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Informationen zur Masterarbeit

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen für Ihre Masterarbeit. Bitte beachten Sie, dass es für den M.A. Roads to Democracies und den M.A. Medien und Gesellschaft gesonderte Anforderungen gibt.


 Infos zu Roads to Democracies               Infos zu Medien und Gesellschaft


Voraussetzungen

 

Studienbeginn ab WiSe 2011/12

"Zur Masterarbeit wird zugelassen, wer mindestens 72 LP (viersemestriger M.A.) des gesamten Studiums erreicht hat (wenn ein Praktikum absolviert wurde, obligatorisch inklusive des erfolgreich absolvierten Praktikums) und an der Universität Siegen für den Studiengang bzw. an der Partneruniversität im Double-Degree-Programm eingeschrieben oder nach § 52 Absatz 2 HG als Zweithörerin oder Zweithörer zugelassen ist. Näheres regeln ggf. die Fachspezifischen Bestimmungen" (Rahmenprüfungsordnung Masterstudium §11(1)).

 

Studienbeginn WiSe 2023/24*

"Zur Masterprüfung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen gemäß § 13 RPO-M erfüllt und mindestens 63 Leistungspunkte (sieben abgeschlossene Module) der für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Gesamtleistungspunkte erbracht hat (bei einem vorgesehenen Pflichtpraktikum inklusive der neun Leistungspunkte für das Praktikum). Im Studiengang Sozialwissenschaften in Europa sind keine Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterprüfung vorzuweisen" (PHIL-FPO-M §11(1)).


Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit

Sobald die Zulassungsvoraussetzungen nach §11(1) erfüllt sind, kann die Masterarbeit jederzeit angemeldet werden; spätestens bis 6 Wochen vor dem gewünschten Bearbeitungsbeginn. Ausnahme: Im MA-Studiengang Medien und Gesellschaft gelten gesonderte Fristen und Regelungen, s. Homepage).

Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular als Scan per Mail oder mit der Post an das phil: Prüfungsamt. Der Eingang des Antrags wird Ihnen per E-Mail bestätigt, die Zulassung 1-2 Wochen vor dem Schreibbeginn an die in unisono hinterlegte Postadresse verschickt.

Eine Abmeldung der Masterarbeit ist nur bis 1 Woche vor Beginn der Bearbeitungszeit möglich.

 

Anmeldeformular Masterarbeit

Zeitliche Planung der Masterarbeit

Erstgutachter*innen und Zweitgutachter*innen 

Zusammen mit Ihrem Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit reichen Sie Ihre Vorschläge für Erstgutachten und Zweitgutachten (kann nachgereicht werden) ein. Laut Rahmenprüfungsordnung (§12) müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit Lehrende Abschlussarbeiten betreuen bzw. begutachten dürfen.

Erstgutachter*in
Professor*in, Juniorprofessor*in, Privatdozent*in (der Universität Siegen) oder promovierte Mitarbeiter*innen (letztere mit entsprechender Prüfungsberechtigung), die in Ihrem Kernfach Lehre anbieten

Zweitgutachter*in
Lehrende des Kernfaches (mind. promoviert); ggf. Ergänzungsfach, sofern das Thema fächerübergreifend ist

Wichtig: Sind Mitarbeiter*innen noch nicht promoviert, kann der entsprechende Fachliche Prüfungsausschuss auf Antrag (!) eine Prüfungsberechtigung für die Übernahme eines Zweitgutachtens ausstellen. Ist ihr*e Zweitgutachter*in noch nicht promoviert, weisen Sie bitte darauf hin, dass dem Prüfungsamt schnellstmöglich eine Prüfungsberechtigung vorgelegt werden muss. 


In den Studiengängen Literaturwissenschaft: Literatur, Kultur und Medien, Angewandte Sprachwissenschaft: Kommunikation und Fremdsprachen im Beruf und Sprachwissenschaft: Deutsch, Englisch und Romanische Sprachen gilt zudem, dass Dozierende unabhängig vom sprachlichen Schwerpunkt Erst- bzw. Zweitgutachten übernehmen dürfen.

Bearbeitungszeitraum / Erkrankung / Rücktritt

Für die Bearbeitung der Masterarbeit stehen im Vollzeitstudium maximal 18 Wochen bzw. 26 Wochen (bei empirischen Arbeiten) zur Verfügung. Nach 2/3 der Schreibzeit kann die Arbeit frühzeitig abgegeben werden.

Die Schreibzeit kann bei Erkrankung um bis zu 4 Wochen verlängert werden. Die Erkrankung ist gegenüber dem Prüfungsamt durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

Ein Rücktritt von der Masterarbeit ist nur aus triftigen Gründen möglich. Der schriftliche Antrag auf Rücktritt von der Abschlussarbeit muss spätestens einen Tag vor Ablauf der Bearbeitungsfrist vorgelegt und durch detaillierte Nachweise glaubhaft gemacht werden. Erkennt der Prüfungsausschuss diese Gründe an, gilt die Masterarbeit als nicht unternommen. Hierüber erhält die Kandidatin oder der Kandidat einen schriftlichen Bescheid.

