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Masterarbeit

In ihrer Masterarbeit führen die Studierenden in der Regel eine empirische Studie zu einer psychologischen Fragestellung durch, die vollständig bearbeitet und über die berichtet wird. Sie wird in der Regel im vierten Semester geschrieben.

Eine Liste aktuell angebotener Masterarbeitsthemen für den Masterstudiengang Psychologie finden Sie in dem regelmäßig aktualisierten Moodle-Kurs Abschlussarbeiten Studiengänge Psychologie. Bei Interesse an einem der Themen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem genannten Ansprechpartner auf. In diesem Moodle-Kurs listen alle Professuren des Instituts für Psychologie ihre aktuell verfügbaren Masterarbeits-Themen auf. Diese Masterarbeiten können ausschließlich von Studierenden des Masterstudiums Psychologie bearbeitet werden. Studierende anderer Studiengänge wenden sich bitte direkt an die Dozierenden.

Folgende Regeln gelten für den Bewerbungsprozess:

  • Sie können sich ab dem 15.07. für ein Thema oder für einen Platz bei einem Dozierenden bewerben, müssen das aber jetzt noch nicht tun.
  • Sie dürfen sich zu einer Zeit aber nur bei einem Dozierenden bewerben.
  • Der jeweilige Dozierende wird innerhalb von ca. einer Woche antworten.
  • Wenn Sie eine Zusage erhalten, haben Sie den Platz. Wenn Sie eine Absage erhalten, bewerben Sie sich bei Ihrer zweiten Wahl.

Zulassung: Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer mindestens 60 LP nachweisen kann. Bitte reichen Sie den Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit (Original) beim Prüfungsamt Psychologie ein. Der Antrag sollte 1-2 Wochen vor dem geplanten Bearbeitungsbeginn gestellt werden. Planen Sie den Bearbeitungszeitraum grds. so, dass das Ende der Bearbeitungsfrist auf einen Öffnungstag des Prüfungsamts fällt. Damit ist gewährleistet, dass Sie bis zum letzten Tag Ihrer Frist die Möglichkeit haben Ihre Arbeit im Prüfungsamt abgeben zu können. Wird nach der Zulassung das Thema der Masterarbeit nochmal verändert, muss eine Zustimmungserklärung der Erstgutachterin/ des Erstgutachters eingereicht werden (dies sollte bereits vor Abgabe der Arbeit erfolgen!).

Zeit und Umfang: Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. Der Umfang der Masterarbeit soll 80 Seiten (inkl. Literaturverzeichnis, exkl. Anhang) in der Regel nicht überschreiten. Das Thema der Masterarbeit kann nur einmal innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Gemäß §11, Abs. 7 der Fachprüfungsordnung ist die Masterarbeit fristgemäß bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder der von ihr oder ihm bestimmten Stelle zweifach in gedruckter Ausfertigung und zweifach in digitaler Form (auf einem mit Matrikelnummer und Namen beschrifteten digitalen Speichermedium ohne Passwortschutz) abzuliefern. Bei der digitalen Form soll eine weitere identische digitale Version der Abschlussarbeit eingereicht werden, die ausschließlich den Text der Arbeit beinhaltet. Das heißt, es soll ein zweites PDF auf dem Speichermedium sein, dass nur den Text beinhaltet (Zusammenfassung, Einleitung, Methoden Ergebnisse, Diskussion), also ohne Deckblatt, Inhalts- und Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Plagiatserklärung.

Schriftliche Versicherung: Der Arbeit ist folgende unterschriebene und datierte schriftliche Versicherung als letzte Seite beizufügen: Schriftliche Versicherung

GutachterInnen: Der Prüfling kann eine Erst- und eine Zweitgutachterin bzw. einen Erst- und einen Zweitgutachter vorschlagen. Die Zweitgutachterin bzw. der Zweitgutachter kann Mitglied eines Instituts für Psychologie einer anderen Universität sein.

Weitere Informationen finden Sie in der Prüfungsordnung. Diese und weitere Formulare finden Sie im Download-Bereich.

 

 
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