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Wechsel des Studienfaches, der Fächerkombination oder des Studienmodells

Eingeschriebene Bachelorstudierende der Fakultät I, die zum 2. oder einem höheren Fachsemester ihre Fächerkombination oder ihr Studiengangs-Modell wechseln möchten, finden hier alle notwendigen Informationen. Bei einer Umschreibung beachten Sie unbedingt die Informationen zu den auslaufenden Prüfungsordnungen.

Umschreibungen erfolgen ab sofort via unisono ("Mein Studium" -> "Umschreibung/Fachwechsel/Onlinebewerbung").

 

Zulassungsbeschränkte Studiengänge (-fächer) zum Wintersemester 2022/23

  • Europäische Wirtschaftskommunikation (im ersten und höheren Fachsemester)
  • Sozialwissenschaften in Europa (im ersten und höheren Fachsemester)

Studiengangs(-fach)-Wechsel Fach-BA zum Sommersemester

a. Wechsel in ein Studienfach ohne Zulassungsbeschränkung

Im 1. Studienjahr: Umschreibung über unisono bis zum 15. März einreichen.

Im 2. oder einem höheren Studienjahr gelten für den Fächerwechsel die gleichen Bedingungen wie beim Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Fach:

b. Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Studienfach (generelles Verfahren zum Sommersemester)

  1. Bis zum 15. März den Antrag auf Umschreibung über unisono zusammen mit einem Einstufungsbescheid des phil: Prüfungsamts ins 2. oder ein höheres Fachsemester einreichen.  Sollte ein Studienplatz für Sie frei sein, werden Sie bis eine Woche nach dem Semesterstart in das gewünschte Studiengangsmodell umgeschrieben. Die erfolgte Umschreibung sehen Sie in unisono.

Das bisherige Ergänzungsfach soll zum Kernfach werden

  1. Sind aus dem jetzigen Ergänzungsfach noch keine oder weniger als 15 LP vorhanden, ist eine Umschreibung in das neu gewählte Kernfach zum Sommersemester nicht möglich.

  2. Sind aus dem jetzigen Ergänzungsfach bereits 15 LP vorhanden, können Sie im phil:Prüfungsamt einen Antrag auf Einstufung im neuen Kernfach ins 2. Fachsemester stellen und reichen diese Einstufung des phil: Prüfungsamts zusammen mit dem Zulassungsantrag höheres Fachsemester bis zum 15. März über unisono ein.

    Beim Wechsel ins Kernfach Medienwissenschaft muss IMMER der Nachweis über das Vorpraktikum mit eingereicht werden (oder spätestens bis Ende März nachgereicht werden)


Studiengangs(-fach)-Wechsel Fach-BA zum Wintersemester

a. Wechsel in ein zulassungsfreies Studienfach ins 1. Fachsemester

Den Antrag auf Umschreibung vollständig ausgefüllt bis zum 15.09. über unisono einreichen.

b. Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Studienfach ins 1. Fachsemester

Unbedingt bis zum 15.07. eine Bewerbung über unisono zum 1. Fachsemester abgeben - die Platzvergabe erfolgt ab Ende Juli, Sie werden per E-Mail vom Studierendensekretariat informiert.

c. Wechsel in ein zulassungsfreies Studienfach in ein höheres Fachsemester

Während der regulären Umschreibfristen den Antrag auf Umschreibung über unisono einreichen.

Zusätzlich muss eine Einstufungsbescheinigung des phil: Prüfungsamts für dieses Fach ins 3. oder ein höheres Fachsemester mit eingereicht werden. Dafür muss je nach Fach für eine Einstufung ins 3. Fachsemester folgende Punktzahl vorhanden sein: Forschungsorientiertes Fach oder Kernfach 30 Leistungspunkte, Ergänzungsfach 15 Leistungspunkte.

d. Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Studienfach in ein höheres Fachsemester

Bis zum 15.09. den Zulassungsantrag höheres Fachsemster über unisono einreichen.

Zusätzlich muss eine Einstufungsbescheinigung des phil: Prüfungsamts  für dieses Fach ins 3. oder ein höheres Fachsemester mit eingereicht werden (nötige Punktzahl s. Punkt c).

Wenn der Semesterbeitrag gezahlt wurde, wird bei freien Plätzen bis zum 10.10. die beantragte Umschreibung von Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter im Studierendensekretariat vorgenommen. Sie sehen in unisono, ob die Umschreibung stattgefunden hat.

Beim Wechsel in das Kernfach Medienwissenschaft muss IMMER der Nachweis über das Vorpraktikum mit eingereicht werden (oder spätestens bis Ende September nachgereicht werden)

Auslaufende Prüfungsordnungen B.A.

Im Zuge des universitätsweiten Projektes ProBeSt gelten für Neueinschreibungen und Umschreibungen (Fach- bzw. Modellwechsler) in den Fach-B.A.-Studiengängen der Philosophischen Fakultät seit dem Wintersemester 2022/23 neue (Rahmen)Prüfungsordnungen.

Auf Antrag können Sie freiwillig in die neue Prüfungsordnung wechseln. Sie sollten sich im Voraus jedoch erkundigen, ob alle bisher erbrachten Leistungen angerechnet werden können. Dazu können Sie sich gerne an die phil: Studienberatung oder das phil: Prüfungsamt wenden.

Die alten Prüfungsordnungen (Studienbeginn vor WiSe 2022/23*) treten zum 31. März 2026 außer Kraft. Bis dahin haben Studierende dieser Ordnungen die Möglichkeit, Ihr Studium regulär zu studieren.

Wechseln Sie ein Fach oder das Kombinationsmodell werden Sie vom Studierendensekretariat automatisch in die neue Prüfungsordnung eingeschrieben. Wenden Sie sich bitte zu Beginn des Semesters an das phil: Prüfungsamt und reichen einen Antrag auf Anrechnung ein, damit die bisher erbrachten Leistungen umgebucht werden können. 

 

Haben Sie Ihr Studium bis zum Auslaufdatum nicht abschlossen haben Sie zwei Optionen:

a) Umschreibung in die neue Prüfungsordnung, sofern Ihr Studiengang fortgeführt wird

b) Exmatrikulation und ggf. Einschreibung in einen anderen Studiengang der aktuellen Prüfungsordnung

In beiden Fällen müssen Ihre bereits erbrachten Leistungen über ein Anerkennungsverfahren in die neue Prüfungsordnung übertragen werden. 

 

*B.A. EWK Studienbeginn vor WiSe 2021/22

 

Alle Formulare liegen als PDF-Datei vor.

Falls der benötigte Acrobat Reader nicht installiert ist, kann er unter www.adobe.de heruntergeladen werden

 

 
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