Wechsel des Studienfaches, der Fächerkombination oder des Studienmodells
Eingeschriebene Bachelorstudierende der Fakultät I, die zum 2. oder einem höheren Fachsemester ihre Fächerkombination oder ihr Studiengangs-Modell wechseln möchten, finden hier alle notwendigen Informationen. Bei einer Umschreibung beachten Sie unbedingt die Informationen zu den auslaufenden Prüfungsordnungen.
Umschreibungen erfolgen ab sofort via unisono ("Mein Studium" -> "Umschreibung/Fachwechsel/Onlinebewerbung").
Zulassungsbeschränkte Studiengänge (-fächer) zum Wintersemester 2022/23
- Europäische Wirtschaftskommunikation (im ersten und höheren Fachsemester)
- Sozialwissenschaften in Europa (im ersten und höheren Fachsemester)
Studiengangs(-fach)-Wechsel Fach-BA zum Sommersemester
a. Wechsel in ein Studienfach ohne Zulassungsbeschränkung
b. Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Studienfach (generelles Verfahren zum Sommersemester)
Das bisherige Ergänzungsfach soll zum Kernfach werden
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Studiengangs(-fach)-Wechsel Fach-BA zum Wintersemester
a. Wechsel in ein zulassungsfreies Studienfach ins 1. FachsemesterDen Antrag auf Umschreibung vollständig ausgefüllt bis zum 15.09. über unisono einreichen. b. Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Studienfach ins 1. FachsemesterUnbedingt bis zum 15.07. eine Bewerbung über unisono zum 1. Fachsemester abgeben - die Platzvergabe erfolgt ab Ende Juli, Sie werden per E-Mail vom Studierendensekretariat informiert. c. Wechsel in ein zulassungsfreies Studienfach in ein höheres FachsemesterWährend der regulären Umschreibfristen den Antrag auf Umschreibung über unisono einreichen. Zusätzlich muss eine Einstufungsbescheinigung des phil: Prüfungsamts für dieses Fach ins 3. oder ein höheres Fachsemester mit eingereicht werden. Dafür muss je nach Fach für eine Einstufung ins 3. Fachsemester folgende Punktzahl vorhanden sein: Forschungsorientiertes Fach oder Kernfach 30 Leistungspunkte, Ergänzungsfach 15 Leistungspunkte. d. Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Studienfach in ein höheres FachsemesterBis zum 15.09. den Zulassungsantrag höheres Fachsemster über unisono einreichen. Zusätzlich muss eine Einstufungsbescheinigung des phil: Prüfungsamts für dieses Fach ins 3. oder ein höheres Fachsemester mit eingereicht werden (nötige Punktzahl s. Punkt c). Wenn der Semesterbeitrag gezahlt wurde, wird bei freien Plätzen bis zum 10.10. die beantragte Umschreibung von Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter im Studierendensekretariat vorgenommen. Sie sehen in unisono, ob die Umschreibung stattgefunden hat. Beim Wechsel in das Kernfach Medienwissenschaft muss IMMER der Nachweis über das Vorpraktikum mit eingereicht werden (oder spätestens bis Ende September nachgereicht werden) |
Auslaufende Prüfungsordnungen B.A.
Im Zuge des universitätsweiten Projektes ProBeSt gelten für Neueinschreibungen und Umschreibungen (Fach- bzw. Modellwechsler) in den Fach-B.A.-Studiengängen der Philosophischen Fakultät seit dem Wintersemester 2022/23 neue (Rahmen)Prüfungsordnungen. Auf Antrag können Sie freiwillig in die neue Prüfungsordnung wechseln. Sie sollten sich im Voraus jedoch erkundigen, ob alle bisher erbrachten Leistungen angerechnet werden können. Dazu können Sie sich gerne an die phil: Studienberatung oder das phil: Prüfungsamt wenden. Die alten Prüfungsordnungen (Studienbeginn vor WiSe 2022/23*) treten zum 31. März 2026 außer Kraft. Bis dahin haben Studierende dieser Ordnungen die Möglichkeit, Ihr Studium regulär zu studieren. Wechseln Sie ein Fach oder das Kombinationsmodell werden Sie vom Studierendensekretariat automatisch in die neue Prüfungsordnung eingeschrieben. Wenden Sie sich bitte zu Beginn des Semesters an das phil: Prüfungsamt und reichen einen Antrag auf Anrechnung ein, damit die bisher erbrachten Leistungen umgebucht werden können.
Haben Sie Ihr Studium bis zum Auslaufdatum nicht abschlossen haben Sie zwei Optionen: a) Umschreibung in die neue Prüfungsordnung, sofern Ihr Studiengang fortgeführt wird b) Exmatrikulation und ggf. Einschreibung in einen anderen Studiengang der aktuellen Prüfungsordnung In beiden Fällen müssen Ihre bereits erbrachten Leistungen über ein Anerkennungsverfahren in die neue Prüfungsordnung übertragen werden.
*B.A. EWK Studienbeginn vor WiSe 2021/22 |
Alle Formulare liegen als PDF-Datei vor.
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