sie hier zu Studienbeginn die verbindliche Auskunft Ihrerseits durch den Stammbogen, den Sie nach Einschreibung im moodle-Kurs finden können. Das (teil-)stationäre Praktikum umfasst 450 Stunden und kann wahlweise zusammenhängend oder in mehreren Teilen absolviert werden. Die Praktikumsdauer darf eine Laufzweit von 6 Wochen nicht unterschreiten (§18, Abs. 4, Nr. 2 PsychThApprO). In Abhängigkeit von der kooperierenden Einrichtung sind zudem diverse Ausgestaltungsmöglichkeiten der Tätigkeiten möglich.
Inhaltlich wird ein Teil der Inhalte nach §18, Abs. 2 PsychThApprO erfüllt. Die genauen Inhalte finden Sie im eben genannten Abschnitt der PsychThApprO.

Wo ist das Praktikum in der (teil-)stationären Versorgung abzuleisten?

Die berufsqualifizierende Tätigkeit III findet in Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen, neuropsychologischen Versorgung oder in interdisziplinären Behandlungszentren mit Psychotherapieschwerpunkt statt (§18, Abs. 5 PsychThApprO). Im moodle-Kurs steht Ihnen eine Liste mit Kooperationseinrichtungen zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Vorlaufzeiten des jeweiligen Kooperationspartners. Dies bedeutet, dass Sie sich frühzeitig um einen Platz bewerben müssen. Bitte dokumentieren Sie Ihre Bewerbungen auf dem im moodle-Kurs hinterlegten Formular.
Selbstverständlich können Sie sich auch initiativ bei Einrichtungen bewerben, die noch keine Kooperationspartner sind. Sollten Sie eine Zusage erhalten, wenden Sie sich bitte mit den Kontaktdaten an die Studienkoordination, damit eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden kann. Beachten Sie, dass die Einrichtungen die Vorgaben nach §18 PsychThApprO erfüllen muss und Sie eine solche Initiativbewerbung frühzeitig anzeigen müssen.

Was ist das Praktikum in der ambulanten Versorgung?

Gem. §18 PsychThApprO wirken Studierende an psychotherapeutischen Behandlungen in ambulanten Versorgungsstrukturen und in den unterschiedlichen Therapiephasen mit und lernen die jeweiligen Besonderheiten kennen.
Die Studierenden sind für 150 Stunden in einer entsprechenden Einrichtung unter Anleitung von approbierten Psychotherapeut:innen tätig (§18, Abs. 4, Nr. 2 PsychThApprO; §18, Abs. 5 PsychThApprO).

Wie wird das Praktikum in der ambulanten Versorgung absolviert?

Das Praktikum in der ambulanten Versorgung wird entweder im dritten oder vierten Semester absolviert. Bitte beachten Sie hier zu Studienbeginn die verbindliche Auskunft Ihrerseits durch den Stammbogen. Das ambulante Praktikum umfasst 150 Stunden und kann wahlweise zusammenhängend oder in mehreren Teilen absolviert werden.
Inhaltlich wird ein Teil der Inhalte nach §18, Abs. 2 PsychThApprO erfüllt. Die genauen Inhalte finden Sie im eben genannten Abschnitt der PsychThApprO.
Weitere 30 Stunden werden für das Erstellen eines Praktikumsberichts inklusive eines (fiktiven) Antrags auf Psychotherapie veranschlagt.

Wo ist das Praktikum in der ambulanten Versorgung abzuleisten?

In der Regel findet das Praktikum in der Hochschulambulanz statt. Den Studierenden steht es indes frei, initiativ Bewerbungen an Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen, neuropsychologischen Versorgung oder in interdisziplinären Behandlungszentren mit Psychotherapieschwerpunkt zu versenden (§18, Abs. 5 PsychThApprO). Sollten Sie eine Zusage erhalten, wenden Sie sich bitte mit den Kontaktdaten an die Studienkoordination, damit eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden kann. Beachten Sie, dass die Einrichtungen die Vorgaben nach §18 PsychThApprO erfüllen muss.

Wer darf den Praktikumsnachweis unterschreiben?

Die Unterschrift muss durch einer/m approbierte:n Psychotherapeut:in erfolgen (§18, Abs. 5 PsychThAPprO).

Ich habe keinen Praktikumsplatz erhalten, was kann ich jetzt tun?

Bitte senden Sie Ihre Dokumentation der Bewerbungen für das stationäre Praktikum an die Studienkoordination: studienkoordination@psychologie.uni-siegen.de. Es wird versucht, gemeinsam einen Praktikumsplatz zu finden.

Sind Praktika anrechenbar, die vor dem Studium abgeleistet wurden?

Die Kooperationsvereinbarungen und -partner wurden durch das zuständige Landesprüfungsamt geprüft und genehmigt. Zudem ist die BQT III fester Bestandteil des Curriculum gem. PsychThApprO, daher können Praktika vor dem Master nicht berücksichtigt werden.

Kann ich Praktika im Ausland absolvieren?

Praktika im Ausland werden gemäß der PsychThApprO nicht anerkannt. Es ist also lediglich möglich zusätzliche Praktika im Ausland zu absolvieren.

Kann ein Heilpraktiker mit einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Erlaubnis das Praktikum bescheinigen?

Dies ist nicht möglich, da diese nicht als Psychotherapeuten im Sinne der PsychThApprO gelten.

 
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