Formalia

Der Umfang der Masterarbeit soll 80 Seiten (ohne Verzeichnisse und Anhänge) in der Regel nicht überschreiten bzw. insgesamt bei etwa 30.000 Wörtern liegen. Eine größere Abweichung des Umfangs (mehr als +/- 10%) kann von den Prüfer*innen in die Bewertung einbezogen werden.

Der Masterarbeit ist gemäß §12(11) der Rahmenprüfungsordnung zum Masterstudium folgende Erklärung handschriftlich unterschrieben jedem Exemplar beizufügen:

"Ich versichere, dass ich die schriftliche Ausarbeitung selbständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach (inkl. Übersetzungen) anderen Werken entnommen sind, habe ich in jedem einzelnen Fall unter genauer Angabe der Quelle (einschließlich des World Wide Web sowie anderer elektronischer Datensammlungen) deutlich als Entlehnung kenntlich gemacht. Dies gilt auch für angefügte Zeichnungen, bildliche Darstellungen, Skizzen und dergleichen. Insbesondere versichere ich, dass ich alle wörtlichen und sinngemäßen Übernahmen aus anderen Werken sowie die Verwendung KI-basierter Textgeneratoren als solche kenntlich gemacht habe. Ich nehme zur Kenntnis, dass die nachgewiesene Unterlassung der Herkunftsangabe als versuchte Täuschung gewertet wird."

Es müssen zwei gebundene Exemplare (keine Spiral- oder Klemmheftung) der Masterarbeit fristgerecht beim phil: Prüfungsamt eingehen. Bei Postversand gilt der Poststempel. Zusätzlich schicken Sie bitte Ihre Abschlussarbeit als PDF (unterschriebene Plagiatserklärung nicht vergessen) spätestens am Abgabetermin an Ihre Sachbearbeiterin im Prüfungsamt.  

Stylesheet für Fach-Masterarbeiten Fakultät I

KI-Richtlinien der Fakultät I

Abgabe der Masterarbeit

Das Prüfungsamt leitet Ihre Abschlussarbeit an die Gutachter*innen weiter, die innerhalb von 6 Wochen die Gutachten erstellen.

Schicken Sie dazu Ihre Abschlussarbeit als PDF-Datei spätestens am Abgabetag per Mail an Ihre zuständige Sachbearbeiterin im phil: Prüfungsamt. Diese PDF-Datei muss in die Arbeit eingefügt eine Erklärung gem. § 12 Abs. 11 der Prüfungsordnung enthalten und von Ihnen unterschrieben worden sein (eingescannte Unterschrift). Wenn Sie die Arbeit als PDF per Mail an das Prüfungsamt senden, müssen Sie mit den Papierexemplaren keine CD mehr einreichen, es sei denn, Sie möchten Ihren Gutachter*innen weitere Daten zur Verfügung stellen (z. B. bei empirischen Arbeiten).

Zusätzlich müssen Sie am gleichen Tag die beiden Papierexemplare in die Post geben und an folgende Postanschrift schicken:

Universität Siegen
Prüfungsamt der Fakultät I
Name der Sachbearbeiterin
Adolf-Reichwein-Str. 2
57068 Siegen

Mündliche Masterprüfung

Die mündliche Prüfung kann während des Bearbeitungszeitraumes oder der Begutachtungsphase der Masterarbeit stattfinden, ist aber spätestens acht Wochen nach dem schriftlichen Bescheid der oder des Vorsitzenden des Master-Prüfungsausschusses, dass die Masterarbeit angenommen ist, durchzuführen.

Die Anmeldung zur mündlichen Prüfung muss spätestens 10 Tage vor dem geplanten Termin im phil: Prüfungsamt eingehen. 

Bitte füllen Sie dazu das Anmeldeformular vollständig aus. Sie vereinbaren selbst mit dem Erstprüfer/ der Erstprüferin sowie dem Zweitprüfer/ der Zweitprüferin einen Prüfungstermin und tragen diesen in das Formular ein. Der Erstprüfer/ die Erstprüferin muss in diesem Formular bestätigen (Unterschrift), dass der Termin mit ihm/ihr abgestimmt ist und angeben ob der Zweitprüfer/ die Zweitprüferin an der Prüfung teilnimmt oder wenn nicht, wer für das Protokoll zur Verfügung steht.

Liegt das Datum der mündlichen Masterprüfung nicht im gleichen Semester wie die Abgabe der Masterarbeit, sondern im darauffolgenden Semester, müssen Sie sich für das nächste Semester zurückmelden.

Anmeldeformular für die mündliche Masterprüfung

Einsicht in die Gutachten

Sobald beide Gutachten vorliegen, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Note Ihrer Abschlussarbeit, Einsicht in die Gutachten zu nehmen. Bitte senden Sie uns dazu - gerne per E-Mail - das entsprechende Formular zu. Wir senden Ihnen schnellstmöglich eine Kopie an Ihre Anschrift.

Formular zur Einsichtnahme in die Gutachten

 

Studienbeginn ab WiSe 2011/12 Rahmenprüfungsordnung zum Masterstudium Fakultät I

Studienbeginn ab WiSe 2023/24 PHIL-FPO-M*

*gilt für Studierende des M.A. Geschichte der Moderne & M.A. Sozialwissenschaften in Europa ab Studienbeginn WiSe 2022/23

 
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