Informationen zur Masterarbeit
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen für Ihre Masterarbeit. Bitte beachten Sie, dass es für den M.A. Roads to Democracies und den M.A. Medien und Gesellschaft gesonderte Anforderungen gibt.
Infos zu Roads to Democracies Infos zu Medien und Gesellschaft

Voraussetzungen
Studienbeginn ab WiSe 2011/12 "Zur Masterarbeit wird zugelassen, wer mindestens 72 LP (viersemestriger M.A.) des gesamten Studiums erreicht hat (wenn ein Praktikum absolviert wurde, obligatorisch inklusive des erfolgreich absolvierten Praktikums) und an der Universität Siegen für den Studiengang bzw. an der Partneruniversität im Double-Degree-Programm eingeschrieben oder nach § 52 Absatz 2 HG als Zweithörerin oder Zweithörer zugelassen ist. Näheres regeln ggf. die Fachspezifischen Bestimmungen" (Rahmenprüfungsordnung Masterstudium §11 Abs. 1). ----- Studienbeginn WiSe 2023/24* "Zur Masterprüfung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen gemäß § 13 RPO-M erfüllt und mindestens 63 Leistungspunkte (sieben abgeschlossene Module) der für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Gesamtleistungspunkte erbracht hat (bei einem vorgesehenen Pflichtpraktikum inklusive der neun Leistungspunkte für das Praktikum). Im Studiengang Sozialwissenschaften in Europa sind keine Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterprüfung vorzuweisen" (PHIL-FPO-M §11 Abs. 1). Zusätzliche Voraussetzungen im M.A. Philosophie und M.A. Geschichte der Moderne |

Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit
Sobald die Zulassungsvoraussetzungen nach §11 Abs. 1 erfüllt sind, kann die Masterarbeit jederzeit angemeldet werden; spätestens bis 4 Wochen vor dem gewünschten Bearbeitungsbeginn. Ausnahme: Im MA-Studiengang Medien und Gesellschaft gelten gesonderte Fristen und Regelungen, s. Homepage). Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular als Scan per Mail oder mit der Post an das phil: Prüfungsamt. Der Eingang des Antrags wird Ihnen per E-Mail bestätigt, die Zulassung 1 Woche vor dem Schreibbeginn an Ihre studentische E-Mailadresse verschickt. Eine Abmeldung der Masterarbeit ist nur bis 1 Woche vor Beginn der Bearbeitungszeit möglich.
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Erstgutachter*innen und Zweitgutachter*innen
Zusammen mit Ihrem Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit reichen Sie Ihre Vorschläge für Erstgutachten und Zweitgutachten (kann nachgereicht werden) ein. Laut Rahmenprüfungsordnung (§12) müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit Lehrende Abschlussarbeiten betreuen bzw. begutachten dürfen. Erstgutachter*in Zweitgutachter*in Wichtig: Sind Mitarbeiter*innen noch nicht promoviert, kann der entsprechende Fachliche Prüfungsausschuss auf Antrag des Dozierenden (!) eine Prüfungsberechtigung für die Übernahme eines Zweitgutachtens ausstellen.
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Bearbeitungszeitraum / Erkrankung / Rücktritt
Für die Bearbeitung der Masterarbeit stehen im Vollzeitstudium maximal 18 Wochen bzw. 26 Wochen (bei empirischen Arbeiten) zur Verfügung. Nach 2/3 der Schreibzeit kann die Arbeit frühzeitig abgegeben werden. Die Schreibzeit kann bei Erkrankung um bis zu 4 Wochen verlängert werden. Die Erkrankung ist gegenüber dem Prüfungsamt durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Dieses können Sie per E-Mail schicken. Bitte beachten Sie, dass wir keine Atteste über Ihre Krankenkasse abrufen können! Ein Rücktritt von der Masterarbeit ist nur aus triftigen Gründen möglich. Der schriftliche Antrag auf Rücktritt von der Abschlussarbeit muss spätestens einen Tag vor Ablauf der Bearbeitungsfrist vorgelegt und durch detaillierte Nachweise glaubhaft gemacht werden. Erkennt der Prüfungsausschuss diese Gründe an, gilt die Masterarbeit als nicht unternommen. Hierüber erhält die Kandidatin oder der Kandidat einen schriftlichen Bescheid. |

