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Informationen zur Erfassung von Studien- und Prüfungsleistungen

Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen

Studierende sind verpflichtet sich selbstständig innerhalb der entsprechenden Fristen via unisono für Studien- und Prüfungsleistungen anzumelden.

Seit dem WiSe 2021/22 besteht die Möglichkeit bei terminierten Leistungen (Klausuren, schriftliche Tests), den Zweittermin als Ersttermin wahrzunehmen. Ein Anspruch auf einen Wiederholungstermin bei Nicht-Bestehen erfolgt daraus nicht.

Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zur Leistungserbringung:

Rücktritt von Studien- und Prüfungsleistungen

Bei Leistungen ohne Prüfungstermin ist ein Rücktritt laut Prüfungsordnung jederzeit möglich. In Unisono funktioniert der Rücktritt aktuell nur während der aktuellen Prüfungsperiode. Ist es Ihnen nicht möglich, den Rücktritt selbstständig vorzunehmen, kontaktieren Sie bitte das phil: Prüfungsamt oder das phil: unisono-Team.

Sofern für eine Studien- oder Prüfungsleistung ein Termin festgesetzt ist, können Sie bis sieben Tage vor diesem Termin eigenständig über unisono zurücktreten. Um bei terminierten Prüfungen einen Rücktritt außerhalb der genannten Frist anzuzeigen, nutzen Sie bitte das folgende Formular und geben Sie es mit den erforderlichen Nachweisen (bei Krankheit z.B. ärztliches Attest) unmittelbar nach Eintreten des Verhinderungsgrundes im Prüfungsamt ab:

Wiederholbarkeit von Studien- & Prüfungsleistungen

Studienleistungen sind uneingeschränkt wiederholbar; Prüfungsleistungen können innerhalb eines Moduls zweimal wiederholt werden. Eine Notenverbesserung ist dabei ausgeschlossen.

Wird eine Prüfungsleistung im letztmöglichen Wiederholungsversuch abgelegt, erfolgt die Anmeldung dieser Leistung ausschließlich über das phil: Prüfungsamt.

Bestandene Studien- und/oder Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden.

Antrag auf Aushändigung einer Prüfungsleistung

Die Studien- und Prüfungsleistungen Ihres Studiums werden bei den jeweiligen Dozierenden aufbewahrt und können dort eingesehen werden. Lehrende sind verpflichtet, Prüfungsleistungen wie Hausarbeiten mind. 3 Jahre zu archivieren. Möchten Sie Ihre Hausarbeit ausgehändigt bekommen, wenden Sie sich bitte an die Lehrenden. 

 

 

 

Alle Formulare liegen als PDF-Datei vor.

Falls der benötigte Acrobat Reader nicht installiert ist, kann er unter www.adobe.de heruntergeladen werden

 

 
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