Formalia
Der Umfang der Masterarbeit soll 80 Seiten (ohne Verzeichnisse und Anhänge) in der Regel nicht überschreiten bzw. insgesamt bei etwa 30.000 Wörtern liegen. Eine größere Abweichung des Umfangs (mehr als +/- 10%) kann von den Prüfer*innen in die Bewertung einbezogen werden. Der Masterarbeit ist gemäß §12 Abs. 11 der Rahmenprüfungsordnung 2013 bzw. §12 Abs. 8 der PHIL-FPO-M 2020 folgende Erklärung handschriftlich unterschrieben jedem Exemplar beizufügen:
Es müssen zwei gebundene Exemplare (keine Spiral- oder Klemmheftung) der Masterarbeit fristgerecht beim phil: Prüfungsamt eingehen. Bei Postversand gilt der Poststempel. Zusätzlich schicken Sie bitte Ihre Abschlussarbeit als PDF (unterschriebene Plagiatserklärung nicht vergessen) spätestens am Abgabetermin an Ihre Sachbearbeiterin im Prüfungsamt. |

Abgabe der Masterarbeit
Das Prüfungsamt leitet Ihre Abschlussarbeit an die Gutachter*innen weiter, die innerhalb von 6 Wochen die Gutachten erstellen. Schicken Sie dazu Ihre Abschlussarbeit als PDF-Datei spätestens am Abgabetag per Mail an Ihre*n zuständige*n Sachbearbeiter*in im phil: Prüfungsamt. Diese PDF-Datei muss in die Arbeit eingefügt eine Erklärung gem. § 12 Abs. 11 der Prüfungsordnung enthalten und von Ihnen unterschrieben sein (eingescannte Unterschrift). Zusätzlich müssen Sie am gleichen Tag die beiden Papierexemplare in die Post geben und an folgende Postanschrift schicken: Universität Siegen Wenn Sie den Gutachtenden weitere Daten zur Verfügung stellen möchten (z.B. bei einer empirischen Arbeit), können Sie den Druckexemplaren einen gesonderten Datenträger (USB-Stick) hinzufügen. Als Alternative zum Postweg können Sie die gedruckten Exemplare Ihrer Abschlussarbeit (unbedingt in einem an das Prüfungsamt Fak. I adressierten Umschlag) auch entweder in den roten Briefkasten vor dem IF-Gebäude einwerfen oder wenn das IF-Gebäude geöffnet ist, in unser Postfach im Erdgeschoss (Haupteingang und dann links durch die Glastüren). Die Briefkästen werden täglich geleert. Wir informieren Sie per Mail, wenn wir Ihre gedruckten Arbeiten erhalten haben.
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Mündliche Masterprüfung
Die mündliche Prüfung kann während des Bearbeitungszeitraumes oder der Begutachtungsphase der Masterarbeit stattfinden, ist aber spätestens acht Wochen nach dem schriftlichen Bescheid der oder des Vorsitzenden des Master-Prüfungsausschusses, dass die Masterarbeit angenommen (= bestanden) ist, durchzuführen. Die Anmeldung zur mündlichen Prüfung muss spätestens 10 Tage vor dem geplanten Termin im phil: Prüfungsamt eingehen. Bitte füllen Sie dazu das Anmeldeformular vollständig aus. Sie vereinbaren selbst mit dem Erstprüfer/ der Erstprüferin sowie dem Zweitprüfer/ der Zweitprüferin einen Prüfungstermin und tragen diesen in das Formular ein. Der Erstprüfer/ die Erstprüferin muss in diesem Formular bestätigen (Unterschrift), dass der Termin mit ihm/ihr abgestimmt ist und angeben, ob der Zweitprüfer/ die Zweitprüferin an der Prüfung teilnimmt oder wenn nicht, wer für das Protokoll zur Verfügung steht. Liegt das Datum der mündlichen Masterprüfung nicht im gleichen Semester wie die Abgabe der Masterarbeit, sondern im darauffolgenden Semester, müssen Sie sich für das nächste Semester zurückmelden. |

Einsicht in die Gutachten
Sobald beide Gutachten vorliegen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Note Ihrer Abschlussarbeit, Einsicht in die Gutachten zu beantragen. Bitte senden Sie uns dazu - gerne per E-Mail - das entsprechende Formular zu. |
Studienbeginn ab WiSe 2011/12 Rahmenprüfungsordnung zum Masterstudium Fakultät I
Studienbeginn ab WiSe 2023/24 PHIL-FPO-M*
*gilt für Studierende des M.A. Geschichte der Moderne & M.A. Sozialwissenschaften in Europa ab Studienbeginn WiSe 2022/23